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Denkmalschutz-Gesetz
wird wohl vorerst nicht geändert
Keine Mehrheit für
Vorstoß der Grünen /
Regierung kündigt eigenen Entwurf an
Blick auf die historische Lübecker Altstadt,
die zum
Unesco-Weltkulturerbe gehört
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Kiel (SHL/07.06.) Ein
Gesetzentwurf der Grünen zur grundlegenden Neustrukturierung des
Denkmalschutzes ist im Plenum in Erster Lesung auf breiten
Widerstand gestoßen. Den Vorschlag, alle Bau-Denkmäler möglichst
schnell unter dem einheitlichen Begriff "Kulturdenkmal"
ohne Anhörung der Besitzer in eine Liste aufzunehmen, wurde von
CDU, SPD und FDP abgelehnt. Begründung: Die Staatskanzlei erarbeite
eine eigene Vorlage. Auch der Vorschlag, die 15 unteren
Denkmalschutzbehörden der Städte und Kreise zusammenzufassen und
auf die Landesebene zu übertragen, fand keine mehrheitliche
Zustimmung im Plenum.
"Erst ein
Drittel der schützenswerten Gebäude im Land stehen auch
tatsächlich unter Schutz. Den Stau müssen wir beheben",
begründete Grünen-Fraktionschef Karl-Martin Hentschel den an das
brandenburgische Vorbild angepasste Gesetzentwurf. Nach dem
derzeitigen, seit 1958 im Land gültigen Gesetz müssen
schützenswerte Bauwerke in einem formalen Verwaltungsverfahren zum
"Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung" erhoben werden. Pro Jahr werden im
Lande jedoch 60 bis 100 Widerspruchsverfahren angestrengt,
da die Eigentümer fürchten, ihr Gebäude nicht wie bisher nutzen
zu können. Die Widerspruchsverfahren ziehen
sich dann über einen längeren Zeitraum hin. Das so
genannte Listenverfahren unter dem einheitlichen Begriff "Kulturdenkmal"
soll gewährleisten, dass es erst dann zu einer vertieften
Denkmalschutz-Prüfung kommt, wenn bauliche
Veränderungen geplant sind.
CDU: "Mit heißer Nadel gestrickt"
Obwohl bislang erst gut 6.000 der insgesamt etwa
15.000 bis 20.000 betroffenen Bauwerke im Lande als
"Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung" erfasst
sind, besitze "dieses Thema keine Dringlichkeit",
sagte Wilfried Wengler (CDU). Das Modell der Grünen sei "mit
heißer Nadel gestrickt" und müsse erst sorgsam ausgearbeitet
werden. "Wir treten nicht dafür ein, Aufgaben, die nur vor Ort
gelöst werden können, zu zentralisieren und sie der Mitwirkung der
Bürger zu entziehen – gerade dann, wenn das ehrenamtliche
Engagement Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Aufgaben
ist", machte Ulrike Rodust den Standpunkt der SPD klar. Auch
Ekkehard Klug (FDP) lehnte den Grünen-Vorstoß ab. Es sei nicht
akzeptabel, dass Eigentümer sich nicht mehr vor Gericht zur Wehr
setzen können. "Ohne Rechtsschutz wird Denkmalschutz zu
staatlicher Willkür", meinte der Liberale.
Fürsprecher fanden die Grünen nur beim SSW. Anke
Spoorendonk begrüßte das Konzept, lehnte die Zentralisierung der
Denkmalbehörden allerdings ebenfalls ab. "Der Arm zum Bürger
muss bleiben. Wir brauchen dezentrale Anlaufstellen, aber einen
zentralen Expertenpool", sagte sie.
Lübeck soll Sonderstellung behalten
Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU)
schlug vermittelnde Töne an. Viele der von den Grünen angeführten
Punkte seien auch im Entwurf der Landesregierung vorgesehen. Zudem
sollen 20 Prozent der bisherigen Paragrafen im Sinne der
Entbürokratisierungsbestrebungen gestrichen werden, kündigte er
an. Allerdings solle beispielsweise der Sonderstatus Lübecks
beibehalten werden. Dort ist der Bürgermeister und nicht das Land
oberste Instanz in Denkmal-Fragen, weil die Altstadt zum
Unesco-Weltkulturerbe gehört. Und: "Ich möchte keine
Solarzellen auf der Marienkirche haben", erteilte der
Ministerpräsident den Grünen-Plänen eine Absage, Nachbesserungen im Sinne des Klimaschutzes und der Wärmedämmung
bei Denkmälern grundsätzlich erlauben zu wollen.
Mit dem Gesetzentwurf beschäftigen sich nun der
Innen- und Rechtsausschuss sowie der Bildungsausschuss.
Hintergrund:
Die Grünen schlagen eine grundlegende
Änderung des schleswig-holsteinischen
Denkmalschutzgesetzes vor. Kernpunkt ist die Umstellung
der Denkmal-Registrierung vom Eintragungs- auf ein
Listenverfahren.
Nach dem zurzeit gültigen
Landes-Denkmalschutzgesetz von 1958 müssen
schützenswerte Bauwerke in einem formalen
Verwaltungsverfahren zum "Kulturdenkmal von
besonderer Bedeutung" erhoben werden. Häufig reichen
die Eigentümer bereits während dieses Verfahrens
Widerspruch oder Klage ein, weil sie
Nutzungseinschränkungen fürchten. Pro Jahr werden im
Lande 60 bis 100 Widerspruchsverfahren angestrengt. Die
Folge: Bislang sind erst gut 6.000 der insgesamt etwa
15.000 bis 20.000 betroffenen Bauwerke im Lande als
"Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung"
erfasst. Diese Rechtslage hat neben den Grünen auch
Landeskonservator Michael Paarmann, oberster
Denkmalschützer im Lande, beklagt.
Nach der Grünen-Initiative soll das so
genannte Listenverfahren das Problem beheben. Demnach
werden alle Bau-Denkmäler in eine Liste aufgenommen,
wobei der einheitliche Begriff "Kulturdenkmal"
verwendet werden soll. Zu einer vertieften
Denkmalschutz-Prüfung kommt es erst, wenn bauliche
Veränderungen geplant sind. Mit diesem Verfahren, das
bereits in anderen Bundesländern gilt, könnte der
schleswig-holsteinische Bearbeitungsstau nach
Einschätzung des Konservators Paarmann innerhalb von
fünf Jahren abgebaut werden.
Zwei Ausnahmen schlagen die Grünen außerdem
vor: Zum einen sollen bauliche Veränderungen, die die
Behinderten-Freundlichkeit verbessern, etwa Rampen oder
Fahrstühle. Zum anderen wurde vorgeschlagen,
Nachbesserungen im Sinne des Klimaschutzes wie
Wärmedämmung ohne Zustimmung der Denkmalschützer zu
gestatten.
Ein weiterer zentraler Punkt des
Gesetzentwurfs ist die Neuorganisation der
Denkmalschutz-Verwaltung. Die Grünen wollen die 15
unteren Denkmalschutzbehörden der Kreise und kreisfreien
Städte auf der Landesebene zusammenfassen. Dies würde
auch das Ende für die bislang geltende Sonderregelung
für die Stadt Lübeck bedeuten. Dort ist zurzeit der
Bürgermeister, und nicht das Land, oberste Instanz in
Denkmal-Fragen. Gegen diesen Plan haben die für Kultur
zuständige Staatskanzlei wie auch die SPD-Fraktion
bereits Position bezogen.
mehr Informationen: (Disk.
in Quickborn) plenum-online, Februar
2007
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2007/
texte/09_denkmalschutz_quickborn.htm)
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