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Rundfunk: Gebührengelder sollen in
Medienpädagogik fließen
Kiel (SHL/18.06.) Die gemeinsame
Medienanstalt für Hamburg und Schleswig-Holstein (MA HSH) soll sich
künftig verstärkt um die Medienpädagogik und um die Vermittlung
von Medienkompetenz kümmern. Hierfür soll ein Teil der
Rundfunkgebührenerhöhung verwendet werden, die voraussichtlich zum
Jahresanfang 2009 in Kraft tritt. Diese Forderung von CDU und SPD
stieß im Landtag auf breite Zustimmung. Angesichts einer sich
ständig weiter entwickelnden Medienwelt sei es wichtig, Schulkinder
im Umgang mit Digitalfernsehen, Internet oder Handy-TV vertraut zu
machen und auch Lehrer entsprechend weiterzubilden.
Anlass der Forderung war die Erste Lesung zum neuen
Änderungsvertrag für die MA HSH, der von den Regierungschefs der
beiden Nordländer Anfang des Monats unterzeichnet wurde. Er muss
nun von den Landesparlamenten beschlossen werden, damit er zum 1.
September in Kraft treten kann. Der Vertrag setzt die Vorgaben des
zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages um. Diesem Regelwerk unter
allen 16 Ländern will der Landtag noch in dieser Sitzung endgültig
zustimmen.
Grüne: ZAK ein "zahnloser Tiger"
Ein Kernpunkt: Künftig soll es für die 14
Landesmedienanstalten eine gemeinsame Kommission für die Zulassung
und Aufsicht (ZAK) geben, die für private Rundfunkprogramme mit
bundesweiter Verbreitung zuständig ist. Bisher sind die
Medienanstalten einzeln tätig geworden. Die neue
Entscheidungsstruktur wird zum Beispiel beim neuen Handy-TV zum Zuge
kommen. Hier soll das Gesamtangebot vielfältig und ausgewogen sein.
Netzbetreiber sollen nicht bloß umsatzstarke Shoppingkanäle oder
Gewinnspiele anbieten.
Die Belegungsregeln entsprechen den Grundsätzen,
die bereits beim Kabelfernsehen gelten. Ein Drittel der Kapazität
muss hierbei den öffentlich-rechtlichen Angeboten, den großen
Privatprogrammen mit Regionalfenstern und dem Offenen Kanal
vorbehalten bleiben. Dieser Passus stieß auf ein unterschiedliches
Echo: Während die FDP hierdurch eine Schwächung privater Anbieter
befürchteten, betrachteten die Grünen die ZAK als „zahnlosen
Sofatiger", der sich nicht gegen „Kommerzialisierung und
Verflachung" durchsetzen werde.
Der Innen- und Rechtsausschuss berät den
Staatsvertrag und den Koalitionsantrag zur Medienpädagogik weiter.
Hauptredner:
Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU), Wolfgang
Kubicki (FDP), Johann Wadephul (CDU), Peter Eichstädt (SPD),
Karl-Martin Hentschel (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)
Hintergrund:
Der gesetzliche Rahmen gemeinsamen Medienanstalt
von Schleswig-Holstein und Hamburg, der MA HSH, soll an
bundesweite Vereinbarungen angepasst werden. Das sieht der
Zweite Medien-Änderungsstaatsvertrag zwischen den beiden
Bundesländern vor, den die Regierungen Anfang Juni
unterzeichnet haben. Jetzt müssen noch die Parlamente
zustimmen. Grundlage ist der Zehnte
Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag zwischen allen 16
Ländern, den der Landtag in dieser Tagung ratifiziert (gehe
zu).
Ein
Kernpunkt: Künftig soll es für die 14 in Deutschland
tätigen Landes-Medienanstalten eine gemeinsame Kommission
für die Zulassung und Aufsicht (ZAK) geben, die für
private Rundfunkprogramme mit bundesweiter Verbreitung
zuständig ist. Bisher sind die Medienanstalten einzeln
tätig geworden. Die neue Entscheidungsstruktur wird zum
Beispiel zum Zuge kommen, wenn digitale Sendernetze für
den mobilen Empfang von Hörfunk und Fernsehen über Handy
vergeben werden. Dafür legt der zehnte
Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag Belegungsvorgaben
fest.
Shoppingkanäle und Gewinnspiele begrenzen,
Schleichwerbung Einhalt gebieten
Die Vorgaben
sollen sicherstellen, dass das Gesamtangebot vielfältig
und ausgewogen ist und vom Netzbetreiber nicht bloß
umsatzstarke Shoppingkanäle oder Gewinnspiele angeboten
werden. Die Belegungsregeln entsprechen den Grundsätzen,
die bereits beim Kabelfernsehen gelten. Ein Drittel der
Kapazität muss hierbei den öffentlich-rechtlichen
Angeboten, den großen Privatprogrammen mit
Regionalfenstern und dem Offenen Kanal vorbehalten
bleiben.
Zudem soll
die MA HSH künftig auch gegen Schleichwerbung vorgehen:
Sie soll einschreiten, wenn TV-Anbieter absichtlich den
kommerziellen Charakter einer Sendung verschleiern. Die
MA HSH hat nach kontroverser Diskussion im Landtag am 1.
März 2007 ihre Arbeit aufgenommen.
Mehr Geld für Medienpädagogik
In einem
nachgereichten Antrag fordert die Koalition die
Landesregierung auf, mit Hamburg in einem weiteren
Staatsvertrag zu vereinbaren, dass durch den 11.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Medienanstalt Hamburg
/ Schleswig-Holstein und der Medienstiftung zufließende
Mittel für die Stärkung der Aufgaben der
Medienpädagogik und der Medienkompetenzvermittlung sowie
die Bürgersender verwendet werden können.
Thema auch im Hamburger
Kreativwirtschafts-Ausschuss
Parallel
zum Landtag berät auch die Hamburger Bürgerschaft über
den Änderungsstaatsvertrag. Er wird dort zurzeit im
Kultur-, Kreativwirtschafts- und Tourismusausschuss
beraten.
Diskussion zur MA SH im Plenum:
plenum-online, Februar
2007
Erste Lesung
zum Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag:
plenum-online, Februar
2008
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