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Auf dieser Seite: Medien-Staatsvertrag 

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Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein (Medienstaatsvertrag HSH)
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache: 16/820
-Plenarprotokoll-

Kritik an Medien-Kooperation
mit Hamburg

Insbesondere die Opposition befürchtet einen Verlust
des Einflusses Schleswig-Holsteins

Die beiden Regierungschefs Peter Harry Carstensen (Schleswig-Holstein/links) und Ole von Beust (Hamburg) nach der Unterzeichnung des Medienstaatsvertrags. Das Papier wurde Mitte Juni in Hamburg unterzeichnet. 

Kiel (SHL/28.06.) Mit Kritik haben Vertreter aller Parteien auf die in einem Staatsvertrag geregelte Medien-Kooperation zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein reagiert. Die breite Mehrheit der Parlamentarier forderte nachhaltige Änderungen an dem Mitte Juni von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und Bürgermeister Ole von Beust (CDU) unterzeichneten Papier, mit dem die neue "Medienanstalt HSH" an die Stelle der bisherigen schleswig-holsteinischen Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) und der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) treten soll. Moniert wurde im Plenum unter anderem, dass der Hauptsitz der neuen gemeinsamen Medienanstalt in Norderstedt sein soll.

SPD, FDP, Grüne und der SSW kritisierten zudem, dass der Staatsvertrag entgegen der technischen Entwicklung die Digitalisierung der Medien vernachlässige. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Carstensen sprach hingegen von einem wichtigen Schritt für die mediale Wettbewerbsfähigkeit des Nordens. Dass die neue Medienanstalt ihren Sitz im schleswig-holsteinischen Norderstedt haben wird, bewertete er als Erfolg. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Johann Wadephul bedauerte dagegen, dass die Wahl nicht auf Lübeck gefallen sei; den Standort Norderstedt, nahe der Hamburger Stadtgrenze, bezeichnete er als Kompromiss in den Verhandlungen. Peter Eichstädt vom Koalitionspartner SPD forderte Nachbesserungen in dem Staatsvertrag: So sei der anvisierte Etat zwischen 2,5 und 2,8 Millionen Euro zu gering. Zudem müsste das Papier der Digitalisierung und Konvergenz der Medien gerecht werden.

Gibt Schleswig-Holstein seinen Einfluss ab?

Wolfgang Kubicki (FDP) befürchtete, dass das Land mit dem Staatsvertrag  medienpolitisch an Einfluss verlieren könnte. Der Standort Norderstedt zeige, dass die Reise in Richtung Hamburg gehe, monierte er und forderte eine Anhörung der schleswig-holsteinischen ULR. Wadephul trat den Befürchtungen des Oppositionsführers entgegen: Die Partner seien gleichwertig. Dem gemeinsamen Medienrat sollen jeweils sieben Mitglieder der Parlamente Schleswig-Holsteins und Hamburgs angehören. Und: Für Entscheidungen brauche das Gremium eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

Schritt für Schritt gibt Schleswig-Holstein an Einfluss ab, ohne etwas dafür zu bekommen, nahm Karl-Martin Hentschel (Grüne) Kubickis Kritik auf: Während Hamburg Zugeständnisse bei der Zusammenarbeit der Verwaltungen und Universitäten verweigere, gebe Schleswig-Holstein immer wieder Kompetenzen ab. In dieselbe Richtung argumentierte die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk: Der Vertrag sei faktisch der Abschied von einer bunten Medienlandschaft in Schleswig-Holstein. Das Land gebe Kompetenzen ab und mutiere mutwillig zum medialen Wurmfortsatz Hamburgs.

Der Staatsvertrag, der vom Parlament ratifiziert werden muss,  wurde an den Innen- und Rechtssausschuss überwiesen.

Strukturen der "Medienanstalt HSH"

Das Inkrafttreten des Medienstaatsvertrages ist für den 1. März 2007 vorgesehen. Mit diesem Datum soll die Medienanstalt HSH ihre Arbeit aufnehmen. Ziel der Fusion ist es nach Angaben der Landesregierung, das Gewicht des Medienstandortes Norddeutschland im Wettbewerb mit anderen Standorten zu stärken. Künftig soll es einen einheitlichen Ansprechpartner für die Medienbranche in den Bereichen Aufsicht, Beratung und Service geben. Zu den Aufgaben der neuen Anstalt soll zudem die Zulassung und Beaufsichtigung von Rundfunkveranstaltern gehören. Auch die Effizienz bei der Verwendung des Rundfunkgebührenanteils soll erhöht werden. Die Finanzierung der Anstalt erfolgt aus einem Anteil, der in der Rundfunkgebühr bereits enthalten ist. Für den Übergang, insbesondere im Personalbereich, stehen der neuen Anstalt zusätzliche Mittel zur Verfügung.

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Hintergrund:  Die Landesregierung legt dem Landtag den Staatsvertrag zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg zur Einrichtung einer gemeinsamen "Medienanstalt HSH" zur Ratifizierung vor. Die beiden Regierungschefs Peter Harry Carstensen und Ole von Beust haben das Papier Mitte Juni in Hamburg unterzeichnet. Die neue Einrichtung soll an die Stelle der bisherigen schleswig-holsteinischen Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) und der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) treten und ihren Sitz in Norderstedt haben. Das Inkrafttreten des Medienstaatsvertrages ist für den 1. März 2007 vorgesehen. Mit diesem Datum soll die Medienanstalt HSH ihre Arbeit aufnehmen.
  Ziele der Fusion ist es nach Angaben der Landesregierung, das Gewicht des Medienstandortes Norddeutschland im Wettbewerb mit anderen Standorten zu stärken. Künftig soll es einen einheitlichen Ansprechpartner für die Medienbranche in den Bereichen Aufsicht, Beratung und Service geben. Zu den Aufgaben der neuen Anstalt soll zudem die Zulassung und Beaufsichtigung von Rundfunkveranstaltern gehören. Auch die Effizienz bei der Verwendung des Rundfunkgebührenanteils soll erhöht werden.
  Im Medienstaatsvertrag ist vorgesehen, dass die Medienanstalt HSH zwei Organe hat: den Direktor und den Medienrat. Der Medienrat besteht aus 14 Mitgliedern, sieben aus Hamburg und sieben aus Schleswig-Holstein. Die Mitglieder werden von den Landesparlamenten gewählt. Vorschlagsberechtigt für diese Wahl ist jede gesellschaftlich relevante Gruppe, Organisation oder Vereinigung mit Sitz in Hamburg oder Schleswig-Holstein. Der Medienrat beschließt über die Zulassung von Rundfunkveranstaltern, die Zuweisung von Übertragungskapazitäten, die Feststellung des Haushaltsplans sowie über Satzungen und Richtlinien. Außerdem wählt der Rat den Direktor.
  Die Finanzierung der Anstalt erfolgt aus einem Anteil, der in der Rundfunkgebühr bereits enthalten ist. Für den Übergang, insbesondere im Personalbereich stehen der neuen Anstalt zusätzliche Mittel zur Verfügung.

mehr Informationen: plenum-online, September 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2005/
texte/17_34_kultur_medienanstalt.htm)

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