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Auf dieser
Seite: Mitarbeiter-Beteiligung
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Top 15:
Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD |
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Landtag fordert
Mitarbeiterbeteiligungen
an Unternehmen
Kiel (SHL/19.06.) Die Landesregierung soll
sich auf Bundesebene verstärkt für die Einführung von
freiwilligen Mitarbeiterbeteiligungen an Unternehmen einsetzen. Ein
entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen fand auch bei den
Grünen und dem SSW Zustimmung. Allerdings zeigte sich die
Opposition angesichts eines von der Großen Koalition in Berlin
bereits im April ausgehandelten Kompromisses zu dem Thema „ratlos",
warum der Antrag überhaupt gestellt wurde.
Die FDP lehnte den Antrag ab. Der auf Bundesebene
gefundene Kompromiss sei „kontraproduktiv, teuer und absolut
ineffektiv". Die Grünen monierten, es fehle ein
Insolvenzschutz. Der SSW unterstützte zwar eine
Mitarbeiterbeteiligung, plädierte grundsätzlich aber für einen
Mindestlohn.
Eine Arbeitsgruppe der Großen Koalition in Berlin
hatte sich im Frühjahr nach monatelangen Beratungen auf Eckpunkte
zur steuerlichen Entlastung der Arbeitnehmer geeinigt. Demnach soll
der Steuerfreibetrag zur Investition in Aktien oder Beteiligungen an
der eigenen Firma von 135 auf 360 Euro pro Jahr steigen. Der
Fördersatz für vermögenswirksame Leistungen soll von 18 auf 20
Prozent angehoben werden. Außerdem ist vorgesehen, die
Einkommensgrenzen im Vermögensbildungsgesetz auf 20.000 Euro für
Ledige (bislang: 17.900) und auf 40.000 Euro für Ehepaare (bislang:
35.800) anzuheben. Zudem sollen so genannte Branchenfonds gebildet
werden, in denen die Arbeitnehmer ihr Geld anlegen können.
Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Dietrich
Austermann (CDU) kündigte für September einen Workshop mit
Unternehmensverbänden an, bei dem er Werbung für die
Mitarbeiterbeteiligung machen will. „Es wird schwierig, ein
Konzept zu finden, das alle tragen", sagte der Minister.
Weitere
Redner: Johannes Callsen (CDU), Bernd
Schröder (SPD), Heiner Garg (FDP), Monika Heinold (Grüne), Lars
Harms (SSW)
Hintergrund:
Die Fraktionen von CDU und SPD setzen sich
dafür ein, dass Mitarbeiter an den Gewinnen ihrer
Unternehmen auf freiwilliger Basis beteiligt werden. Die
Koalitionsfraktionen befindet sich damit im Einklang mit
Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) und
Arbeitsminister Uwe Döring (SPD), die im April eine
Bundesratsinitiative zur Einführung solcher Beteiligungen
gefordert hatten. Ihr Argument: Auf diese Weise könnten
sich die Arbeitnehmer besser an den Gewinnen ihrer global
tätigen Firmen beteiligen. Hintergrund ist, dass seit
langem Firmengewinne stärker wachsen als Arbeitslöhne.
Eine
Arbeitsgruppe der Großen Koalition in Berlin hatte sich
im Frühjahr nach monatelangen Beratungen auf Eckpunkte
zur steuerlichen Entlastung der Arbeitnehmer geeinigt.
Demnach soll der Steuerfreibetrag zur Investition in
Aktien oder Beteiligungen an der eigenen Firma von 135 auf
360 Euro pro Jahr steigen. Der Fördersatz für
vermögenswirksame Leistungen soll von 18 auf 20 Prozent
angehoben werden. Außerdem ist vorgesehen, die
Einkommensgrenzen im Vermögensbildungsgesetz auf 20.000
Euro für Ledige (bislang: 17.900) und auf 40.000 Euro
für Ehepaare (bislang: 35.800) anzuheben. Zudem sollen so
genannte Branchenfonds gebildet werden, in denen die
Arbeitnehmer ihr Geld anlegen können.
Deutschlandfonds – Investivlohn
Das Modell ist ein
Kompromiss zwischen dem von der SPD angeregten
Deutschlandfonds, der das Geld der Mitarbeiter
deutschlandweit und branchenübergreifend anlegen sollte,
und dem von der CDU favorisierten Investivlohn. Hierbei
sollten Arbeitnehmer Steuervorteile erhalten, wenn sie
direkt Anteile an ihrem eigenen Unternehmen erwerben.
Kritiker bemängeln, dass sich der Kompromiss nur an die
Beschäftigten von Aktiengesellschaften richte. Zudem wird
kritisiert, dass die Pläne den Bundeshaushalt mit einer
halben Milliarde Euro belasten würde. Laut
Medienberichten soll das Konzept Anfang 2009 in Kraft
treten.
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