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Auf dieser
Seite: Sozialgesetzbuch
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Top 22:
Umsetzung
des Landesausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch XII
(AGSGB XII)
Landtagsbeschluss vom 11. Mai 2007 – Drucksache
16/1365
Federführend
ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie,
Jugend und Senioren |
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Behinderten-Hilfen:
Gegenwind für
Ministerin und Kommunen
Kiel (SHL/07.06.) Die Kommunen müssen ihren neuen
behindertenpolitischen Verpflichtungen besser nachkommen. Diesen
Appell richteten Abgeordnete aller Fraktionen an die Kreise und
kreisfreien Städte, die seit Jahresbeginn allein für die so
genannten Eingliederungshilfen zuständig sind. Grundlage der
Debatte war ein von den Grünen angeregter Regierungsbericht von
Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD). Hierin hatte die
Ministerin sich überwiegend positiv über die Weitergabe der
Zuständigkeiten vom Land an die Kommunen geäußert und von einem
"wichtigen Stück Verwaltungsmodernisierung" gesprochen.
Diese Einschätzung sei "zu optimistisch" und
"blauäugig", hielten Grüne, CDU, FDP und SSW entgegen.
Lediglich die SPD-Fraktion sprang der Ministerin zur Seite.
Die Neuausrichtung der Behinderten-Hilfen ist Teil
der Hartz-IV-Reform und im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
geregelt. Ziel ist es, den Betroffenen Hilfe aus einer Hand
gemäß ihren Bedürfnissen zukommen zu lassen. Das Land hat die
Kreise laut Bericht bei der Übernahme der Aufgaben unterstützt,
etwa durch Mitarbeiterschulungen und Einweisung in die Akten. Die
Kommunen haben zudem eine "zentrale
Koordinierungsstelle" sowie "gemeinsame
Ausschüsse" ins Leben gerufen. Einen Kooperationsvertrag mit
dem Land und den Sozialverbänden haben die Kommunen allerdings
noch nicht unterzeichnet. Dennoch zog Ministerin Trauernicht eine
"erfolgreiche" Bilanz, und auch Wolfgang Baasch (SPD)
befand: "Es ist bereits einiges in Bewegung gekommen."
Das sahen die Redner der anderen Fraktionen anders.
Angelika Birk (Grüne) warf den Kommunen einen
"Konfrontationsstarre" auf Kosten der Betroffenen vor
– sie versuchten durch ihr Zögern lediglich, Geld zu sparen.
Die CDU-Abgeordnete Heike Franzen erklärte mit Blick auf die
Kreise: "Ein Gesetz ist keine Vereinbarung, die man nach
eigenem Willen einhalten kann oder nicht." Auch Heiner Garg
(FDP) sah Land und Kommunen "von den gesetzten Zielen ein
ganzes Stück entfernt", und Lars Harms (SSW) mahnte:
"Bei Behindertenhilfen sollten fachliche Belange immer vor
finanziellen Belangen rangieren."
Der Sozialausschuss berät den Bericht abschließend.
Hintergrund:
Auf Antrag der
Grünen berichtet die Landesregierung über die Umsetzung
des Sozialgesetzbuches XII in Schleswig-Holstein. Es ist
Teil der Hartz-IV-Reform vom 1. Januar 2005 und regelt die
Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
In Schleswig-Holstein sind seit Jahresbeginn
in erster Linie die Kreise und kreisfreien Städte
hierfür zuständig. Sie betreuen die Bürger in den
Bereichen Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Hilfen zur Gesundheit
und zur Pflege sowie Eingliederungshilfen für Menschen
mit Behinderung. Damit haben die Kreise auch frühere
Landesaufgaben mit übernommen – bislang war das Land
für Heimbewohner unter 60 Jahren verantwortlich. Das
Sozialministerium sieht hierdurch "einen zentralen
sozialpolitischen Auftrag aus dem Regierungsprogramm"
erfüllt, nämlich eine "einheitliche
Leistungsgewährung aus einer Hand" zu sichern.
Hierzu haben die Kreise auch eine "zentrale
Koordinierungsstelle" sowie "gemeinsame
Ausschüsse" ins Leben gerufen.
Das Land hat die Kommunen laut Bericht bei
der Übernahme der Aufgaben unterstützt, etwa durch
Mitarbeiterschulungen und Einweisung in die Akten. Zudem
erhalten die Kreise in diesem Jahr vom Land Zuschüsse von
rund 560 Millionen Euro. Dieser Betrag soll sich bis 2010
jährlich um 3,6 Prozent erhöhen.
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