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Auf dieser Seite: Brandschutzgesetz 

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Top 4:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutz-
gesetzes und des Landeskatastrophenschutzgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache: 16/1404
-Plenarprotokoll-

Lob und bessere Absicherung
für Feuerwehren

Interessierter Gast auf der Tribüne: Der Geschäftsführer des Landesfeuerwehr-
verbandes, Hauptbrandmeister Peter Schütt

Land will Brandschutz- und 
Katastrophenschutzgesetz ändern

Kiel (SHL/06.06.) Schleswig-Holsteins ehrenamtliche Feuerwehrleute und Katastrophenschützer werden bald besser abgesichert sein, wenn sie sich im Einsatz verletzen oder erkranken. Das ist ein Kernpunkt des Regierungsentwurfs zur Änderung des Brandschutz- und des Katastrophenschutzgesetzes, der im Plenum einhellige Zustimmung erfuhr. Künftig werden die Arbeitgeber von freiwilligen Feuerwehrleuten und THW- oder DLRG-Mitgliedern verpflichtet, Lohn und Sozialleistungen sechs Wochen lang in vollem Umfang weiterzuzahlen – dies ist bislang nicht eindeutig geregelt. Hintergrund der Nachbesserung ist die so genannte Seveso-II-Richtlinie der EU.

Vertreter aller Parteien dankten im Landtag den freiwilligen Helfern für ihren Einsatz und nutzten die Erste Lesung zu einem Appell: Die Wehren im Lande, die in den vergangenen zehn Jahren 3.800 Mitglieder verloren haben, bräuchten dringend ausreichend Nachwuchs, um ihr wichtiges Engagement für die Gesellschaft auch künftig ausüben zu können.

Weitere Punkte des Regierungsentwurfs: Amts-Wehrführern können künftig nicht nur ein, sondern bis zu drei Stellvertreter zur Seite gestellt werden. Damit reagiert das Innenministerium auf die größer gewordenen Ämter und Gemeinden, die bei der Verwaltungsstrukturreform im vergangenen Jahr entstanden sind. In diesem Zuge haben sich auch die Zuständigkeitsbereiche der Feuerwehr-Chefs auf bis zu 30 Orts-Wehren ausgeweitet. Anstatt Mitgliederversammlungen sind in Zukunft auch Delegiertenversammlungen als Beschlussgremium möglich. Und: Die Altersgrenze für aktive Mitglieder soll von 65 auf 67 Jahre angehoben werden.

In Schleswig-Holstein gibt es neben 725 Berufsfeuerwehrleuten rund 60.000 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in etwa 1.500 Wehren. Der Innen- und Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss beraten die Vorlage weiter.

Hauptredner: Innenminister Ralf Stegner (SPD), Peter Lehnert (CDU) , Thomas Hölck (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Karl-Martin Hentschel (Grüne) , Anke Spoorendonk (SSW)

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Hintergrund:
   Die Landesregierung legt dem Landtag einen Entwurf zur Änderung des Brandschutzgesetzes und des Katastrophenschutzgesetzes vor. Damit soll auf die Auswirkungen der neu geschnittenen, größeren Ämter auf die ehrenamtlichen Amtswehrführer und ihre Stellvertreter reagiert werden. Zudem werden Bestimmungen der so genannten Seveso-II-Richtlinie der EU zum Katastrophenschutz in Landesrecht umgesetzt.
   Zum Jahresende 2006 ist die Reform der Kommunalverwaltungen in Kraft getreten, wonach Ämter und amtsfreie Gemeinden in der Regel mindestens 8.000 Einwohner haben sollen. Dadurch wurde die Zahl der Kommunalverwaltungen im Lande von 222 auf unter 150 gedrückt. Für die Amtsführer der Freiwilligen Feuerwehren und ihre Stellvertreter bedeutet dies größere Zuständigkeitsbereiche und damit eine stärkere Belastung. Künftig sollen die Delegiertenversammlungen deshalb nicht nur einen, sondern bis zu drei stellvertretende Wehrführer wählen können.
   Zudem soll die soziale Absicherung der Feuerwehrleute wie auch der Katastrophenschützer bei ihren Einsätzen verbessert werden. Sie sollen künftig "bis zur Dauer von sechs Wochen einen Anspruch auf Zahlung des vollen Arbeitsentgelts, einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen" erhalten, wenn sie sich im Einsatz verletzten oder erkranken. Diese Regelung geht auf die Seveso-II-Richtlinie zurück, mit der die EU einheitlich hohe Standards für den Brand- und Katastrophenschutz erreichen will. Zu der Richtlinie gehören etwa auch Bestimmungen für den Umgang mit Gefahrstoffen, für Notfallpläne oder für die Information der Öffentlichkeit bei Katastrophenfällen.
   In Schleswig-Holstein gibt es neben 725 Berufsfeuerwehrleuten rund 60.000 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren – dies sind etwa 3.800 weniger als noch vor zehn Jahren. Zum Bereich Katastrophenschutz gehören neben den Feuerwehren auch das vom Bund verwaltete Technische Hilfswerk (THW), das Deutsche Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariterbund oder die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG).

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