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Lob und bessere
Absicherung
für Feuerwehren
Interessierter
Gast auf der Tribüne: Der
Geschäftsführer des Landesfeuerwehr-
verbandes, Hauptbrandmeister Peter Schütt |
Land will Brandschutz- und
Katastrophenschutzgesetz ändern
Kiel (SHL/06.06.)
Schleswig-Holsteins ehrenamtliche Feuerwehrleute und
Katastrophenschützer werden bald besser abgesichert sein, wenn sie
sich im Einsatz verletzen oder erkranken. Das ist ein Kernpunkt des
Regierungsentwurfs zur Änderung des Brandschutz- und des
Katastrophenschutzgesetzes, der im Plenum einhellige Zustimmung
erfuhr. Künftig werden die Arbeitgeber von freiwilligen
Feuerwehrleuten und THW- oder DLRG-Mitgliedern verpflichtet, Lohn
und Sozialleistungen sechs Wochen lang in vollem Umfang
weiterzuzahlen – dies ist bislang nicht eindeutig geregelt.
Hintergrund der Nachbesserung ist die so genannte
Seveso-II-Richtlinie der EU.
Vertreter aller Parteien dankten im Landtag den
freiwilligen Helfern für ihren Einsatz und nutzten die Erste Lesung
zu einem Appell: Die Wehren im Lande, die in den vergangenen zehn
Jahren 3.800 Mitglieder verloren haben, bräuchten dringend
ausreichend Nachwuchs, um ihr wichtiges Engagement für die
Gesellschaft auch künftig ausüben zu können.
Weitere Punkte des Regierungsentwurfs:
Amts-Wehrführern können künftig nicht nur ein, sondern bis zu
drei Stellvertreter zur Seite gestellt werden. Damit reagiert das
Innenministerium auf die größer gewordenen Ämter und Gemeinden,
die bei der Verwaltungsstrukturreform im vergangenen Jahr entstanden
sind. In diesem Zuge haben sich auch die Zuständigkeitsbereiche der
Feuerwehr-Chefs auf bis zu 30 Orts-Wehren ausgeweitet. Anstatt
Mitgliederversammlungen sind in Zukunft auch
Delegiertenversammlungen als Beschlussgremium möglich. Und: Die
Altersgrenze für aktive Mitglieder soll von 65 auf 67 Jahre
angehoben werden.
In Schleswig-Holstein gibt es neben 725
Berufsfeuerwehrleuten rund 60.000 Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehren in etwa 1.500 Wehren. Der Innen- und Rechtsausschuss und
der Wirtschaftsausschuss beraten die Vorlage weiter.
Hauptredner:
Innenminister Ralf Stegner (SPD), Peter
Lehnert (CDU) , Thomas Hölck (SPD), Günther Hildebrand (FDP),
Karl-Martin Hentschel (Grüne) , Anke Spoorendonk (SSW)
Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem Landtag einen
Entwurf zur Änderung des Brandschutzgesetzes und des
Katastrophenschutzgesetzes vor. Damit soll auf die
Auswirkungen der neu geschnittenen, größeren Ämter auf
die ehrenamtlichen Amtswehrführer und ihre Stellvertreter
reagiert werden. Zudem werden Bestimmungen der so
genannten Seveso-II-Richtlinie der EU zum
Katastrophenschutz in Landesrecht umgesetzt.
Zum Jahresende 2006 ist die Reform der
Kommunalverwaltungen in Kraft getreten, wonach Ämter und
amtsfreie Gemeinden in der Regel mindestens 8.000
Einwohner haben sollen. Dadurch wurde die Zahl der
Kommunalverwaltungen im Lande von 222 auf unter 150
gedrückt. Für die Amtsführer der Freiwilligen
Feuerwehren und ihre Stellvertreter bedeutet dies
größere Zuständigkeitsbereiche und damit eine stärkere
Belastung. Künftig sollen die Delegiertenversammlungen
deshalb nicht nur einen, sondern bis zu drei
stellvertretende Wehrführer wählen können.
Zudem soll die soziale Absicherung der
Feuerwehrleute wie auch der Katastrophenschützer bei
ihren Einsätzen verbessert werden. Sie sollen künftig
"bis zur Dauer von sechs Wochen einen Anspruch auf
Zahlung des vollen Arbeitsentgelts, einschließlich aller
Nebenleistungen und Zulagen" erhalten, wenn sie sich
im Einsatz verletzten oder erkranken. Diese Regelung geht
auf die Seveso-II-Richtlinie zurück, mit der die EU
einheitlich hohe Standards für den Brand- und
Katastrophenschutz erreichen will. Zu der Richtlinie
gehören etwa auch Bestimmungen für den Umgang mit
Gefahrstoffen, für Notfallpläne oder für die
Information der Öffentlichkeit bei Katastrophenfällen.
In Schleswig-Holstein gibt es neben 725
Berufsfeuerwehrleuten rund 60.000 Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehren – dies sind etwa 3.800 weniger
als noch vor zehn Jahren. Zum Bereich Katastrophenschutz
gehören neben den Feuerwehren auch das vom Bund
verwaltete Technische Hilfswerk (THW), das Deutsche Rote
Kreuz, der Arbeiter-Samariterbund oder die Deutsche
Lebensrettungsgesellschaft (DLRG).
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