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Auf dieser Seite: Immissionsschutz

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Top 7:
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelt-
einwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz – LImSchG)
Gesetzentwurf der Landesregierung / Federführend ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Drucksache:
16/2115
 (pdf)
-Plenarprotokoll-

Entwurf für Immissionsschutzgesetz von breiter Mehrheit begrüßt

FDP warnt vor "Querulantengesetz"

Kiel (SHL/18.6.) Auf ein weitgehend positives Echo im Plenum ist ein von der Landesregierung vorgelegter Gesetzentwurf zum Immissionsschutz gestoßen. Auch Grüne und SSW begrüßten das Vorhaben, Gemeinden künftig das Recht an die Hand zu geben, lärm- oder qualmintensive Tätigkeiten zeitlich und örtlich einzuschränken. Lediglich die Liberalen warnten vor einem überflüssigen „Querolantengesetz". Der Entwurf wurde in Erster Lesung an den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen. Darüber hinaus werden sich der Innen- und Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss mit der Vorlage aus dem Umweltministerium befassen.

Das Gesetz ziele vor allem auf die „verhaltensbezogene Luft- und Lärmbelästigung", erklärte Umweltminister Christian von Boetticher (CDU). Dabei handele es sich um eine reine „Ermächtigungsgrundlage". Keine Gemeinde werde gezwungen etwas zu regeln; den Kommunen werde lediglich die Möglichkeit zum Handeln eröffnet. 

Das Gesetz schließe eine wichtige Lücke, hieß es aus den Reihen von CDU, SPD, Grünen und SSW. Einzig die Liberalen befürchteten, dass das Gesetz "auch Denjenigen noch mehr Möglichkeiten an die Hand geben kann, die nur darauf warten, dem Nachbarn die Grillparty zu vermasseln".

Gesetzentwurf zielt vor allem auf Tourismusorte

Der Gesetzentwurf der Landesregierung richtet sich insbesondere an Ferienorte. Sie sollen künftig örtliche Verordnungen erlassen können, die lärm- oder qualmintensive Tätigkeiten zeitlich und örtlich einschränken – etwa Bauarbeiten im Kurgebiet, Düngen und Mähen, Knallkanonen zur Vergrämung von Tieren, Volksfeste, Oster- und Biikenfeuer oder Open-Air-Konzerte. Das Ministerium erwartet „positive Auswirkungen" für den Tourismus, fügt allerdings hinzu: „Eine Einschränkung der privaten Wirtschaft durch ortsrechtliche Verordnungen ist denkbar."

Bisher hat das Land Schleswig-Holstein, im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern, von seiner Gesetzgebungskompetenz zum Schutz vor Lärm und Luftverschmutzung durch Menschenhand keinen Gebrauch gemacht. In der Vergangenheit haben sich der Tourismusverband Schleswig-Holstein und einige Gemeinden jedoch mehrfach an das Ministerium gewandt und darauf hingewiesen, dass es in diesem Bereich keine örtlichen Regelungsbefugnisse mehr gibt. Diese Kompetenz war Anfang der neunziger Jahre gestrichen worden.

Hauptredner: Axel Bernstein (CDU), Konrad Nabel (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Detlef Matthiessen (Grüne), Lars Harms (SSW)

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Hintergrund:
  Das Parlament berät den Entwurf der Landesregierung für ein Landesimmissionsschutzgesetz. Das Regelwerk aus dem Umweltministerium richtet sich insbesondere an Ferienorte. Sie sollen künftig örtliche Verordnungen erlassen können, die lärm- oder qualmintensive Tätigkeiten zeitlich und örtlich einschränken – etwa Bauarbeiten im Kurgebiet, Düngen und Mähen, Knallkanonen zur Vergrämung von Tieren, Volksfeste, Oster- und Biikenfeuer oder Open-Air-Konzerte.

Das Umweltministerium weist darauf hin, dass es nicht das Ziel sei, Tätigkeiten oder Veranstaltungen grundsätzlich zu verbieten. Vielmehr solle den Kommunen ein Mittel gegeben werden, um örtliche Konfliktsituationen vorbeugend zu vermeiden. Das Ministerium erwartet „positive Auswirkungen" für den Tourismus, fügt allerdings hinzu: „Eine Einschränkung der privaten Wirtschaft durch ortsrechtliche Verordnungen ist denkbar."

  Tourismusverband macht Druck

Bisher hat das Land Schleswig-Holstein, im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern, von seiner Gesetzgebungskompetenz zum Schutz vor Lärm und Luftverschmutzung durch Menschenhand keinen Gebrauch gemacht. In der Vergangenheit haben sich der Tourismusverband Schleswig-Holstein und einige Gemeinden jedoch mehrfach an das Ministerium gewandt und darauf hingewiesen, dass es in diesem Bereich keine örtlichen Regelungsbefugnisse mehr gibt. Diese Kompetenz war Anfang der neunziger Jahre gestrichen worden.

Debatte zur EU-Umgebungslärm-Richtlinie
plenum-online
, Mai 2007

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