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Auf dieser Seite: Barrierefreies Fernsehen 

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Barrierefreies Fernsehen
Landtagsbeschluss vom 24. März 2006 – Drucksache 16/658
Federführend ist der Ministerpräsident
Drucksache: 16/773
-Plenarprotokoll-

Votum für barrierefreies Fernsehen

Landtag fordert Sender auf, noch mehr auf hör- und sehgeschädigte Menschen Rücksicht zu nehmen

Kiel (SHL/28.06.) Das Fernsehangebot für hör- und sehgeschädigte Menschen, das sogenannte barrierefreie Fernsehen, soll weiter ausgebaut werden. Dies haben Landtagsfraktionen und Landesregierung gefordert. In einem auf Antrag der Regierungskoalition vorgelegten Bericht dankte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) zwar den Fernsehsendern für ihr "erfreuliches Engagement", Programme mit besonderem Service für Hör- und Sehgeschädigte anzubieten. Zugleich ermunterte der Regierungschef sie aber ausdrücklich darin, bei ihren Bemühungen um eine Ausweitung des Angebots für behinderte Menschen "nicht nachzulassen und weiterhin neue Akzente zu setzten".

Dem Bericht zufolge plant der Norddeutsche Rundfunk (NDR) nach eigenen Angaben, sein barrierefreies Angebot im kommenden Jahr von derzeit sieben auf zwölf Prozent auszuweiten. Das ZDF habe im Jahr 2004 bereits 18 Prozent seines Programms mit Untertiteln ausgestrahlt und dieses Angebot im vergangenen Jahr weiterhin ausgebaut. Allerdings weist der Bericht auch darauf hin, dass im öffentlich-rechtlichen Fernsehen derzeit noch weniger als ein Prozent aller Sendungen mit Audiodeskription, also gesprochenem Begleittext für Sehbehinderte, ausgestrahlt werden. Im Privatfernsehen seien erste Schritte des Angebots für behinderte Menschen erkennbar, Sender wie Pro7 oder Kabel 1 würden derzeit aber – laut Landesmedienanstalt – nur hin und wieder Untertitel anbieten. 

Angaben der "Aktion barrierefreies Fernsehen" zufolge können in Deutschland rund 1,2 Millionen hochgradig schwerhörige und gehörlose Menschen und mehr als zwei Millionen blinde und sehbehinderte Menschen die meisten Fernsehsendungen wegen ihrer Sinnesbehinderung nicht verstehen. In Schleswig-Holstein sind davon nach Angaben der CDU-Fraktion 525.000 Seh- und Hörgeschädigte betroffen.

Der Bericht wurde zur Beratung an den Sozialausschuss sowie den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Weitere Stimmen aus dem Plenum:

Heike Franzen (CDU): Gerade bei den privaten Sendern besteht noch ein erheblicher Nachholbedarf. Barrierefreiheit muss auch in die Köpfe aller, die nicht darauf angewiesen sind. Dazu muss die Kritik der Betroffenen ernst genommen werden.

Peter Eichstädt (SPD): Die aktuelle Situation kann nicht als befriedigend eingestuft werden. Es ist lediglich ein Silberstreif, den wir aufmerksam beobachten werden. Noch entgehen behinderten Menschen viele, für nicht-behinderte Menschen ganz selbstverständliche Informationen.

Heiner Garg (FDP): Die Situation ist trotz vieler Anstrengungen der öffentlich-rechtlichen Sender noch nicht zufriedenstellend. Barrierefreiheit darf kein zusätzliches Bonbon sein, sondern muss zur Selbstverständlichkeit werden.

Angelika Birk (Grüne): Im internationalen Vergleich ist Deutschland beim barrierefreien Fernsehen ein Entwicklungsland. Das aktuelle Angebot des NDR muss sehr zu Denken geben. Mit den Programmdirektoren muss ein Dialog stattfinden, der über die Unverbindlichkeit hinausgeht.

Lars Harms (SSW): Das aktuelle Fernsehangebot für Behinderte kann nur ein Anfang sein. Den vielen Sonntagsreden müssen nun weitere Taten folgen. Vorbild müssen Ländern wie die USA, Kanada und Großbritannien sein.

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Hintergrund:  Auf Antrag der Koalition berichtet die Landesregierung über das Thema barrierefreies Fernsehen – also Programme mit besonderem Service für Hör- und Sehgeschädigte.
  Angaben des im Sozialministerium angesiedelten Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zufolge werden im öffentlich-rechtlichen Fernsehen weniger als ein Prozent aller Sendungen mit Audiodeskription, also gesprochenem Begleittext für Sehbehinderte, ausgestrahlt. Die Teilhabemöglichkeiten hörgeschädigter Menschen am Fernsehen sind dem Bericht zufolge nach wie vor stark beschränkt. Die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten-Selbstverbände und Fachverbände stellte durch eine aktuelle zweiwöchige Stichprobe fest, dass der NDR 1.330 untertitelte Sendeminuten ausgestrahlt habe, dieses entspricht einem Anteil von sieben Prozent am Gesamtprogramm. Rechnet man die Wiederholungen heraus, so bleiben jedoch nur 0,3 Prozent.
  Das ZDF hat nach eigenen Angaben den höchsten Anteil an untertitelten Sendeminuten in Deutschland und hat diesen Anteil 2005 noch weiter ausgebaut.
  Die ProSiebenSat.1 Media AG, die unter anderem die Sender Sat.1, Pro7, Kabel1und N24 betreibt, ist laut dem Bericht das einzige private Fernsehunternehmen sein, das Untertitel für Hörgeschädigte anbietet.
  Alle Sender geben an, ihr Angebot noch verbessern und weiter ausbauen zu wollen.
  Für einen Einsatz für Belange der Barrierenfreiheit bei der Neuordnung der EU-Fernsehrichtlinie wäre eine entsprechende Verständigung der Länder im Bundesrat Voraussetzung. Der Beschluss des Bundesrates ist inzwischen nach mehrjähriger- Diskussion erfolgt und der Europäischen Kommission vorgelegt worden.
  Abschließend ist die Landesregierung der Meinung, eine Zusammenarbeit der Fernesehsender, insbesondere des NDR und ZDF, mit der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten-Selbsthilfe lasse sich noch verbessern. Sie bestärkt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Engagement für die Barrierefreiheit nicht nachzulassen und weitere neue Akzente zu setzen.
  In Deutschland leben laut Statistik der "Aktion barrierefreies Fernsehen" rund 1,2 Millionen hochgradig schwerhörige und gehörlose Menschen und mehr als zwei Millionen blinde und sehbehinderte Menschen.

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