Hintergrund:
Im Rahmen einer Fragestunde
richtet die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke
Spoorendonk, folgende Frage an die Landesregierung:
"Warum hat die Landesregierung noch
keine Entscheidung über das Projekt ´Paralympisches
Zentrum´ in Ellenberg bei Kappeln getroffen?"
Hintergrund: Die
Projektentwicklungsgesellschaft Kappeln will zusammen mit
der niederländischen ConeGroup auf dem rund 26,6 Hektar
großen Gelände der ehemaligen Marinewaffenschule in
Kappeln-Ellenberg ein barrierefreies Paralympic-,
Tourismus-, Sport- und Freizeitzentrum errichten. Seit
letztem Jahr bemühen sich die Planer um Landeszuschüsse
für das über 20 Millionen Euro teure Projekt.
Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) hat wenige
Tage vor der Sitzung der Stadt Kappeln die Zusage gegeben,
das Land werde sich mit der "maximal möglichen
Förderquote" beteiligen.
Im Vorfeld war es zu Meinungsunterschieden
zwischen den holländischen Investoren und der
Kommunalpolitik einerseits und dem Land andererseits
gekommen. In der Region wurde bemängelt, das Land würde
nicht schnell genug zu einer Entscheidung kommen und so
dieses wichtige Konversions-Projekt gefährden.
Das geplante Sportzentrum ist ein Projekt zur
Überführung der ehemals militärisch genutzten Gelände
und Gebäude in eine zivile Nutzung. Damit soll die
strukturschwache Region nach dem Abzug der Bundeswehr neue
Perspektiven für Wirtschaft und Arbeitsplätze erhalten.
Die geplante Einrichtung ist gedacht für Urlauber mit und
ohne Behinderungen sowie insbesondere gehandicapte
Sportler des Breiten- und Spitzensports. Nach Angaben des
Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband
Schleswig-Holstein e.V. wäre das Paralympic-Zentrum in
Europa einzigartig, weil es neben der Akademie und den
barrierefreien Sportstätten Unterbringungsmöglichkeiten
bietet.
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Informationen: plenum-online, Juni
2006
Stichwort: Fragestunde
Gemäß Paragraph 37 der
Landtags-Geschäftsordnung kann jeder Abgeordnete im Rahmen
einer Plenarsitzung Fragen zur direkten Beantwortung an die
Landesregierung richten. Themen sollen die Bereiche
Landespolitik und Verwaltung sein. Der zuständige Minister
muss mündlich antworten. Anschließend kann der
Abgeordnete, der die Fragestunde auf die Tagesordnung
gesetzt hat, drei Zusatzfragen stellen, und auch andere
Parlamentarier können mit eigenen Fragen "nachbohren".
Eine solche Fragestunde muss drei Werktage vor
Beginn der Sitzung beantragt werden. Eine Fragestunde soll
zu Beginn einer Plenarsitzung stattfinden, außer es findet
eine Aktuelle Stunde statt. In diesem Fall rutscht die
Fragestunde ans Ende der Tagesordnung.
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Informationen: Geschäftsordnung
des Landtages S-H
(http://sh.juris.de/sh/LTGO_SH_P37.htm)
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