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Auf dieser Seite: Betreuung in Schleswig-Holstein 

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Betreuung in Schleswig-Holstein
Große Anfrage der Fraktion der FDP – Drucksache 16/987
Antwort der Landesregierung
Drucksache: 16/1346
-Plenarprotokoll-

Betreuungsrecht weiter stärken 

Kiel (SHL/08.06.) Justizminister Uwe Döring (SPD) will die ehrenamtliche Betreuung stärken. Der Minister betonte in seiner Antwort auf eine Große Anfrage der FDP, dass "diejenigen, die Zeit und Energie einsetzen, nicht finanziell draufzahlen dürfen". Deshalb sollten alle ehrenamtlichen Betreuungstätigkeiten steuerlich absetzbar sein. Döring warnte aber auch davor, das Betreuungsrecht zu verkomplizieren, da dies "in der Praxis leer laufen" würde. Im Einklang mit allen Abgeordneten dankte der Minister den rund 26.000 ehrenamtlichen Betreuern im Land für deren Engagement.

Wie aus den Angaben des Justizministeriums hervorgeht, waren Ende des Jahres 2006 insgesamt 44.143 Menschen in Schleswig-Holstein unter Betreuung. 1992 waren es noch 18.747. Laut dem Bericht des Justizministers sei dieser Anstieg hauptsächlich auf den demographischen Wandel sowie die Zunahme von Ein-Personen-Haushalten und psychischen Erkrankungen zurückzuführen.

Die so genannte Betreuung hat 1992 die Entmündigung, die Vormundschaft und die Gebrechlichkeitspflegschaft als Form der Rechtsfürsorge abgelöst. Der Unterschied: Bei der Betreuung soll das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen soweit möglich im Vordergrund stehen. Die betreuten Personen sind laut dem Regierungspapier "Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können". Die Betreuer sind in den meisten Fällen Familienangehörige. Zudem sind hauptamtliche wie auch ehrenamtliche Mitarbeiter von Betreuungsvereinen sowie die Betreuungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in diesem Bereich aktiv.

Heiner Garg (FDP) zog in seiner Rede das Fazit, dass das gesetzgeberische Ziel, zu betreuen statt zu bevormunden, richtig sei. Die Umsetzung scheitere aber oftmals an den finanziellen Mittel. Die CDU-Abgeordnete Heike Franzen betonte, dass wegen des schwerwiegenden Eingriffs in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen das Ausmaß der Betreuung gerichtlich geregelt sein müsse, um einem eventuell willkürlichen Handeln eines Betreuers Grenzen zu setzen. Ihr Koalitionskollege Klaus-Peter Puls (SPD) empfahl hierzu aus seiner eigenen notariellen Erfahrung, es sei das Beste, rechtzeitig eine Person des Vertrauens einzusetzen, da dies die beste Betreuung gewährleiste.

Angelika Birk (Grüne) schlug vor, dass Betreuende und Richter sich mit Medizinern und Pflegefachleuten austauschen sollten, um das Ziel der humanen Form von sozialer und bürgerrechtlicher Hilfe zu erreichen. Der SSW-Abgeordnete Lars Harms unterstützte die Forderung seiner Vorrednerin und betonte, dass gerade ältere Menschen sich davor fürchteten, ihr Recht zur eigenen Entscheidung einzubüßen.

Das Thema wurde an den Innen- und Rechtsausschuss sowie an den Sozialausschuss überwiesen.

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Hintergrund:
   Auf über 70 Seiten antwortet die Landesregierung auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema Betreuung in Schleswig-Holstein.
   Die so genannte Betreuung hat 1992 die Entmündigung, die Vormundschaft und die Gebrechlichkeitspflegschaft als Form der Rechtsfürsorge abgelöst. Der Unterschied: Bei der Betreuung soll das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen soweit möglich im Vordergrund stehen. Die betreuten Personen sind laut dem Regierungspapier "Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können".
   Ende 2006 waren nach den Angaben des Justizministeriums 44.143 Menschen in Schleswig-Holstein unter Betreuung. 1992 waren es noch 18.747. Da ein großer Anteil der von Betreuung Betroffen ältere Menschen sind und da aufgrund des demographischen Wandels der Anteil Älterer an der Bevölkerung künftig weiter steigen wird, rechnet die Landesregierung auch in Zukunft mit einer zunehmenden Zahl an Betreuungsverhältnissen. Die Betreuer sind in den meisten Fällen Familienangehörige. Zudem sind hauptamtliche wie auch ehrenamtliche Mitarbeiter von Betreuungsvereinen sowie die Betreuungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in diesem Bereich aktiv.
   Die Betreuer werden vom Amtsgericht als Vormundschaftsgericht bestellt. Feste Qualifikationskriterien gibt es dabei nicht – die Berufung soll sich "nach den konkreten Anforderungen" des jeweiligen Falls richten. Die Betreuer sind verpflichtet , sich "durch regelmäßige persönliche Kontakte" ein Bild von den Bedürfnissen ihres Schützlings zu machen. Sie müssen sich, so weit es geht, nach seinen Wünschen richten und "mindestens einmal jährlich" dem Vormundschaftsgericht berichten. Zurzeit sind im Lande 37,16 Richter-Planstellen und 41,06 Rechtspfleger-Planstellen mit der Aufsicht über die Betreuung befasst. Das bedeutet: Jeder Richter und jeder Rechtspfleger muss sich um gut 1.000 Fälle kümmern.

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