Vertreter der Koalitionsfraktionen bewerteten in
der Debatte die neuen Eingruppierungen als notwendige Anpassung an
die veränderte Schullandschaft. Finanzminister Rainer Wiegard
(CDU) warb für eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor Beginn
des neuen Schuljahres, um für Klarheit an den neuen Schularten zu
sorgen. Er rechnete vor, dass bis zum Jahr 2013 insgesamt 150 neue
leitende Stellen geschaffen würden. Ein Schulleiter nebst
Stellvertretung werde „ab 360 Schülern notwendig".
Diskussion um Zusammenschluss oder Umwandlung
Tobias Koch (CDU) wies auf die „Aufrechterhaltung
wohnortnaher Schulversorgung" hin. Denn: 75 Prozent der
betroffen Schulen würden nicht den Zusammenschluss suchen,
sondern sich lediglich in eine andere Schulform umwandeln. Die
Frage sei indes, „ob die Stellen tatsächlich in vollem Umfang
benötigt werden und ob diese Stellen dauerhaft oder nur zeitlich
befristet für die Anlaufphase der neuen Schulformen eingerichtet
werden". Die geplante Einstufung sei „schlüssig",
weil andere Schulen wegfielen und damit auch Jahr für Jahr
Stellen an den Real- und Hauptschulen, sagte Henning Höppner
(SPD).
„Sowohl die verspätete Einbringung der Vorlage
als auch das hektische Durchpeitschen dieser Gesetzesänderung
zeigen das Unvermögen der Großen Koalition zu solider
Regierungs- und Parlamentsarbeit" monierte Ekkehard Klug
(FDP). Verstärkt werde dieser Eindruck unter dem Kostenaspekt der
neuen Schulleitungs- und Funktionsstellen. Ursprünglich habe die
Landesregierung geglaubt, die nötigen Mittel könnten ,,im
Wesentlichen" durch Standortkonzentration im Rahmen der
Schulentwicklung erwirtschaftet werden, so Klug.
Grüne: „Sture Regeln des
Beamtenrechtes"
Das Gesetz folge „stur den Regeln des
Beamtenrechtes", kritisierte Angelika Birk (Grüne). Entlohnt
werde nicht nach den Anforderungen, sondern weiterhin nach dem
alten Laufbahnrecht, „was sich nach Schularten orientiert, die
es zukünftig gar nicht mehr geben wird". Dabei seien auch
noch Benachteiligungen für die Leitung von Förderzentren
herausgekommen. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf zeige einmal
mehr, „wie unausgegoren der Kompromiss der Großen Koalition im
Schulbereich ist", fügte Anke Spoorendonk (SSW) hinzu. Das
neue Schulgesetz sei nicht „Ausdruck einer wirklichen
Schulreform, die mit der flächendeckenden Einführung von
Gemeinschaftsschulen klare und übersichtliche Strukturen
schafft".
Das Gesetz wurde zur weiteren Beratung an den
Finanz-, Wirtschafts-, Bildungs- sowie an den Innen- und
Rechtsausschuss überwiesen.