Auf dieser Seite: Offshore-Hafen Husum (Dringlichkeit)

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Dringlichkeitsantrag der Fraktion B`90/Die Grünen
Bericht zum Sachstand Husumer Hafen
Drucksache: 16/137
-Plenarprotokoll-

Dringlichkeitsantrag zum
Husumer Hafen  abgelehnt

Kiel (lno/15.06.05) - Die Grünen im Kieler Landtag sind mit einem Dringlichkeitsantrag zum Ausbau des Husumer Hafens gescheitert. Das Land wolle den Ausbau stoppen, obwohl die frühere Landesregierung beschlossen hatte, rund neun Millionen Euro für den Ausbau des Hafens zu reservieren, sagte der Grünen-Abgeordnete Karl-Martin Hentschel. Dies sei ein fatales Signal für die Region. Die Regierungsmehrheit von CDU und SPD lehnte die Dringlichkeit ab, der Antrag wird jetzt voraussichtlich im August behandelt.

Hintergrund:
  Der Dringlichkeitsantrag bezieht sich auf das Planfeststellungs- und Bewilligungverfahren zum Ausbau des Husumer Hafens. Nach Angaben der Grünen soll es aus dem Wirtschaftsministerium Äußerungen gegeben haben, dass die 9,1 Millionen Euro schweren Fördermittel aus dem Regionalprogramm nicht mehr für den Ausbau des Hafens für Offshore-Zwecke zur Verfügung stünden. Die Grünen verlangen jetzt dazu eine Stellungnahme. Die Dringlichkeit bezieht sich darauf, dass die Stadt Husum in einem anhängigen Verwaltungsgerichtsverfahren zum Sofortverzug kurzfristig Stellung nehmen müsse.

Stichwort: Dringlichkeit
 
Die Tagesordnung einer Landtagssitzung wird zwölf Tage vor Tagungsbeginn im Ältestenrat festgelegt. Ein Beratungsgegenstand, der nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann kurzfristig eingeschoben werden, wenn der Landtag die Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nötig. Gleichzeitig mit der Abstimmung über die Dringlichkeit wird die Einordnung des Gegenstandes in die Tagesordnung vorgenommen.

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