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Auf dieser Seite: Öffentlich private Partnerschaften 

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Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung
Öffentlich Privater Partnerschaften
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/935
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
(Ausschussüberweisung am 15. September 2006) 
Drucksache: 16/1403
-Plenarprotokoll-

Bessere Infrastruktur durch Öffentlich-Private Partnerschaften?

Landesregierung hofft auf mehr
Bauvorhaben durch Kooperation

Kiel (SHL/07.06.). Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland verbindliche Regeln für kooperative Projekte von Privatunternehmen und der öffentlichen Hand aufgestellt. Grundlage hierfür ist das mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP verabschiedete Gesetz zur Erleichterung Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP). Mit Inkrafttreten des von der Landesregierung initiierten Gesetzes können Kommunen beispielsweise Schulgebäude, Schwimmbäder oder Verkehrswege an einen ÖPP-Partner als Betreiber veräußern. Ein Beispiel für das ÖPP-Modell im Verkehrsbereich ist der mautpflichtige Herrentunnel in Lübeck. Vor der Verabschiedung hatten die Regierungsfraktionen und Liberale in den Ausschuss-Beratungen einige Änderungen durchgesetzt. So bleibt den privaten Partnern auch künftig die Übernahme hoheitlicher Befugnisse versagt. Ferner verlangt das Gesetz von den Behörden eine "Aufgabenkritik".

Mit dem ÖPP-Gesetz will die Landesregierung rechtliche Hürden für Land und Kommunen beseitigen und Investitionen fördern. Ein juristischer Rahmen für Kooperationen in den Bereichen Schulen, Schwimmbädern oder Straßen soll der Wirtschaft Impulse für mehr Jobs geben und Infrastruktur erhalten beziehungsweise neu schaffen. Außerdem werden die Möglichkeiten der Verwaltung erweitert, staatliche Aufgaben durch private Partner erledigen zu lassen, wie etwa den Betrieb einer Schule. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch ÖPP-Projekte mit öffentlichen Mitteln zu fördern. Während etwa bei einem Schulneubau bislang nur die in herkömmlicher Weise bauende Kommune Fördermittel beim Land bekommen konnte, soll dies in Zukunft auch für ÖPP-Vorhaben gelten.

Für Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) stellt das Gesetz "das private und öffentliche Miteinander auf eine gesicherte Rechtsbasis". Dadurch werde für eine bessere Infrastruktur, Kostenersparnis und mehr Beschäftigung gesorgt. In dieselbe Richtung zielte Birgit Herdejürgen (SPD): Das Instrument der Öffentlich-Privaten Partnerschaften werde "in Deutschland bislang viel zu wenig genutzt". Tobias Koch (CDU) konstatierte eine "erfolgreiche Initialzündung" im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens. Das Gesetz trage zu einem "günstigen Klima für Investitionen" bei, schloss Wolfgang Kubicki (FDP) an.

Die Grünen und der SSW lehnten das Gesetz ab. Die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk, äußerte die Befürchtung, dass sich die öffentliche Hand von Privaten abhängig mache. Die bestehende Gemeindeordnung reiche für Öffentlich-Private Partnerschaften aus. Überdies würden die neuen Bestimmungen "umweltpolitische und soziale Belange" ausklammern, so Spoorendonk. Detlef Matthiessen (Grüne) vermisste in dem Gesetz, eine „Verpflichtung zu Wirtschaftlichkeitsberechnungen" für die öffentliche Hand. So müssten beispielsweise beim Bau eines Gebäudes die Kosten über einen Zeitraum zwischen 25 und 40 Jahren betrachtet werden; die Investitionssumme mache oft nur 15 Prozent der Gesamtkosten aus. Er warnte deshalb vor der "Verlagerung von Kosten in die Zukunft".

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Hintergrund:
   Der Finanzausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP, den Regierungsentwurf für ein "Gesetz zur Erleichterung Öffentlich-Privater Partnerschaften" (ÖPP) mit einigen Änderungen anzunehmen. So hat der Ausschuss eine Aufforderung an die Behörden zur „Aufgabenkritik" mit aufgenommen. Zudem wurde ein Passus aus dem Entwurf des Finanzministeriums gestrichen, der es erlauben sollte, hoheitliche Befugnisse auf Privatunternehmen zu übertragen. Die Grünen stimmten im Ausschuss gegen den Gesetzentwurf.
   Mit dem Gesetz will die Landesregierung gemeinsame Bauvorhaben von Staat und Privatinvestoren erleichtern. Das Regelwerk soll rechtliche Hürden für Land und Kommunen beseitigen und Investitionen fördern. Ein juristischer Rahmen für Kooperationen in den Bereichen Schulen, Schwimmbädern oder Straßen soll der Wirtschaft Impulse für mehr Jobs geben und Infrastruktur erhalten beziehungsweise neu schaffen.
   Künftig sollen Kommunen zum Beispiel ihre Schulgebäude oder Straßen an einen ÖPP-Partner als Betreiber verkaufen können. Eine Lockerung des Veräußerungsverbotes in der Landeshaushalts- und in der Gemeindeordnung macht dies möglich. Außerdem werden die Möglichkeiten der Verwaltung erweitert, staatliche Aufgaben durch private Partner erledigen zu lassen, wie etwa den Betrieb einer Schule.
   Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch ÖPP-Projekte mit öffentlichen Mitteln zu fördern. Während etwa bei einem Schulneubau bislang nur die in herkömmlicher Weise bauende Kommune Fördermittel beim Land bekommen konnte, soll dies in Zukunft auch für ÖPP-Vorhaben gelten.
   Das Gesetz nennt Felder der möglichen Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Trägern und privaten Investoren sowie Mindeststandards für die Wahrung der öffentlichen Kontrolle und definiert Regeln für den Fall einer unzulänglichen Vertragserfüllung. Außerdem schreibt das Gesetz das Vorgehen für ganzheitliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen über den Lebenszyklus von ÖPP-Projekten vor.
   Beispiele für ÖPP-Modelle im Verkehrsbereich sind die LKW-Maut und der Herrentunnel in Lübeck. Auch die Bereiche Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung werden häufig im Rahmen von ÖPP geregelt. Durch die Einbindung der Wirtschaft in staatliche Aufgaben sollen die öffentlichen Haushalte entlastet werden. Bundestag und Bundesrat haben bereits ein ÖPP-Beschleunigungsgesetz beschlossen, das die Bildung solcher Zusammenschlüsse erleichtert.

mehr Informationen: plenum-online, November 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2005/texte/33_oeffentlpartner.htm)

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