|
|
Druckversion |
|
|
|
|
Top 2: Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung Öffentlich Privater Partnerschaften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/935 Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drs.16/1403 (Ausschussüberweisung am 15. September 2006) |
|
|
|
|
|
Bessere Infrastruktur durch Öffentlich-Private Partnerschaften? Landesregierung hofft
auf mehr Kiel (SHL/07.06.). Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland verbindliche Regeln für kooperative Projekte von Privatunternehmen und der öffentlichen Hand aufgestellt. Grundlage hierfür ist das mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP verabschiedete Gesetz zur Erleichterung Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP). Mit Inkrafttreten des von der Landesregierung initiierten Gesetzes können Kommunen beispielsweise Schulgebäude, Schwimmbäder oder Verkehrswege an einen ÖPP-Partner als Betreiber veräußern. Ein Beispiel für das ÖPP-Modell im Verkehrsbereich ist der mautpflichtige Herrentunnel in Lübeck. Vor der Verabschiedung hatten die Regierungsfraktionen und Liberale in den Ausschuss-Beratungen einige Änderungen durchgesetzt. So bleibt den privaten Partnern auch künftig die Übernahme hoheitlicher Befugnisse versagt. Ferner verlangt das Gesetz von den Behörden eine "Aufgabenkritik". Mit dem ÖPP-Gesetz will die Landesregierung rechtliche Hürden für Land und Kommunen beseitigen und Investitionen fördern. Ein juristischer Rahmen für Kooperationen in den Bereichen Schulen, Schwimmbädern oder Straßen soll der Wirtschaft Impulse für mehr Jobs geben und Infrastruktur erhalten beziehungsweise neu schaffen. Außerdem werden die Möglichkeiten der Verwaltung erweitert, staatliche Aufgaben durch private Partner erledigen zu lassen, wie etwa den Betrieb einer Schule. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch ÖPP-Projekte mit öffentlichen Mitteln zu fördern. Während etwa bei einem Schulneubau bislang nur die in herkömmlicher Weise bauende Kommune Fördermittel beim Land bekommen konnte, soll dies in Zukunft auch für ÖPP-Vorhaben gelten. Für Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) stellt das Gesetz "das private und öffentliche Miteinander auf eine gesicherte Rechtsbasis". Dadurch werde für eine bessere Infrastruktur, Kostenersparnis und mehr Beschäftigung gesorgt. In dieselbe Richtung zielte Birgit Herdejürgen (SPD): Das Instrument der Öffentlich-Privaten Partnerschaften werde "in Deutschland bislang viel zu wenig genutzt". Tobias Koch (CDU) konstatierte eine "erfolgreiche Initialzündung" im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens. Das Gesetz trage zu einem "günstigen Klima für Investitionen" bei, schloss Wolfgang Kubicki (FDP) an. Die Grünen und der SSW lehnten das Gesetz ab. Die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk, äußerte die Befürchtung, dass sich die öffentliche Hand von Privaten abhängig mache. Die bestehende Gemeindeordnung reiche für Öffentlich-Private Partnerschaften aus. Überdies würden die neuen Bestimmungen "umweltpolitische und soziale Belange" ausklammern, so Spoorendonk. Detlef Matthiessen (Grüne) vermisste in dem Gesetz, eine „Verpflichtung zu Wirtschaftlichkeitsberechnungen" für die öffentliche Hand. So müssten beispielsweise beim Bau eines Gebäudes die Kosten über einen Zeitraum zwischen 25 und 40 Jahren betrachtet werden; die Investitionssumme mache oft nur 15 Prozent der Gesamtkosten aus. Er warnte deshalb vor der "Verlagerung von Kosten in die Zukunft". |
|
|
|
|
|
zurück zur Textseite |
|
* * * * *