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Top 4: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutz- gesetzes und des Landeskatastrophenschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs.16/1404 |
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Lob und bessere Absicherung Land will Brandschutz- und Kiel (SHL/06.06.) Schleswig-Holsteins ehrenamtliche Feuerwehrleute und Katastrophenschützer werden bald besser abgesichert sein, wenn sie sich im Einsatz verletzen oder erkranken. Das ist ein Kernpunkt des Regierungsentwurfs zur Änderung des Brandschutz- und des Katastrophenschutzgesetzes, der im Plenum einhellige Zustimmung erfuhr. Künftig werden die Arbeitgeber von freiwilligen Feuerwehrleuten und THW- oder DLRG-Mitgliedern verpflichtet, Lohn und Sozialleistungen sechs Wochen lang in vollem Umfang weiterzuzahlen – dies ist bislang nicht eindeutig geregelt. Hintergrund der Nachbesserung ist die so genannte Seveso-II-Richtlinie der EU. Vertreter aller Parteien dankten im Landtag den freiwilligen Helfern für ihren Einsatz und nutzten die Erste Lesung zu einem Appell: Die Wehren im Lande, die in den vergangenen zehn Jahren 3.800 Mitglieder verloren haben, bräuchten dringend ausreichend Nachwuchs, um ihr wichtiges Engagement für die Gesellschaft auch künftig ausüben zu können. Weitere Punkte des Regierungsentwurfs: Amts-Wehrführern können künftig nicht nur ein, sondern bis zu drei Stellvertreter zur Seite gestellt werden. Damit reagiert das Innenministerium auf die größer gewordenen Ämter und Gemeinden, die bei der Verwaltungsstrukturreform im vergangenen Jahr entstanden sind. In diesem Zuge haben sich auch die Zuständigkeitsbereiche der Feuerwehr-Chefs auf bis zu 30 Orts-Wehren ausgeweitet. Anstatt Mitgliederversammlungen sind in Zukunft auch Delegiertenversammlungen als Beschlussgremium möglich. Und: Die Altersgrenze für aktive Mitglieder soll von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. In Schleswig-Holstein gibt es neben 725 Berufsfeuerwehrleuten rund 60.000 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in etwa 1.500 Wehren. Der Innen- und Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss beraten die Vorlage weiter. Hauptredner: Innenminister Ralf Stegner (SPD), Peter Lehnert (CDU) , Thomas Hölck (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Karl-Martin Hentschel (Grüne) , Anke Spoorendonk (SSW) |
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