|
Betreuungsrecht
weiter stärken
Kiel (SHL/08.06.)
Justizminister Uwe Döring (SPD) will die ehrenamtliche Betreuung
stärken. Der Minister betonte in seiner Antwort auf eine Große
Anfrage der FDP, dass "diejenigen, die Zeit und Energie
einsetzen, nicht finanziell draufzahlen dürfen". Deshalb
sollten alle ehrenamtlichen Betreuungstätigkeiten steuerlich
absetzbar sein. Döring warnte aber auch davor, das
Betreuungsrecht zu verkomplizieren, da dies "in der Praxis
leer laufen" würde. Im Einklang mit allen Abgeordneten dankte
der Minister den rund 26.000 ehrenamtlichen Betreuern im Land für
deren Engagement.
Wie aus den Angaben des Justizministeriums
hervorgeht, waren Ende des Jahres 2006 insgesamt 44.143 Menschen
in Schleswig-Holstein unter Betreuung. 1992 waren es noch 18.747.
Laut dem Bericht des Justizministers sei dieser Anstieg
hauptsächlich auf den demographischen Wandel sowie die Zunahme
von Ein-Personen-Haushalten und psychischen Erkrankungen
zurückzuführen.
Die so genannte Betreuung hat 1992 die
Entmündigung, die Vormundschaft und die
Gebrechlichkeitspflegschaft als Form der Rechtsfürsorge
abgelöst. Der Unterschied: Bei der Betreuung soll das
Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen soweit möglich im
Vordergrund stehen. Die betreuten Personen sind laut dem
Regierungspapier "Erwachsene, die aufgrund einer psychischen
Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht
besorgen können". Die Betreuer sind in den meisten Fällen
Familienangehörige. Zudem sind hauptamtliche wie auch
ehrenamtliche Mitarbeiter von Betreuungsvereinen sowie die
Betreuungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in diesem
Bereich aktiv.
Heiner Garg (FDP) zog in seiner Rede das Fazit,
dass das gesetzgeberische Ziel, zu betreuen statt zu bevormunden,
richtig sei. Die Umsetzung scheitere aber oftmals an den
finanziellen Mittel. Die CDU-Abgeordnete Heike Franzen betonte,
dass wegen des schwerwiegenden Eingriffs in das
Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen das Ausmaß der Betreuung
gerichtlich geregelt sein müsse, um einem eventuell
willkürlichen Handeln eines Betreuers Grenzen zu setzen. Ihr
Koalitionskollege Klaus-Peter Puls (SPD) empfahl hierzu aus seiner
eigenen notariellen Erfahrung, es sei das Beste, rechtzeitig eine
Person des Vertrauens einzusetzen, da dies die beste Betreuung
gewährleiste.
Angelika Birk (Grüne) schlug vor, dass Betreuende
und Richter sich mit Medizinern und Pflegefachleuten austauschen
sollten, um das Ziel der humanen Form von sozialer und
bürgerrechtlicher Hilfe zu erreichen. Der SSW-Abgeordnete Lars
Harms unterstützte die Forderung seiner Vorrednerin und betonte,
dass gerade ältere Menschen sich davor fürchteten, ihr Recht zur
eigenen Entscheidung einzubüßen.
Das Thema wurde an den Innen- und Rechtsausschuss
sowie an den Sozialausschuss überwiesen.
Hintergrund:
Auf über 70 Seiten antwortet die
Landesregierung auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion
zum Thema Betreuung in Schleswig-Holstein.
Die so genannte Betreuung hat 1992 die
Entmündigung, die Vormundschaft und die
Gebrechlichkeitspflegschaft als Form der Rechtsfürsorge
abgelöst. Der Unterschied: Bei der Betreuung soll das
Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen soweit möglich im
Vordergrund stehen. Die betreuten Personen sind laut dem
Regierungspapier "Erwachsene, die aufgrund einer
psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen
oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder
teilweise nicht besorgen können".
Ende 2006 waren nach den Angaben des
Justizministeriums 44.143 Menschen in Schleswig-Holstein
unter Betreuung. 1992 waren es noch 18.747. Da ein großer
Anteil der von Betreuung Betroffen ältere Menschen sind
und da aufgrund des demographischen Wandels der Anteil
Älterer an der Bevölkerung künftig weiter steigen wird,
rechnet die Landesregierung auch in Zukunft mit einer
zunehmenden Zahl an Betreuungsverhältnissen. Die Betreuer
sind in den meisten Fällen Familienangehörige. Zudem
sind hauptamtliche wie auch ehrenamtliche Mitarbeiter von
Betreuungsvereinen sowie die Betreuungsbehörden der
Kreise und kreisfreien Städte in diesem Bereich aktiv.
Die Betreuer werden vom Amtsgericht als
Vormundschaftsgericht bestellt. Feste
Qualifikationskriterien gibt es dabei nicht – die
Berufung soll sich "nach den konkreten
Anforderungen" des jeweiligen Falls richten. Die
Betreuer sind verpflichtet , sich "durch
regelmäßige persönliche Kontakte" ein Bild von den
Bedürfnissen ihres Schützlings zu machen. Sie müssen
sich, so weit es geht, nach seinen Wünschen richten und
"mindestens einmal jährlich" dem
Vormundschaftsgericht berichten. Zurzeit sind im Lande
37,16 Richter-Planstellen und 41,06
Rechtspfleger-Planstellen mit der Aufsicht über die
Betreuung befasst. Das bedeutet: Jeder Richter und jeder
Rechtspfleger muss sich um gut 1.000 Fälle kümmern.
|
|