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Auf dieser Seite: Sozialgesetzbuch 

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Umsetzung des Landesausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch XII (AGSGB XII)
Landtagsbeschluss vom 11. Mai 2007 – Drucksache 16/1365
Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren
Drucksache: 16/1409
-Plenarprotokoll-

Behinderten-Hilfen: Gegenwind für
Ministerin und Kommunen

Kiel (SHL/07.06.) Die Kommunen müssen ihren neuen behindertenpolitischen Verpflichtungen besser nachkommen. Diesen Appell richteten Abgeordnete aller Fraktionen an die Kreise und kreisfreien Städte, die seit Jahresbeginn allein für die so genannten Eingliederungshilfen zuständig sind. Grundlage der Debatte war ein von den Grünen angeregter Regierungsbericht von Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD). Hierin hatte die Ministerin sich überwiegend positiv über die Weitergabe der Zuständigkeiten vom Land an die Kommunen geäußert und von einem "wichtigen Stück Verwaltungsmodernisierung" gesprochen. Diese Einschätzung sei "zu optimistisch" und "blauäugig", hielten Grüne, CDU, FDP und SSW entgegen. Lediglich die SPD-Fraktion sprang der Ministerin zur Seite.

Die Neuausrichtung der Behinderten-Hilfen ist Teil der Hartz-IV-Reform und im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) geregelt. Ziel ist es, den Betroffenen Hilfe aus einer Hand gemäß ihren Bedürfnissen zukommen zu lassen. Das Land hat die Kreise laut Bericht bei der Übernahme der Aufgaben unterstützt, etwa durch Mitarbeiterschulungen und Einweisung in die Akten. Die Kommunen haben zudem eine "zentrale Koordinierungsstelle" sowie "gemeinsame Ausschüsse" ins Leben gerufen. Einen Kooperationsvertrag mit dem Land und den Sozialverbänden haben die Kommunen allerdings noch nicht unterzeichnet. Dennoch zog Ministerin Trauernicht eine "erfolgreiche" Bilanz, und auch Wolfgang Baasch (SPD) befand: "Es ist bereits einiges in Bewegung gekommen."

Das sahen die Redner der anderen Fraktionen anders. Angelika Birk (Grüne) warf den Kommunen einen "Konfrontationsstarre" auf Kosten der Betroffenen vor – sie versuchten durch ihr Zögern lediglich, Geld zu sparen. Die CDU-Abgeordnete Heike Franzen erklärte mit Blick auf die Kreise: "Ein Gesetz ist keine Vereinbarung, die man nach eigenem Willen einhalten kann oder nicht." Auch Heiner Garg (FDP) sah Land und Kommunen "von den gesetzten Zielen ein ganzes Stück entfernt", und Lars Harms (SSW) mahnte: "Bei Behindertenhilfen sollten fachliche Belange immer vor finanziellen Belangen rangieren."

Der Sozialausschuss berät den Bericht abschließend.

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Hintergrund:
   Auf Antrag der Grünen berichtet die Landesregierung über die Umsetzung des Sozialgesetzbuches XII in Schleswig-Holstein. Es ist Teil der Hartz-IV-Reform vom 1. Januar 2005 und regelt die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
   In Schleswig-Holstein sind seit Jahresbeginn in erster Linie die Kreise und kreisfreien Städte hierfür zuständig. Sie betreuen die Bürger in den Bereichen Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Hilfen zur Gesundheit und zur Pflege sowie Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung. Damit haben die Kreise auch frühere Landesaufgaben mit übernommen – bislang war das Land für Heimbewohner unter 60 Jahren verantwortlich. Das Sozialministerium sieht hierdurch "einen zentralen sozialpolitischen Auftrag aus dem Regierungsprogramm" erfüllt, nämlich eine "einheitliche Leistungsgewährung aus einer Hand" zu sichern. Hierzu haben die Kreise auch eine "zentrale Koordinierungsstelle" sowie "gemeinsame Ausschüsse" ins Leben gerufen.
   Das Land hat die Kommunen laut Bericht bei der Übernahme der Aufgaben unterstützt, etwa durch Mitarbeiterschulungen und Einweisung in die Akten. Zudem erhalten die Kreise in diesem Jahr vom Land Zuschüsse von rund 560 Millionen Euro. Dieser Betrag soll sich bis 2010 jährlich um 3,6 Prozent erhöhen.

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