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Top 3: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion B´90/GRÜNE – Drs.16/1380neu |
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Denkmalschutz-Gesetz wird wohl vorerst nicht geändert Keine Mehrheit für Vorstoß der
Grünen / Kiel (SHL/07.06.) Ein Gesetzentwurf der Grünen zur grundlegenden Neustrukturierung des Denkmalschutzes ist im Plenum in Erster Lesung auf breiten Widerstand gestoßen. Den Vorschlag, alle Bau-Denkmäler möglichst schnell unter dem einheitlichen Begriff "Kulturdenkmal" ohne Anhörung der Besitzer in eine Liste aufzunehmen, wurde von CDU, SPD und FDP abgelehnt. Begründung: Die Staatskanzlei erarbeite eine eigene Vorlage. Auch der Vorschlag, die 15 unteren Denkmalschutzbehörden der Städte und Kreise zusammenzufassen und auf die Landesebene zu übertragen, fand keine mehrheitliche Zustimmung im Plenum. "Erst ein Drittel der schützenswerten Gebäude im Land stehen auch tatsächlich unter Schutz. Den Stau müssen wir beheben", begründete Grünen-Fraktionschef Karl-Martin Hentschel den an das brandenburgische Vorbild angepasste Gesetzentwurf. Nach dem derzeitigen, seit 1958 im Land gültigen Gesetz müssen schützenswerte Bauwerke in einem formalen Verwaltungsverfahren zum "Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung" erhoben werden. Pro Jahr werden im Lande jedoch 60 bis 100 Widerspruchsverfahren angestrengt, da die Eigentümer fürchten, ihr Gebäude nicht wie bisher nutzen zu können. Die Widerspruchsverfahren ziehen sich dann über einen längeren Zeitraum hin. Das so genannte Listenverfahren unter dem einheitlichen Begriff "Kulturdenkmal" soll gewährleisten, dass es erst dann zu einer vertieften Denkmalschutz-Prüfung kommt, wenn bauliche Veränderungen geplant sind. CDU: "Mit heißer Nadel gestrickt" Obwohl bislang erst gut 6.000 der insgesamt etwa 15.000 bis 20.000 betroffenen Bauwerke im Lande als "Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung" erfasst sind, besitze "dieses Thema keine Dringlichkeit", sagte Wilfried Wengler (CDU). Das Modell der Grünen sei "mit heißer Nadel gestrickt" und müsse erst sorgsam ausgearbeitet werden. "Wir treten nicht dafür ein, Aufgaben, die nur vor Ort gelöst werden können, zu zentralisieren und sie der Mitwirkung der Bürger zu entziehen – gerade dann, wenn das ehrenamtliche Engagement Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist", machte Ulrike Rodust den Standpunkt der SPD klar. Auch Ekkehard Klug (FDP) lehnte den Grünen-Vorstoß ab. Es sei nicht akzeptabel, dass Eigentümer sich nicht mehr vor Gericht zur Wehr setzen können. "Ohne Rechtsschutz wird Denkmalschutz zu staatlicher Willkür", meinte der Liberale. Fürsprecher fanden die Grünen nur beim SSW. Anke Spoorendonk begrüßte das Konzept, lehnte die Zentralisierung der Denkmalbehörden allerdings ebenfalls ab. "Der Arm zum Bürger muss bleiben. Wir brauchen dezentrale Anlaufstellen, aber einen zentralen Expertenpool", sagte sie. Lübeck soll Sonderstellung behalten Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) schlug vermittelnde Töne an. Viele der von den Grünen angeführten Punkte seien auch im Entwurf der Landesregierung vorgesehen. Zudem sollen 20 Prozent der bisherigen Paragrafen im Sinne der Entbürokratisierungsbestrebungen gestrichen werden, kündigte er an. Allerdings solle beispielsweise der Sonderstatus Lübecks beibehalten werden. Dort ist der Bürgermeister und nicht das Land oberste Instanz in Denkmal-Fragen, weil die Altstadt zum Unesco-Weltkulturerbe gehört. Und: "Ich möchte keine Solarzellen auf der Marienkirche haben", erteilte der Ministerpräsident den Grünen-Plänen eine Absage, Nachbesserungen im Sinne des Klimaschutzes und der Wärmedämmung bei Denkmälern grundsätzlich erlauben zu wollen. Mit dem Gesetzentwurf beschäftigen sich nun der Innen- und Rechtsausschuss sowie der Bildungsausschuss. |
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