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Auf dieser Seite: Abschiebungshaft 

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Durchführung der Abschiebungshaft
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache: 16/1419neu

 

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Hintergrund:
   Die FDP-Fraktion fordert Nachbesserungen bei der geplanten bundesrechtlichen Neuregelung zur Abschiebehaft, die momentan im Bundestag beraten wird. Die Liberalen kritisieren die Pläne der Berliner Koalition in diesem Bereich als verfassungsrechtlich bedenklich. Die Landesregierung soll sich per Bundesratsinitiative für entsprechende Änderungen einsetzen.
   Von Abschiebung betroffen sind in erster Linie abgelehnte Asylbewerber. Nach gültigem Recht sind Ausländer, denen die Abschiebung droht, in Haft zu nehmen, wenn "über die Ausweisung nicht sofort entschieden werden kann und die Abschiebung ohne die Inhaftnahme wesentlich erschwert oder vereitelt würde". Dieser Passus, so kritisieren die Liberalen, werde "den besonders strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen, die an einen Freiheitsentzug geknüpft sein müssen, nicht gerecht". Sie wollen deshalb eine Haft nur dann zulassen, "wenn der durch Tatsachen belegbare Verdacht besteht, dass er (der Ausländer) sich der Abschiebung entziehen will".
   Der Neuentwurf der Berliner Koalition sieht zudem vor, dass die Ausländerbehörde einen Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen "ohne vorherige richterliche Anordnung festhalten und in Gewahrsam nehmen kann". Auch dies ist für die schleswig-holsteinische FDP "nicht akzeptabel". Stattdessen soll ein Ausländer "grundsätzlich nicht ohne vorherige richterliche Entscheidung festgenommen werden" können. Ausnahmen soll es nur bei "dringenden Gründen" geben.
   In Schleswig-Holstein sind im Jahr 2006 nach Angaben des Landesbeirats für den Vollzug der Abschiebungshaft 291 Ausländer abgeschoben worden, etwas weniger als in den Jahren davor. Die meisten (145) wurden in einen Drittstaat ausgewiesen, 96 in ihre Heimat, und ein kleiner Teil wurde wieder aus der Haft entlassen. Die durchschnittliche Haftdauer betrug 29,1 Tage. Der Landesbeirat kritisiert die Abschiebepraxis des Landes: Die Haftdauer sei zu lang und Erkrankungen der Betroffenen, die zur Haftunfähigkeit führen, würden nicht ausreichend berücksichtigt; ebenso wenig wie Traumatisierungen, die durch Verfolgung und Flucht im Heimatland entstanden seien.
   Ein spektakulärer Fall in Schleswig-Holstein war die Abschiebung des Liberianers Danny Jozez aus Bad Oldesloe im März. Der 33-jährige, der sich in seiner Gemeinde ehrenamtlich engagiert hatte, war nach 14 Jahren Aufenthalt in Deutschland ausgewiesen worden. Sein Heimatland nahm ihn jedoch nicht auf, und er kehrte nach Deutschland zurück.

mehr Informationen: (Bleiberecht), plenum-online, Januar 2007
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2007/texte/08_35_bleiberecht.htm)

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