Hintergrund:
Die FDP-Fraktion fordert
Nachbesserungen bei der geplanten bundesrechtlichen
Neuregelung zur Abschiebehaft, die momentan im Bundestag
beraten wird. Die Liberalen kritisieren die Pläne der
Berliner Koalition in diesem Bereich als
verfassungsrechtlich bedenklich. Die Landesregierung soll
sich per Bundesratsinitiative für entsprechende
Änderungen einsetzen.
Von Abschiebung betroffen sind in erster
Linie abgelehnte Asylbewerber. Nach gültigem Recht sind
Ausländer, denen die Abschiebung droht, in Haft zu
nehmen, wenn "über die Ausweisung nicht sofort
entschieden werden kann und die Abschiebung ohne die
Inhaftnahme wesentlich erschwert oder vereitelt
würde". Dieser Passus, so kritisieren die Liberalen,
werde "den besonders strengen verfassungsrechtlichen
Anforderungen, die an einen Freiheitsentzug geknüpft sein
müssen, nicht gerecht". Sie wollen deshalb eine Haft
nur dann zulassen, "wenn der durch Tatsachen
belegbare Verdacht besteht, dass er (der Ausländer) sich
der Abschiebung entziehen will".
Der Neuentwurf der Berliner Koalition sieht
zudem vor, dass die Ausländerbehörde einen Ausländer
unter bestimmten Voraussetzungen "ohne vorherige
richterliche Anordnung festhalten und in Gewahrsam nehmen
kann". Auch dies ist für die schleswig-holsteinische
FDP "nicht akzeptabel". Stattdessen soll ein
Ausländer "grundsätzlich nicht ohne vorherige
richterliche Entscheidung festgenommen werden"
können. Ausnahmen soll es nur bei "dringenden
Gründen" geben.
In Schleswig-Holstein sind im Jahr 2006 nach
Angaben des Landesbeirats für den Vollzug der
Abschiebungshaft 291 Ausländer abgeschoben worden, etwas
weniger als in den Jahren davor. Die meisten (145) wurden
in einen Drittstaat ausgewiesen, 96 in ihre Heimat, und
ein kleiner Teil wurde wieder aus der Haft entlassen. Die
durchschnittliche Haftdauer betrug 29,1 Tage. Der
Landesbeirat kritisiert die Abschiebepraxis des Landes:
Die Haftdauer sei zu lang und Erkrankungen der
Betroffenen, die zur Haftunfähigkeit führen, würden
nicht ausreichend berücksichtigt; ebenso wenig wie
Traumatisierungen, die durch Verfolgung und Flucht im
Heimatland entstanden seien.
Ein spektakulärer Fall in Schleswig-Holstein
war die Abschiebung des Liberianers Danny Jozez aus Bad
Oldesloe im März. Der 33-jährige, der sich in seiner
Gemeinde ehrenamtlich engagiert hatte, war nach 14 Jahren
Aufenthalt in Deutschland ausgewiesen worden. Sein
Heimatland nahm ihn jedoch nicht auf, und er kehrte nach
Deutschland zurück.
mehr Informationen: (Bleiberecht),
plenum-online, Januar
2007
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2007/texte/08_35_bleiberecht.htm)
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