In Kürze: Meldungen 2 (Themen ohne Aussprache) 

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Emissionshandel (Top 15; Drs. 16/116);  Lehrerausbildung  (Top 18; Drs. 16/125, 16/131);  Immunität  (Top ; Drs. 16/29, 16/132)


  Emissionshandel:  Die Landesregierung wird in der September-Tagung über die Folgen des Emissionshandels für die schleswig-holsteinische Wirtschaft berichten. Dies haben die Parteien des Landtages auf Antrag der Regierungsfraktionen beschlossen. Christ- und Sozialdemokraten wollen unter anderem wissen, welche Branche betroffen und wie viel Emissionspapiere in Schleswig-Holstein im Umlauf sind.
  Der Emissionshandel geht auf das so genannte Kyoto-Protokoll zur Verminderung des weltweiten Ausstoßes von Treibhausgasen aus dem Jahre 1992 zurück. Er erlaubt den Industrieländern den Handel mit so genannten Emissionszertifikaten: Unternehmen können "Verschmutzungsrechte" von anderen Unternehmen käuflich erwerben. Über den Umlauf der Emissionszertifikate kann zudem die Gesamtmenge des Schadstoffausstoßes festgelegt und überprüft werden.
  Befürworter glauben, dass es auf diese Weise automatisch zu einer Reduzierung der verunreinigten Luft kommt. Ihr Argument: Die Unternehmen streben nach Kostensenkung. Dementsprechend werden sie sich um eine preisgünstige Reduzierung der Emission bemühen und überzählige Lizenzen an andere Unternehmen weiter verkaufen.
  Innerhalb der EU werden die Emissionsrechte in kleinen Portionen in einem Dreijahreszeitraum 2005-2007 und dem anschließenden Fünfjahreszeitraum 2008-2012 frei zwischen einzelnen Firmen gehandelt. Jedes EU-Land verteilt jeweils zu Beginn eines Zeitraumes eine feste Anzahl Zertifikate kostenlos auf jede einzelne teilnehmende Firma. Jedes Zertifikat ist zu Beginn etwa fünf Euro wert und erlaubt die Emission von einer Tonne CO2. Wenn diese Tonne in der Luft ist, wird das Zertifikat entwertet. Laut EU-Abkommen stehen Deutschland 2005-2007 jährlich 495 Millionen zu. Nach dem Protokoll von Kyoto soll der Emissionshandel von 2008 an global möglich sein.

  Lehrerausbildung: In der November-Sitzung wird die schwarz-rote Landesregierung einen Bericht zum Stand der Ausbildungsreform für Lehramtskandidaten abgeben. Der Landtag folgte damit einen von CDU und SPD im Datum abgeänderten Antrag der Grünen. Die Oppositionsfraktion, die den Bericht eigentlich bereits im September wollte, will unter anderem wissen, wo es Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Reform gibt. Und: Warum lehnen es einige Schulen beispielsweise ab, Referendare auszubilden?
  Hintergrund ist die Umgestaltung der zweiten Phase der Lehrerausbildung, des Referendariats. Der pädagogische Nachwuchs wird seit kurzem durch erfahrene Lehrer, die als Mentoren fungieren, auf das Berufsleben vorbereitet. Die alte Ausbildung fußte auf die Regionalseminare des Instituts für Qualitätssicherung an den Schulen (IQSH).
  Union und Liberale standen der Reform der zweiten Phase der Lehramtsausbildung, die auf Betreiben der rot-grünen Landesregierung unter Heide Simonis in der letzten Legislaturperiode zustande kam, ablehnend gegenüber. Erst müssten die Auswirkungen der neuen Master- und Bachelorstudiengänge auf die Erste, universitäre Phase abgewartet werden, hieß es noch im Januar 2004 aus den Reihen der damaligen Opposition.

mehr Infos: plenum-online, Januar 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2004/
texte/09_16_rundfunk_lehrer.htm)

  

 

    Immunität: Der Landtag hat die Grundsätze für die Immunität der Abgeordneten in der neuen Wahlperiode fest verankert. Ein entsprechender überfraktioneller Antrag, der der nach seiner Überweisung im April vom Innen- und Rechtsausschuss ohne Änderungen gebilligt wurde, passierte nun auch einmütig das Parlament. So ist zum Beispiel vorgesehen, Verfahren gegen Abgeordnete wegen Straftaten wie auch Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen unter strengen Auflagen zu genehmigen. Die Verfolgungsbehörden müssen den Landtagspräsidenten im Vorwege informieren. Der Innen- und Rechtsausschuss trifft dann eine Vorentscheidung über die Aufhebung der Immunität, die nach sieben Tagen in Kraft tritt, wenn kein Widerspruch eingelegt wird.
  Laut Artikel 24 der Landesverfassung genießen Abgeordnete Immunität. Sie dürfen nur mit Genehmigung des Landtags strafrechtlich belangt werden, es sei denn sie werden auf frischer Tat bei der Ausübung einer Straftat festgenommen. Strafverfahren und Haft gegen einen Abgeordneten kann der Landtag aussetzen.
 

mehr Infos: plenum-online, April 2004


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