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Grüne scheitern
mit Hartz IV-Antrag
Kiel (SHL/30.06.) Die
schleswig-holsteinische Regierungskoalition will das Hartz
IV-Fortentwicklungsgesetzes des Bundes "weitgehend"
unterstützen. Redner von CDU und SPD machten deutlich, dass
Leistungskürzungen für Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ALG II)
möglich sein müssten, um den Missbrauch staatlicher Unterstützung
einzudämmen. Dagegen protestierten die Grünen, die das Thema auf
die Tagesordnung gesetzt hatten, heftig. Sie wollten die
Landesregierung auffordern, sich bei der anstehenden
Bundesratsdebatte gegen Verschärfungen der Arbeitsmarktreform
auszusprechen. Ein entsprechender Antrag wurde allerdings nur vom
SSW unterstützt und fand somit keine Mehrheit im Landtag.
Insbesondere die geplante 100prozentige
Leistungskürzung bei mehrfachen Pflichtverletzungen der ALG
II-Empfänger kritisierte Angelika Birk für die Fraktion der
Grünen als "menschenunwürdig".
Der Bundestag hatte Anfang des
Monats mit den Stimmen der großen Koalition einige Änderungen bei
Hartz IV beschlossen. Arbeitslosen droht nun bei dreimaliger
Ablehnung eines Arbeits- oder Schulungsangebots innerhalb eines
Jahres die gesamte Streichung ihrer Unterstützung. Hintergrund sind
die hohen Kosten: So wird das Arbeitslosengeld II in diesem Jahr den
Bundeshaushalt womöglich mit 27,6 Milliarden Euro belasten. Der
Bund hat hierfür jedoch nur 20,6 Milliarden eingeplant.
Weitere
Hauptredner: Torsten Geerdts (CDU),
Wolfgang Baasch (SPD), Heiner Garg (FDP), Lars Harms (SSW),
Arbeitsminister Uwe Döring (SPD)
Hintergrund:
Die Grünen fordern die Landesregierung
auf, sich bei der Bundesrats-Beratung über das vom
Bundestag beschlossene "Hartz
IV-Fortentwicklungsgesetz" gegen eine Reihe von
Verschärfungen der Arbeitsmarktreform auszusprechen. Die
Oppositionspartei kritisiert insbesondere die Umkehr der
Beweislast bei der finanziellen Förderung von
Lebensgemeinschaften sowie die weit reichenden
Leistungskürzungen für Arbeitslose, die den Auflagen der
Arbeitsagenturen und Jobcenter nicht nachkommen. Statt
dieser Maßnahmen sprechen sich die Grünen für eine
"angemessene Balance zwischen dem Fördern und dem
Fordern" aus.
In einem nachgereichten Antrag forderern CDU und SPD die
Landesregierung auf, im Rahmen der Bundesratsbefassung
darauf hinzuwirken, dass die Förderung von
Arbeitssuchenden und ihre Vermittlung in Arbeitsplätze
weiterhin im Zentrum der Arbeitsmarktreform stehen. Bei
Fällen von vorsätzlichem Leistungsmissbrauch und
Arbeitsverweigerung müssten auch Leistungskürzungen
möglich sein.
Der Bundestag hatte Anfang des Monats mit den
Stimmen der großen Koalition einige Änderungen bei Hartz
IV beschlossen. Arbeitslosen droht nun bei dreimaliger
Ablehnung eines Arbeits- oder Schulungsangebots innerhalb
eines Jahres die Streichung ihrer Unterstützung.
Hintergrund sind die hohen Kosten: Nach Medienberichten
wird das Arbeitslosengeld II (ALG II) in diesem Jahr den
Bundeshaushalt mit 27,6 Milliarden Euro belasten. Der Bund
hat hierfür jedoch nur 20,6 Milliarden eingeplant.
Einer Reihe von unionsgeführten Ländern geht die
vom Bundestag beschlossenen Verschärfung noch nicht weit
genug. So wollen Berichten zufolge Hamburg, Bayern,
Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen und das Saarland das Gesetz in der
Länderkammer ablehnen. Sie fordern noch schärfere
Sanktionen sowie finanzielle Entlastungen der Kommunen und
Kreise.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat bei einem
ersten Datenabgleich unter 7,5 Millionen ALG II-Beziehern
in insgesamt 22.900 Fällen Verdachtsmomente für
Leistungsmissbrauch festgestellt. Hieraus hat sich der BA
zufolge ein finanzieller Schaden von 26,9 Millionen Euro
ergeben.
mehr Informationen: plenum-online,
November
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2005/
texte/16_30_hartzIV_SGBII.htm)
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