plenum-online wird während der Tagung ständig aktualisiert. Betätigen Sie bitte bei Aufruf einer Seite die Funktion "Neu laden" , "Aktualisieren" oder "reload", um ggf. die neueste Fassung zu erhalten.  

Auf dieser Seite: Denkmalschutzgesetz 

xxx

Top 3: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/1380neu
-Plenarprotokoll-

Denkmalschutz-Gesetz wird wohl vorerst nicht geändert

Keine Mehrheit für Vorstoß der Grünen / 
Regierung kündigt eigenen Entwurf an

 

 

 

Blick auf die historische Lübecker Altstadt, die zum Unesco-Weltkulturerbe gehört

Kiel (SHL/07.06.) Ein Gesetzentwurf der Grünen zur grundlegenden Neustrukturierung des Denkmalschutzes ist im Plenum in Erster Lesung auf breiten Widerstand gestoßen. Den Vorschlag, alle Bau-Denkmäler möglichst schnell unter dem einheitlichen Begriff "Kulturdenkmal" ohne Anhörung der Besitzer in eine Liste aufzunehmen, wurde von CDU, SPD und FDP abgelehnt. Begründung: Die Staatskanzlei erarbeite eine eigene Vorlage. Auch der Vorschlag, die 15 unteren Denkmalschutzbehörden der Städte und Kreise zusammenzufassen und auf die Landesebene zu übertragen, fand keine mehrheitliche Zustimmung im Plenum.

"Erst ein Drittel der schützenswerten Gebäude im Land stehen auch tatsächlich unter Schutz. Den Stau müssen wir beheben", begründete Grünen-Fraktionschef Karl-Martin Hentschel den an das brandenburgische Vorbild angepasste Gesetzentwurf. Nach dem derzeitigen, seit 1958 im Land gültigen Gesetz müssen schützenswerte Bauwerke in einem formalen Verwaltungsverfahren zum "Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung" erhoben werden. Pro Jahr werden im Lande jedoch 60 bis 100 Widerspruchsverfahren angestrengt, da die Eigentümer fürchten, ihr Gebäude nicht wie bisher nutzen zu können. Die Widerspruchsverfahren ziehen sich dann über einen längeren Zeitraum hin. Das so genannte Listenverfahren unter dem einheitlichen Begriff "Kulturdenkmal" soll gewährleisten, dass es erst dann zu einer vertieften Denkmalschutz-Prüfung kommt, wenn bauliche Veränderungen geplant sind. 

CDU: "Mit heißer Nadel gestrickt"

Obwohl bislang erst gut 6.000 der insgesamt etwa 15.000 bis 20.000 betroffenen Bauwerke im Lande als "Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung" erfasst sind, besitze "dieses Thema keine Dringlichkeit", sagte Wilfried Wengler (CDU). Das Modell der Grünen sei "mit heißer Nadel gestrickt" und müsse erst sorgsam ausgearbeitet werden. "Wir treten nicht dafür ein, Aufgaben, die nur vor Ort gelöst werden können, zu zentralisieren und sie der Mitwirkung der Bürger zu entziehen – gerade dann, wenn das ehrenamtliche Engagement Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist", machte Ulrike Rodust den Standpunkt der SPD klar. Auch Ekkehard Klug (FDP) lehnte den Grünen-Vorstoß ab. Es sei nicht akzeptabel, dass Eigentümer sich nicht mehr vor Gericht zur Wehr setzen können. "Ohne Rechtsschutz wird Denkmalschutz zu staatlicher Willkür", meinte der Liberale.

Fürsprecher fanden die Grünen nur beim SSW. Anke Spoorendonk begrüßte das Konzept, lehnte die Zentralisierung der Denkmalbehörden allerdings ebenfalls ab. "Der Arm zum Bürger muss bleiben. Wir brauchen dezentrale Anlaufstellen, aber einen zentralen Expertenpool", sagte sie.

Lübeck soll Sonderstellung behalten

Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) schlug vermittelnde Töne an. Viele der von den Grünen angeführten Punkte seien auch im Entwurf der Landesregierung vorgesehen. Zudem sollen 20 Prozent der bisherigen Paragrafen im Sinne der Entbürokratisierungsbestrebungen gestrichen werden, kündigte er an. Allerdings solle beispielsweise der Sonderstatus Lübecks beibehalten werden. Dort ist der Bürgermeister und nicht das Land oberste Instanz in Denkmal-Fragen, weil die Altstadt zum Unesco-Weltkulturerbe gehört. Und: "Ich möchte keine Solarzellen auf der Marienkirche haben", erteilte der Ministerpräsident den Grünen-Plänen eine Absage, Nachbesserungen im Sinne des Klimaschutzes und der Wärmedämmung bei Denkmälern grundsätzlich erlauben zu wollen.

Mit dem Gesetzentwurf beschäftigen sich nun der Innen- und Rechtsausschuss sowie der Bildungsausschuss.

Druckversion

zurück zum Textanfang

Hintergrund:
   Die Grünen schlagen eine grundlegende Änderung des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes vor. Kernpunkt ist die Umstellung der Denkmal-Registrierung vom Eintragungs- auf ein Listenverfahren.
   Nach dem zurzeit gültigen Landes-Denkmalschutzgesetz von 1958 müssen schützenswerte Bauwerke in einem formalen Verwaltungsverfahren zum "Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung" erhoben werden. Häufig reichen die Eigentümer bereits während dieses Verfahrens Widerspruch oder Klage ein, weil sie Nutzungseinschränkungen fürchten. Pro Jahr werden im Lande 60 bis 100 Widerspruchsverfahren angestrengt. Die Folge: Bislang sind erst gut 6.000 der insgesamt etwa 15.000 bis 20.000 betroffenen Bauwerke im Lande als "Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung" erfasst. Diese Rechtslage hat neben den Grünen auch Landeskonservator Michael Paarmann, oberster Denkmalschützer im Lande, beklagt.
   Nach der Grünen-Initiative soll das so genannte Listenverfahren das Problem beheben. Demnach werden alle Bau-Denkmäler in eine Liste aufgenommen, wobei der einheitliche Begriff "Kulturdenkmal" verwendet werden soll. Zu einer vertieften Denkmalschutz-Prüfung kommt es erst, wenn bauliche Veränderungen geplant sind. Mit diesem Verfahren, das bereits in anderen Bundesländern gilt, könnte der schleswig-holsteinische Bearbeitungsstau nach Einschätzung des Konservators Paarmann innerhalb von fünf Jahren abgebaut werden.
   Zwei Ausnahmen schlagen die Grünen außerdem vor: Zum einen sollen bauliche Veränderungen, die die Behinderten-Freundlichkeit verbessern, etwa Rampen oder Fahrstühle. Zum anderen wurde vorgeschlagen, Nachbesserungen im Sinne des Klimaschutzes wie Wärmedämmung ohne Zustimmung der Denkmalschützer zu gestatten.
   Ein weiterer zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist die Neuorganisation der Denkmalschutz-Verwaltung. Die Grünen wollen die 15 unteren Denkmalschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte auf der Landesebene zusammenfassen. Dies würde auch das Ende für die bislang geltende Sonderregelung für die Stadt Lübeck bedeuten. Dort ist zurzeit der Bürgermeister, und nicht das Land, oberste Instanz in Denkmal-Fragen. Gegen diesen Plan haben die für Kultur zuständige Staatskanzlei wie auch die SPD-Fraktion bereits Position bezogen.

mehr Informationen: (Disk. in Quickborn) plenum-online, Februar 2007
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2007/
texte/09_denkmalschutz_quickborn.htm)

zurück zum Textanfang

* * * * *

 

Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde:  
Personalkonzept / Beamte

Dringlichkeit: - - -

Außerdem notiert: 

I n n e n  / R e c h t

1. Lesungen:
Brand-/Katastrophenschutz
Beamte/Gesundheits-Check
Denkmalschutz
Architektenkammer
(ohne Aussprache)
Große Anfrage:
Strafvollzug
Anträge:
G-8-Gipfel
Abschiebehaft

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

1. Lesung:
Betreuungsrecht
Fragestunde:
Paralympisches Zentrum
Anträge:
KiTa-Verordnung
Modellversuch Bürgerarbeit
Berichte:
Bündnisse für Familien
Sozialgesetzbuch XII

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

Fragestunde:
Bahnnetz Ost
Berichte:
Wirtschaftsbericht 2007
Logistikkonzept

F i n a n z e nt

2. Lesung:
Öffentl. Private Partnerschaft
Aktuelle Stunde:
Personalkonzept / Beamte

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

Anträge:
Klimaschutz in der Landwirtschaft
Nord- und Ostseefischerei
(ohne Aussprache)
Bericht:
Ausstieg aus der Atomkraft
(ohne Aussprache)

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

Bericht:
Umsetzung des Schulgesetzes

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Bericht:
Sprachencharta-Bericht