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Auf dieser Seite: Bericht der Bürgerbeauftragten

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Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages für das Jahr 2005
Bericht
Drucksache: 16/760
-Plenarprotokoll-

Lob für die Bürgerbeauftragte,
 Kritik an den Behörden

Bericht für 2005: 
Vor allem Hartz IV sorgt für Ärger


Die Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Birgit WiIle-Handels (rechts), bei einem Bürgergespräch 

Kiel (SHL/ 28.06.) Das Paragraphen-Dickicht des Sozialrechts muss für den Bürger transparenter werden, und die zuständigen Behörden und Institutionen sollen kundenfreundlicher auftreten. Das gilt besonders für den Bereich Hartz IV. Mit diesen Forderungen nahmen Vertreter aller Parteien die Erfahrungen der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten Birgit WiIle-Handels auf, deren Jahresbericht 2005 im Plenum zur Debatte stand. Die unverändert hohe Zahl an Anfragen, die die Beauftragte im Vorjahr verzeichnet hat, unterstreiche zudem, wie unverzichtbar diese Einrichtung des Landtages sei, bemerkten die Abgeordneten unisono.

Laut dem Bericht für 2005 bewegte sich die Zahl der Eingaben mit 2.997 auf etwa gleich hohem Niveau wie im Jahr zuvor. Der Schwerpunkt der Petitionen hat sich jedoch auffallend verschoben. Mit 852 Eingaben bildeten das am Jahresanfang 2005 eingeführte Hartz IV-Gesetz den neuen Schwerpunkt (29,5 Prozent). Die Beschwerden bezogen sich vor allem auf die Art und Dauer der Antragsbearbeitung, die schlechte telefonische Erreichbarkeit der Behörden sowie die Schwierigkeit, persönliche Gesprächstermine zu erhalten. Ein wesentliches Thema war auch die Unübersichtlichkeit der Bescheide. Die Bereiche Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung sowie Behinderten- und Schwerbehindertenrecht brannten den Bürgern ebenfalls unter den Nägeln. Hier gab es insgesamt 777 Eingaben (26,6 Prozent).

In ihrem Jahresbericht legt die Bürgerbeauftragte zum Bereich Hartz IV insgesamt acht Vorschläge zur Änderung oder Ergänzung des Gesetzes sowie zur besseren Verfahrensabwicklung vor. Sie fordert unter anderem eine Offenlegung der Ermittlungsgrundsätze der Mietobergrenzen. Die Abgeordneten kündigten an, die Anregungen der Beauftragten aufzunehmen, insbesondere auch bei der abschließenden Beratung des Berichts im Sozialausschuss.

Die Stelle der Bürgerbeauftragten gibt es seit 1988. Seit Mai 2001 hat die Diplom-Betriebswirtin Birgit Wille-Handels den Posten für sechs Jahre inne. Ihr Büro ist mit acht Mitarbeitern besetzt.

Stimmen aus der Debatte:

Torsten Geerdts (CDU): Die Bürgerbeauftragte sorgt für schnelle, unbürokratische Hilfe. Grundsätzlich muss gelten: Der Bürger ist bei den Behörden kein Bittsteller. Er hat Anspruch auf Beratung, ausreichende Unterstützung und respektvollen Umgang.

Wolfgang Baasch (SPD): Die Beauftragte konnte 88 Prozent der Anfragen positiv bearbeiten – eine beeindruckende Quote. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Organisation der Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen bei Hartz IV deutlich verbessert werden muss.

Heiner Garg (FDP): Das Angebot der Beauftragten ist niedrigschwellig – vieles kann per Telefon oder bei den vielen Außensprechtagen geregelt werden. Wenn Bescheide kompliziert und nicht mehr nachvollziehbar sind, kann man die Bürger nur aufrufen, sich dagegen zu wehren.

Angelika Birk (Grüne): Der Bericht ist eine schallende Ohrfeige für die Umsetzung von Hartz IV: Deswegen sind die Hetzkampagnen gegen angeblichen Leistungsmissbrauch und die in Berlin diskutierten Verschärfungen des Gesetzes infam.

Lars Harms (SSW): Die Einzelbeispiele zeigen detailliert, welch große Ohnmacht die Bürger empfinden gegenüber einer eingefahrenen Bürokratie. Man kann davon ausgehen, dass diejenigen, die sich überhaupt an die Bürgerbeauftragte wenden, nur die Spitze des Eisbergs ausmachen.

Innenminister Ralf Stegner in Vertretung von Sozialministerin Gitta Trauernicht (beide SPD): Auch die Regierung ist dankbar, wenn sie auf Missstände aufmerksam gemacht wird. Beim neuen Elterngeld des Bundes zum Beispiel werden die Anregungen der Bürgerbeauftragten aufgenommen.

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Hintergrund:  Der Landtag diskutiert den Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten, Birgit Wille-Handels, für das Jahr 2005.
  Laut dem Bericht bewegte sich die Zahl der im Vorjahr an die Bürgerbeauftragte gerichteten Eingaben auf gleich hohem Niveau wie 2004. Der Schwerpunkt der Petitionen hat sich im Berichtszeitraum jedoch auffallend verschoben. Mit 852 Eingaben bildeten die Petitionen zu dem am Jahresanfang 2005 eingeführten Hartz IV-Gesetz den neuen Schwerpunkt der Eingaben (29,47 Prozent). Die Bereiche Gesetzliche Kranken und Rentenversicherung sowie Behinderten- und Schwerbehindertenrecht folgten mit insgesamt 777 Eingaben (26,63 Prozent). Im Berichtszeitraum wurden von der Beauftragten und ihren acht MItarebitern insgesamt 2.997 Eingaben bearbeitet.
  Die Beschwerden zu Hartz IV bezogen sich zu Beginn des Jahres vor allem auf die Art und Dauer der Antragsbearbeitung, die schlechte telefonische Erreichbarkeit der neuen Behörden sowie die Schwierigkeit, persönliche Gesprächstermine zu erhalten. Ein wesentliches Thema war auch der Aufbau und die Unübersichtlichkeit der Bescheide. Nach wie vor sind nach Beobachtungen der Bürgerbeauftragten insbesondere die Anrechnung von Vermögen und Einkommen sowie die Berechnung der Unterkunftskosten nicht nachzuvollziehen.
  In ihrem Jahresbericht legt die Bürgerbeauftragte zum Bereich Hartz IV insgesamt acht Vorschläge zur Änderung oder Ergänzung des Gesetzes sowie zur besseren Verfahrensabwicklung vor. Sie fordert unter anderem eine Offenlegung der Ermittlungsgrundsätze der Mietobergrenzen.
  Probleme gab es auch mit dem neu eingeführten Kinderzuschlag. Mit ihm soll erreicht werden, dass Familien nicht in den Leistungsbezug nach Hartz IV fallen. Dieses Ziel wird nach Auffassung der Bürgerbeauftragten gegenwärtig nur unzureichend erreicht. Sie fordert daher eine Gesetzesänderung, die mehr Eltern den Zuschlag ermöglicht und das umständliche und langwierige Prüfverfahren verkürzt.
  Mehr Beschwerden als sonst erreichten die Bürgerbeauftragte im Bereich des Kindergeldes. Hier wurden insbesondere die oftmals monatelangen Bearbeitungszeiten und die mangelnde Erreichbarkeit der Familienkassen kritisiert. Ursächlich ist dies auf die Neuorganisation der Kassen zurückzuführen. Nach Auffassung der Bürgerbeauftragten dürfen organisatorische Maßnahmen nicht zu einer derartigen Beeinträchtigung der Leistungsgewährung führen, zumal viele Eltern das Kindergeld zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes dringend benötigen.

Stichwort: Bürgerbeauftragte
 
Die Stelle des Bürgerbeauftragten gibt es in Schleswig-Holstein seit 1988. Seit Mai 2001 hat Birgit Wille-Handels den Posten für sechs Jahre inne. Die Bürgerbeauftragte bietet Beratung in sozialen Angelegenheiten an – dazu gehören zum Beispiel die Bereiche Arbeits- und Ausbildungsförderung, Kranken-, Renten-, Pflege und Unfallversicherung, Behindertenrecht, Sozialhilfe und Kindergeld. Ihr Büro ist mit zehn Mitarbeitern besetzt und untersteht dem Landtagspräsidenten.

mehr Informationen: Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein
(www.sh-landtag.de/parlament/bueb/bueb.html)

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