Landesanpassungsgesetz:
Einstimmig haben die Landtagsparteien
die Mitglieder des Innen- und Rechtsausschusses in das
Kontrollgremium zum Landesanpassungsgesetz gewählt. Hintergrund
ist der vom Bundestag und Bundesrat beschlossene "Große
Lauschangriff". Dieser ist durch das Landesanpassungsgesetz
in Landesrecht gegossen worden. Danach ist die Landesregierung
unter anderem verpflichtet, das Kontrollgremium nachträglich
über Abhör- und Überwachungsaktionen zu unterrichten. Die neuen
Mitglieder für die neue Legislaturperiode sind: Werner Kalinka
(CDU/Vorsitzender), Peter Lehnert, Ursula Sassen, Monika Schwalm,
Wilfried Wengler (alle CDU), Peter Eichstädt, Thomas Hölck,
Klaus-Peter Puls, Thomas Rother (alle SPD), Wolfgang Kubicki (FDP)
und Anne Lütkes (Grüne).
Der "Große Lauschangriff" bezeichnet die
Änderung des Artikels 13 des Grundgesetzes. Mit ihm wurde die
"akustische Wohnraumüberwachung zu Zwecken der
Strafverfolgung" ermöglicht. Er hat eine Einschränkung des
Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung zum Inhalt und ist
bis heute umstritten. Allerdings ist die rechtliche Handhabe für
den Staat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr
2003 eingeschränkt worden. Eine Überwachung von Privatwohnungen
ist nur gestattet, wenn eine Strafmaß von mehr als fünf Jahren
Haft nachgewiesen wird. Überdies dürfen Gespräche zwischen nahe
stehenden Angehörigen nur noch abgehört werden, wenn alle
Beteiligten verdächtig sind und das Gespräch strafrechtlich
relevant ist. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, sind
entsprechende Aufzeichnungen nicht nur als Beweismittel wertlos,
sondern dürfen gar nicht erst vorgenommen werden.
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Gerichtsstruktur: Die
Abgeordneten haben einem Berichtsantrag der Grünen zur
geplanten Reform der Gerichte gebilligt. Die
Oppositionsfraktion möchte in der Oktober-Sitzung von der
Landesregierung erfahren, wie sie sich die künftige
Organisation der Amtsgerichte und die Struktur der
Gerichtsverwaltung vorstellt.
Die Grünen reagierten
damit auf Ankündigungen aus dem Justizministerium. In den
zurückliegenden Wochen hatte Justizminister Uwe Döring
(SPD) die Schließung von zwei der insgesamt 27 Amtsgerichte
in Aussicht gestellt. Zudem plant Döring, einige
Amtsgerichte in Zweigstellen umzuwandeln. Ziel einer solchen
Reform sei es, die interne Struktur der Gerichte zu
optimieren. Sie sollen in Zukunft schneller und
bürgerfreundlicher arbeiten.
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Aufsichtsgremien: Finanzminister
Rainer Wiegard (CDU) und Innenminister Ralf Stegner (SPD)
gehören in der neuen Legislaturperiode dem Aufsichtsrat der
HSH Nordbank AG an. Mit den Stimmen aller Parteien
folgte das Parlament der Kandidatenkür der großen
Koalition. Wiegard wird zudem den Aufsichtsratsvorsitz
übernehmen. Bestätigt vom Parlament wurde ferner
Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) als Mitglied
im Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Überdies wird Landwirtschaftsminister Christian von
Boetticher (CDU) das Amt als Verwaltungsrat der
Landwirtschaftlichen Rentenbank übernehmen.
Laut Artikel 34 der Verfassung müssen die
Abgeordneten einer solchen Amtsübernahme durch Mitglieder
des Kabinetts zustimmen. Das Gesetz regelt die
Unvereinbarkeit eines Regierungsamtes mit einer anderen
finanziell entlohnten Tätigkeit wie einem Beruf, einem
Gewerbe oder einem weiteren Amt. Überdies legt das Gesetz
fest, dass Mitglieder der Regierung nur mit Genehmigung des
Parlamentes in einem Aufsichtsrat vertreten sein dürfen.
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Landtagswahl: An
dem Ergebnis der Landtagswahl vom 20. Februar 2005 kann nicht mehr
gerüttelt werden. Die Parteien haben dem Bericht des Innen- und
Rechtsausschusses einstimmig zur Kenntnis genommen und das
amtliche Endergebnis bestätigt. Sämtliche der 25 Einsprüche zur
Landtagswahl wurden als unbegründet zurückgewiesen.
Zehnmal stand der SSW im Fokus der
Kritik. Zumeist äußerten die Bürger ihren Unmut über dessen
Befreiung von der Fünf-Prozent-Klausel und deren Kandidatur in Gebieten
ohne dänische Minderheit. Sämtliche Einsprüche wurden mit Verweis auf
rechtliche Regelungen abgewiesen. Ein Bürger monierte den Einsatz von
Bleistiften beim Ausfüllen des Wahlzettels. Auch diesem Einspruch gab
der Landeswahlleiter nicht statt. Wahlrechtlich sei zur Landtags-,
Bundestags- und Europawahl die Art der zu verwendenden Schreibstifte
nicht vorgeschrieben, hieß es in der Begründung.
mehr Infos: plenum-online,
März
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/
maerz2005/texte/00_wahlergebnis.htm)
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