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Top 5:
Entwurf eines Gesetzes zur Verweigerung der Zulassung
von Fahrzeugen bei Gebührenrückständen - ZulVG -)
Gesetzentwurf der Landesregierung
Neu: ohne Aussprache
Kiel (SHL). Auf Autofahrer, die ihre Gebühren bei
der Zulassungsstelle nicht zahlen können oder wollen, kommen harte
Zeiten zu. Sie sollen nach Willen der Landesregierung künftig kein
weiteres Kraftfahrzeug mehr zulassen können. Den entsprechenden
Entwurf eines "Gesetzes zur Verweigerung der Zulassung von
Fahrzeugen bei Gebührenrückständen" hat der Landtag in
Erster Lesung zunächst ohne Aussprache an den Wirtschaftsausschuss
unter Mitberatung des Finanzausschusses überwiesen. Demnach sollen
die Zulassungsstellen künftig verlangen können, dass zunächst die
ausstehenden Summen bezahlt werden, bevor ein weiteres Kfz
zugelassen wird.
Das Wirtschaftsministerium begründet den Entwurf
mit "erheblichen Außenständen" bei den kommunalen
Kfz-Zulassungsbehörden an nicht gezahlten Gebühren und
Vollstreckungskosten und dem damit zusammenhängenden
Verwaltungsaufwand . Die Rückstände betrugen im Jahr 2004 nach
Regierungsangaben rund 850.000 Euro. Die Beträge entstanden im
Wesentlichen aus Forderungen in Folge zwangsweiser
Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen wegen fehlendem
Versicherungsschutz oder nicht gezahlter Kfz-Steuer. Der Versuch,
die entsprechenden Gebühren einzutreiben, blieb in der Regel
erfolglos, weil bei den Haltern mangels Masse nicht vollstreckt
werden konnte.