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Ausschuss berät
über Folgen
der Stallpflicht
Kiel (SHL/28.06.)
Der Landtag hat einen Bericht der Landesregierung über die
Auswirkung des Aufstallungsverbotes auf die schleswig-holsteinische
Geflügelwirtschaft ohne Aussprache an den Umwelt- und
Agrarausschuss überwiesen. Das Papier geht auf einen Antrag der
Liberalen zurück. Der Stallzwang war im März zur Bekämpfung der
Vogelgrippe ausgerufen worden, nachdem der Erreger H5N1 Ende Februar
erstmals in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden war. Bis zum
Stichtag 7. Juni wurden dem Bericht zufolge 4.151 Kadaver untersucht
und bei insgesamt 32 Fällen der H5N1-Virus festgestellt. Für
bestätigte H5N1-Fälle werden für eine Dauer von 30 Tagen Sperr-
und Beobachtungsgebiete eingerichtet.
Der Geflügelwirtschaftsverband
Schleswig-Holstein beklagt Umsatzeinbußen von zwanzig Prozent für
Fleisch seit Ausbruch der Tierseuche. Zudem kritisieren die
Züchter, dass sie seit kurzem die Eier ihrer aufgestalten
Freilandhühner nicht mehr als "Freilandeier", sondern nur
noch als "Eier aus Bodenhaltung" verkaufen dürfen. Dies
ergebe eine Einbuße von zwei Cent pro Ei. Die Landesregierung
schätzt die Verluste der Hühnerbauern auf fünf bis sechs Euro pro
Henne und Jahr.
Hintergrund:
Auf Initiative der FDP berichtet die
Landesregierung über die Auswirkungen der
Aufstallungspflicht für die heimische
Geflügelwirtschaft. Der Stallzwang war im März zur
Bekämpfung der Vogelgrippe ausgerufen worden, nachdem der
Erreger H5N1 Ende Februar erstmals in Schleswig-Holstein
nachgewiesen worden war. Bis zum Stichtag 7. Juni wurden
dem Bericht zufolge 4.151 Kadaver untersucht und bei
insgesamt 32 Fällen der H5N1-Virus festgestellt. Für
bestätigte H5N1-Fälle werden für eine Dauer von 30
Tagen Sperr- und Beobachtungsgebiete eingerichtet.
Am 9. Mai hat das Bundes-Landwirtschaftsministerium
die Aufstallungsverordnung gelockert. Die
Aufstallungspflicht gilt weiter, allerdings können die
zuständigen Behörden unter bestimmten Bedingungen
Ausnahmegenehmigungen erteilen. In so genannten
Risikogebieten, das sind Bereiche an Küsten- sowie
größeren Binnengewässern, sind jedoch weiterhin keine
Ausnahmen möglich.
Der Geflügelwirtschaftsverband Schleswig-Holstein
beklagt Umsatzeinbußen von zwanzig Prozent für Fleisch
seit Ausbruch der Tierseuche. Zudem kritisieren die
Züchter, dass sie seit kurzem die Eier ihrer aufgestalten
Freilandhühner nicht mehr als "Freilandeier",
sondern nur noch als "Eier aus Bodenhaltung"
verkaufen dürfen. Dies ergebe eine Einbuße von zwei Cent
pro Ei. Die Landesregierung schätzt die Verluste der
Hühnerbauern auf fünf bis sechs Euro pro Henne und Jahr.
Etwa jede dritte Legehenne in Schleswig-Holsteins
größeren Betrieben lebt inzwischen nach Angaben des
Statistikamts Nord in Freiland- oder Bodenhaltung. Im Jahr
2000 war es nur jedes 14. Tier. Die Zahl solcher Firmen
mit mehr als 3.000 Tieren sei im gleichen Zeitraum um fast
ein Viertel auf 47 geschrumpft. Der Bestand an Legehennen
und die Eierproduktion gingen zugleich um jeweils fast ein
Drittel zurück. Dafür waren die 824.000 Hennen 2005 so
legefreudig wie nie zuvor: Im Schnitt legten sie 289 Eier.
Dramatischer stellt sich die Situation für
Gänsezüchter dar. Hier seien "vereinzelt hohe bis
sehr hohe Verluste entstanden". Dies werde, so der
Regierungsbericht, dadurch verstärkt, dass im
Konkurrenzland Polen weniger scharfe Vorgaben herrschten.
Bei einem Fortbestand der Stallpflicht bestehe deshalb die
Gefahr, dass "die hiesige Gänsehaltung zum
Erliegen" kommt.
mehr Informationen: plenum-online,
Februar
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2006/
texte/00_regierungserklaerung_vogelgrippe.htm)
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