In Kürze: Meldungen 1 (Themen ohne Aussprache) 

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Landesanpassungsgesetz, Wahl (Top 5; Drs. 16/117);  Besetzung von Aufsichtsgremien (Top 7; Drs. 16/105); Struktur der Gerichte (Top 16; Drs. 16/123); Landtagswahl (Top 21; Drs. 16/122)


  Landesanpassungsgesetz:  Einstimmig haben die Landtagsparteien die Mitglieder des Innen- und Rechtsausschusses in das Kontrollgremium zum Landesanpassungsgesetz gewählt. Hintergrund ist der vom Bundestag und Bundesrat beschlossene "Große Lauschangriff". Dieser ist durch das Landesanpassungsgesetz in Landesrecht gegossen worden. Danach ist die Landesregierung unter anderem verpflichtet, das Kontrollgremium nachträglich über Abhör- und Überwachungsaktionen zu unterrichten. Die neuen Mitglieder für die neue Legislaturperiode sind: Werner Kalinka (CDU/Vorsitzender), Peter Lehnert, Ursula Sassen, Monika Schwalm, Wilfried Wengler (alle CDU), Peter Eichstädt, Thomas Hölck, Klaus-Peter Puls, Thomas Rother (alle SPD), Wolfgang Kubicki (FDP) und Anne Lütkes (Grüne).
  Der "Große Lauschangriff" bezeichnet die Änderung des Artikels 13 des Grundgesetzes. Mit ihm wurde die "akustische Wohnraumüberwachung zu Zwecken der Strafverfolgung" ermöglicht. Er hat eine Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung zum Inhalt und ist bis heute umstritten. Allerdings ist die rechtliche Handhabe für den Staat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2003 eingeschränkt worden. Eine Überwachung von Privatwohnungen ist nur gestattet, wenn eine Strafmaß von mehr als fünf Jahren Haft nachgewiesen wird. Überdies dürfen Gespräche zwischen nahe stehenden Angehörigen nur noch abgehört werden, wenn alle Beteiligten verdächtig sind und das Gespräch strafrechtlich relevant ist. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, sind entsprechende Aufzeichnungen nicht nur als Beweismittel wertlos, sondern dürfen gar nicht erst vorgenommen werden.

 

  Gerichtsstruktur: Die Abgeordneten haben einem Berichtsantrag der Grünen zur geplanten Reform der Gerichte gebilligt. Die Oppositionsfraktion möchte in der Oktober-Sitzung von der Landesregierung erfahren, wie sie sich die künftige Organisation der Amtsgerichte und die Struktur der Gerichtsverwaltung vorstellt.
  Die Grünen reagierten damit auf Ankündigungen aus dem Justizministerium. In den zurückliegenden Wochen hatte Justizminister Uwe Döring (SPD) die Schließung von zwei der insgesamt 27 Amtsgerichte in Aussicht gestellt. Zudem plant Döring, einige Amtsgerichte in Zweigstellen umzuwandeln. Ziel einer solchen Reform sei es, die interne Struktur der Gerichte zu optimieren. Sie sollen in Zukunft schneller und bürgerfreundlicher arbeiten.

  Aufsichtsgremien: Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) und Innenminister Ralf Stegner (SPD) gehören in der neuen Legislaturperiode dem Aufsichtsrat der HSH Nordbank AG an. Mit den Stimmen aller Parteien folgte das Parlament der Kandidatenkür der großen Koalition. Wiegard wird zudem den Aufsichtsratsvorsitz übernehmen. Bestätigt vom Parlament wurde ferner Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) als Mitglied im Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Überdies wird Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher (CDU) das Amt als Verwaltungsrat der Landwirtschaftlichen Rentenbank übernehmen.
  Laut Artikel 34 der Verfassung müssen die Abgeordneten einer solchen Amtsübernahme durch Mitglieder des Kabinetts zustimmen. Das Gesetz regelt die Unvereinbarkeit eines Regierungsamtes mit einer anderen finanziell entlohnten Tätigkeit wie einem Beruf, einem Gewerbe oder einem weiteren Amt. Überdies legt das Gesetz fest, dass Mitglieder der Regierung nur mit Genehmigung des Parlamentes in einem Aufsichtsrat vertreten sein dürfen.

   Landtagswahl

An dem Ergebnis der Landtagswahl vom 20. Februar 2005 kann nicht mehr gerüttelt werden. Die Parteien haben dem Bericht des Innen- und Rechtsausschusses einstimmig zur Kenntnis genommen und das amtliche Endergebnis bestätigt. Sämtliche der 25 Einsprüche zur Landtagswahl wurden als unbegründet zurückgewiesen.
  Zehnmal stand der SSW im Fokus der Kritik. Zumeist äußerten die Bürger ihren Unmut über dessen Befreiung von der Fünf-Prozent-Klausel und deren Kandidatur in Gebieten ohne dänische Minderheit. Sämtliche Einsprüche wurden mit Verweis auf rechtliche Regelungen abgewiesen. Ein Bürger monierte den Einsatz von Bleistiften beim Ausfüllen des Wahlzettels. Auch diesem Einspruch gab der Landeswahlleiter nicht statt. Wahlrechtlich sei zur Landtags-, Bundestags- und Europawahl die Art der zu verwendenden Schreibstifte nicht vorgeschrieben, hieß es in der Begründung.

mehr Infos: plenum-online, März 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/
maerz2005/texte/00_wahlergebnis.htm)

 

  


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