Kiel (SHL/ 28.06.) Das
Paragraphen-Dickicht des Sozialrechts muss für den Bürger
transparenter werden, und die zuständigen Behörden und
Institutionen sollen kundenfreundlicher auftreten. Das gilt
besonders für den Bereich Hartz IV. Mit diesen Forderungen nahmen
Vertreter aller Parteien die Erfahrungen der
schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten für soziale
Angelegenheiten Birgit WiIle-Handels auf, deren Jahresbericht 2005
im Plenum zur Debatte stand. Die unverändert hohe Zahl an Anfragen,
die die Beauftragte im Vorjahr verzeichnet hat, unterstreiche zudem,
wie unverzichtbar diese Einrichtung des Landtages sei, bemerkten die
Abgeordneten unisono.
Laut dem Bericht für 2005 bewegte sich die Zahl der
Eingaben mit 2.997 auf etwa gleich hohem Niveau wie im Jahr zuvor.
Der Schwerpunkt der Petitionen hat sich jedoch auffallend
verschoben. Mit 852 Eingaben bildeten das am Jahresanfang 2005
eingeführte Hartz IV-Gesetz den neuen Schwerpunkt (29,5 Prozent).
Die Beschwerden bezogen sich vor allem auf die Art und Dauer der
Antragsbearbeitung, die schlechte telefonische Erreichbarkeit der
Behörden sowie die Schwierigkeit, persönliche Gesprächstermine zu
erhalten. Ein wesentliches Thema war auch die Unübersichtlichkeit
der Bescheide. Die Bereiche Gesetzliche Kranken- und
Rentenversicherung sowie Behinderten- und Schwerbehindertenrecht
brannten den Bürgern ebenfalls unter den Nägeln. Hier gab es
insgesamt 777 Eingaben (26,6 Prozent).
In ihrem Jahresbericht legt die Bürgerbeauftragte
zum Bereich Hartz IV insgesamt acht Vorschläge zur Änderung oder
Ergänzung des Gesetzes sowie zur besseren Verfahrensabwicklung vor.
Sie fordert unter anderem eine Offenlegung der
Ermittlungsgrundsätze der Mietobergrenzen. Die Abgeordneten
kündigten an, die Anregungen der Beauftragten aufzunehmen,
insbesondere auch bei der abschließenden Beratung des Berichts im
Sozialausschuss.
Die Stelle der Bürgerbeauftragten gibt es seit
1988. Seit Mai 2001 hat die Diplom-Betriebswirtin Birgit
Wille-Handels den Posten für sechs Jahre inne. Ihr Büro ist mit
acht Mitarbeitern besetzt.
Stimmen aus der Debatte:
Torsten Geerdts (CDU): Die Bürgerbeauftragte
sorgt für schnelle, unbürokratische Hilfe. Grundsätzlich muss
gelten: Der Bürger ist bei den Behörden kein Bittsteller. Er hat
Anspruch auf Beratung, ausreichende Unterstützung und respektvollen
Umgang.
Wolfgang Baasch (SPD): Die Beauftragte konnte
88 Prozent der Anfragen positiv bearbeiten – eine beeindruckende
Quote. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Organisation der
Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen bei Hartz IV deutlich
verbessert werden muss.
Heiner Garg (FDP): Das Angebot der
Beauftragten ist niedrigschwellig – vieles kann per Telefon oder
bei den vielen Außensprechtagen geregelt werden. Wenn Bescheide
kompliziert und nicht mehr nachvollziehbar sind, kann man die
Bürger nur aufrufen, sich dagegen zu wehren.
Angelika Birk (Grüne): Der Bericht ist eine
schallende Ohrfeige für die Umsetzung von Hartz IV: Deswegen sind
die Hetzkampagnen gegen angeblichen Leistungsmissbrauch und die in
Berlin diskutierten Verschärfungen des Gesetzes infam.
Lars Harms (SSW): Die Einzelbeispiele zeigen
detailliert, welch große Ohnmacht die Bürger empfinden gegenüber
einer eingefahrenen Bürokratie. Man kann davon ausgehen, dass
diejenigen, die sich überhaupt an die Bürgerbeauftragte wenden,
nur die Spitze des Eisbergs ausmachen.
Innenminister Ralf Stegner in Vertretung von
Sozialministerin Gitta Trauernicht (beide SPD): Auch die Regierung
ist dankbar, wenn sie auf Missstände aufmerksam gemacht wird. Beim
neuen Elterngeld des Bundes zum Beispiel werden die Anregungen der
Bürgerbeauftragten aufgenommen.