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Betreuung in Schleswig-Holstein
Große Anfrage der Fraktion der FDP – Drucksache 16/987
Antwort der Landesregierung – Drucksache 16/1346

Betreuungsrecht weiter stärken

Kiel (SHL/08.06.) Justizminister Uwe Döring (SPD) will die ehrenamtliche Betreuung stärken. Der Minister betonte in seiner Antwort auf eine Große Anfrage der FDP, dass "diejenigen, die Zeit und Energie einsetzen, nicht finanziell draufzahlen dürfen". Deshalb sollten alle ehrenamtlichen Betreuungstätigkeiten steuerlich absetzbar sein. Döring warnte aber auch davor, das Betreuungsrecht zu verkomplizieren, da dies "in der Praxis leer laufen" würde. Im Einklang mit allen Abgeordneten dankte der Minister den rund 26.000 ehrenamtlichen Betreuern im Land für deren Engagement.

Wie aus den Angaben des Justizministeriums hervorgeht, waren Ende des Jahres 2006 insgesamt 44.143 Menschen in Schleswig-Holstein unter Betreuung. 1992 waren es noch 18.747. Laut dem Bericht des Justizministers sei dieser Anstieg hauptsächlich auf den demographischen Wandel sowie die Zunahme von Ein-Personen-Haushalten und psychischen Erkrankungen zurückzuführen.

Die so genannte Betreuung hat 1992 die Entmündigung, die Vormundschaft und die Gebrechlichkeitspflegschaft als Form der Rechtsfürsorge abgelöst. Der Unterschied: Bei der Betreuung soll das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen soweit möglich im Vordergrund stehen. Die betreuten Personen sind laut dem Regierungspapier "Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können". Die Betreuer sind in den meisten Fällen Familienangehörige. Zudem sind hauptamtliche wie auch ehrenamtliche Mitarbeiter von Betreuungsvereinen sowie die Betreuungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in diesem Bereich aktiv.

Heiner Garg (FDP) zog in seiner Rede das Fazit, dass das gesetzgeberische Ziel, zu betreuen statt zu bevormunden, richtig sei. Die Umsetzung scheitere aber oftmals an den finanziellen Mittel. Die CDU-Abgeordnete Heike Franzen betonte, dass wegen des schwerwiegenden Eingriffs in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen das Ausmaß der Betreuung gerichtlich geregelt sein müsse, um einem eventuell willkürlichen Handeln eines Betreuers Grenzen zu setzen. Ihr Koalitionskollege Klaus-Peter Puls (SPD) empfahl hierzu aus seiner eigenen notariellen Erfahrung, es sei das Beste, rechtzeitig eine Person des Vertrauens einzusetzen, da dies die beste Betreuung gewährleiste.

Angelika Birk (Grüne) schlug vor, dass Betreuende und Richter sich mit Medizinern und Pflegefachleuten austauschen sollten, um das Ziel der humanen Form von sozialer und bürgerrechtlicher Hilfe zu erreichen. Der SSW-Abgeordnete Lars Harms unterstützte die Forderung seiner Vorrednerin und betonte, dass gerade ältere Menschen sich davor fürchteten, ihr Recht zur eigenen Entscheidung einzubüßen.

Das Thema wurde an den Innen- und Rechtsausschuss sowie an den Sozialausschuss überwiesen.


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