Bessere
Infrastruktur durch Öffentlich-Private Partnerschaften?
Landesregierung
hofft auf mehr
Bauvorhaben durch Kooperation
Kiel (SHL/07.06.).
Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland verbindliche Regeln
für kooperative Projekte von Privatunternehmen und der
öffentlichen Hand aufgestellt. Grundlage hierfür ist das mit den
Stimmen von CDU, SPD und FDP verabschiedete Gesetz zur Erleichterung
Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP). Mit Inkrafttreten des
von der Landesregierung initiierten Gesetzes können Kommunen
beispielsweise Schulgebäude, Schwimmbäder oder Verkehrswege an
einen ÖPP-Partner als Betreiber veräußern. Ein Beispiel für das
ÖPP-Modell im
Verkehrsbereich ist der mautpflichtige Herrentunnel in
Lübeck. Vor der Verabschiedung hatten die
Regierungsfraktionen und Liberale in den Ausschuss-Beratungen einige
Änderungen durchgesetzt. So bleibt den privaten Partnern auch
künftig die Übernahme hoheitlicher Befugnisse versagt. Ferner
verlangt das Gesetz von den Behörden eine
"Aufgabenkritik".
Mit dem ÖPP-Gesetz will
die Landesregierung rechtliche Hürden für Land und Kommunen
beseitigen und Investitionen fördern. Ein juristischer Rahmen für
Kooperationen in den Bereichen Schulen, Schwimmbädern oder Straßen
soll der Wirtschaft Impulse für mehr Jobs geben und Infrastruktur
erhalten beziehungsweise neu schaffen. Außerdem werden die
Möglichkeiten der Verwaltung erweitert, staatliche Aufgaben durch
private Partner erledigen zu lassen, wie etwa den Betrieb einer
Schule. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch
ÖPP-Projekte mit öffentlichen Mitteln zu fördern. Während etwa
bei einem Schulneubau bislang nur die in herkömmlicher Weise
bauende Kommune Fördermittel beim Land bekommen konnte, soll dies
in Zukunft auch für ÖPP-Vorhaben gelten.
Für Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) stellt das
Gesetz "das private und öffentliche Miteinander auf eine
gesicherte Rechtsbasis". Dadurch werde für eine bessere
Infrastruktur, Kostenersparnis und mehr Beschäftigung gesorgt. In
dieselbe Richtung zielte Birgit Herdejürgen (SPD): Das Instrument
der Öffentlich-Privaten Partnerschaften werde "in Deutschland
bislang viel zu wenig genutzt". Tobias Koch (CDU) konstatierte
eine "erfolgreiche Initialzündung" im Zuge des
Gesetzgebungsverfahrens. Das Gesetz trage zu einem "günstigen
Klima für Investitionen" bei, schloss Wolfgang Kubicki (FDP)
an.
Die Grünen und der SSW lehnten das Gesetz ab. Die
Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk, äußerte die
Befürchtung, dass sich die öffentliche Hand von Privaten abhängig
mache. Die bestehende Gemeindeordnung reiche für
Öffentlich-Private Partnerschaften aus. Überdies würden die neuen
Bestimmungen "umweltpolitische und soziale Belange"
ausklammern, so Spoorendonk. Detlef Matthiessen (Grüne) vermisste
in dem Gesetz, eine „Verpflichtung zu
Wirtschaftlichkeitsberechnungen" für die öffentliche Hand. So
müssten beispielsweise beim Bau eines Gebäudes die Kosten über
einen Zeitraum zwischen 25 und 40 Jahren betrachtet werden; die
Investitionssumme mache oft nur 15 Prozent der Gesamtkosten aus. Er
warnte deshalb vor der "Verlagerung von Kosten in die
Zukunft".