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Kieler Landtag beschließt einstimmig Klage gegen EU-Kommission
Kiel (lno/30.06.)
Schleswig-Holsteins Landtag hat einstimmig eine Klage gegen die EU-Kommission beschlossen. Das
Parlament will damit über den Europäischen Gerichtshof die Herausgabe
eines internen Dokuments erzwingen. Es geht um eine im Februar in Kraft getretene EU-Richtlinie, nach der Daten über E-Mail und
Telefonverbindungen ohne konkreten Anlass mindestens sechs Monate lang gespeichert werden dürfen. Um Auswirkungen auf die
verfassungsrechtlich geschützten Rechte der Abgeordneten beurteilen
zu können, wollte der Landtag die rechtlichen Grundlagen analysieren,
doch die Herausgabe der entsprechenden Dokumente wurde verweigert.
Landtagspräsident Martin Kayenburg (CDU) nannte das beschlossene
Klageverfahren einen Präzedenzfall, der Bedeutung für alle deutschen
Landesparlamente haben könne. Es gehe um den im Artikel 10 des EG-Vertrages verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zwischen
der Kommission und einem nationalen deutschen Verfassungsorgan.
"Diesen Grundsatz missachtet die Kommission aus unser Sicht ganz
klar", sagte Kayenburg. Die anlassunabhängige Vorratsdatenspeicherung
durch die Telekommunikationsunternehmen könne durchaus zu einer Beeinträchtigung der informationellen Selbstbestimmung von
Abgeordneten und damit auch von verfassungsrechtlich gewährleisteten
Rechten führen. Betroffen sei vor allem die Vertraulichkeit der Kommunikation zu den Bürgern.
Die Generalsekretärin der EU-Kommission, Catherine Day, hatte den
Kieler Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass die Kommission nicht
verpflichtet sei, einem nationalen oder regionalen Parlament interne
Dokumente zu übermitteln. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtages
wurde mit dem einstimmig beschlossenen interfraktionellen Antrag beauftragt, den Rechtsstreit mit der EU-Kommission zu führen.
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