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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung / Federführend ist das Finanzministerium
Drucksache: 
16/2123
(pdf)
-Plenarprotokoll-

Eingruppierung an neuen Schularten kostet rund 5,2 Millionen Euro

Opposition sieht Kritik am neuen Schulsystem bestätigt

Kiel (SHL/18.6.) Die von der Landesregierung anvisierte Änderung des Landesbesoldungsgesetzes sorgt für Unmut bei der Opposition. Die Eingruppierung der Rektoren und Konrektoren an den neu geschaffenen Regional- und Gemeinschaftsschulen erfolge „hektisch" und „schludrig" – und anderthalb Jahre nach Verabschiedung der Schulreform viel zu spät, hieß es aus den Reihen von FDP, Grünen und SSW. Das Bildungsministerium geht von 215 Beförderungen aus. Die Mehrkosten belaufen sich auf knapp 5,2 Millionen Euro.

Vertreter der Koalitionsfraktionen bewerteten in der Debatte die neuen Eingruppierungen als notwendige Anpassung an die veränderte Schullandschaft. Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) warb für eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor Beginn des neuen Schuljahres, um für Klarheit an den neuen Schularten zu sorgen. Er rechnete vor, dass bis zum Jahr 2013 insgesamt 150 neue leitende Stellen geschaffen würden. Ein Schulleiter nebst Stellvertretung werde „ab 360 Schülern notwendig".

Diskussion um Zusammenschluss oder Umwandlung

Tobias Koch (CDU) wies auf die „Aufrechterhaltung wohnortnaher Schulversorgung" hin. Denn: 75 Prozent der betroffen Schulen würden nicht den Zusammenschluss suchen, sondern sich lediglich in eine andere Schulform umwandeln. Die Frage sei indes, „ob die Stellen tatsächlich in vollem Umfang benötigt werden und ob diese Stellen dauerhaft oder nur zeitlich befristet für die Anlaufphase der neuen Schulformen eingerichtet werden". Die geplante Einstufung sei „schlüssig", weil andere Schulen wegfielen und damit auch Jahr für Jahr Stellen an den Real- und Hauptschulen, sagte Henning Höppner (SPD).

„Sowohl die verspätete Einbringung der Vorlage als auch das hektische Durchpeitschen dieser Gesetzesänderung zeigen das Unvermögen der Großen Koalition zu solider Regierungs- und Parlamentsarbeit" monierte Ekkehard Klug (FDP). Verstärkt werde dieser Eindruck unter dem Kostenaspekt der neuen Schulleitungs- und Funktionsstellen. Ursprünglich habe die Landesregierung geglaubt, die nötigen Mittel könnten ,,im Wesentlichen" durch Standortkonzentration im Rahmen der Schulentwicklung erwirtschaftet werden, so Klug.

Grüne: „Sture Regeln des Beamtenrechtes"

Das Gesetz folge „stur den Regeln des Beamtenrechtes", kritisierte Angelika Birk (Grüne). Entlohnt werde nicht nach den Anforderungen, sondern weiterhin nach dem alten Laufbahnrecht, „was sich nach Schularten orientiert, die es zukünftig gar nicht mehr geben wird". Dabei seien auch noch Benachteiligungen für die Leitung von Förderzentren herausgekommen. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf zeige einmal mehr, „wie unausgegoren der Kompromiss der Großen Koalition im Schulbereich ist", fügte Anke Spoorendonk (SSW) hinzu. Das neue Schulgesetz sei nicht „Ausdruck einer wirklichen Schulreform, die mit der flächendeckenden Einführung von Gemeinschaftsschulen klare und übersichtliche Strukturen schafft".

Das Gesetz wurde zur weiteren Beratung an den Finanz-, Wirtschafts-, Bildungs- sowie an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

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Hintergrund:
  Die Landesregierung will die Rektoren und Konrektoren der neuen Schulformen Regional- und Gemeinschaftsschule in die Besoldungsordnung eingruppieren. Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes vor, den das Parlament in Erster Lesung berät. Den Plänen des Bildungsministeriums zufolge soll ab dem neuen Schuljahr beispielsweise der Leiter einer Regionalschule mit bis zu 360 Schülern die Besoldungsgruppe A 13 erhalten, der Chef einer gleichgroßen Gemeinschaftsschule A 14.

Durch diese neuen Eingruppierungen geht die Landesregierung von Mehrkosten in Höhe von 5,2 Millionen Euro bis 2013 aus. Der Grund: Es stehen insgesamt 215 Beförderungen an. Eine so hohe Zahl hat das Ministerium nach eigenen Angaben nicht erwartet. Sie ergibt sich daraus, dass die neuen Schulen in den meisten Fällen durch die Umwandlung bestehender Einrichtungen entstehen, nicht aber aus einem Zusammenschluss mehrer Schulstandorte zu einer größeren Einheit.

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