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Auf dieser Seite: Hochschulzulassung 

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Top 4:
Entwurf eines Hochschulzulassungsgesetzes und eines Gesetzes zur Änderung des Zustimmungs- und Ausfüh-
rungsgesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung

Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2524
(Ausschussüberweisung am 26. März 2009)
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses

Hochschulzulassungsgesetz verabschiedet:
Mehr Freiheiten für die Unis bei 
der Auswahl ihrer Studenten

Kiel (SHL/19.06.) Mit den Stimmen der Großen Koalition hat der Landtag das von der Landesregierung vorgelegte Hochschulzulassungsgesetz verabschiedet. Damit haben Schleswig-Holsteins Universitäten bei der Auswahl ihrer Studenten ab dem Wintersemester 2010/2011 größere Freiheiten. Laut dem Gesetz können die Hochschulen nunmehr 60 Prozent der Studienplätze über Bewerbungsgespräche und Eignungstests vergeben. Dies sei „ein weiterer Schritt zur Stärkung der Hochschulautonomie", konstatierte Wissenschaftsminister Jörn Biel (CDU). Die neue Regelung betrifft alle Studiengänge, die nicht über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund verteilt werden.

Während Niclas Herbst (CDU) und Jürgen Weber (SPD) das Gesetz, dessen Ursprungsentwurf im Bildungsausschuss geringfügig geändert worden war, grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung begrüßten, setzte die Opposition zu harscher Kritik an. Für Ekkehard Klug (FDP) werden die Studenten nunmehr zu „Parallelbewerbungen" gezwungen, und Anke Spoorendonk (SSW) monierte, dass das Gesetz das gesamte Immatrikulationsverfahren auf den Kopf stelle, weil keiner mehr nachvollziehen könne, warum jemand angenommen oder abgelehnt werde. Angelika Birk (Grüne) kritisierte das zu schnelle Tempo des parlamentarischen Beratungsverfahrens.

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Hintergrund:
Schleswig-Holsteins Hochschulen haben voraussichtlich ab dem Wintersemester 2010/2011 mehr Freiheiten bei der Auswahl ihrer Studenten. Das sieht der Entwurf eines Hochschulzulassungsgesetzes vor, den die Landesregierung dem Parlament im März vorgelegt hat. Über die endgültige Ausformulierung des Gesetzes berät der Bildungsausschuss am Donnerstag, bevor am Freitag das Plenum in Zweiter Lesung entscheidet.

Zentraler Punkt: Die Unis können angehende Studenten in Bewerbungsgesprächen oder Fähigkeitstests vorab prüfen. Mindestens 60 Prozent der Studienplätze sollen künftig auf diesem Wege vergeben werden. Die neue Regelung betrifft alle Studiengänge, die nicht über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund verteilt werden.

Demgegenüber rücken die bisherigen Maßstäbe für den Erhalt eines Studienplatzes in den Hintergrund: die Abi-Note und die Anzahl der Wartesemester. Statt bislang 60 Prozent der Plätze sollen nur noch maximal 20 Prozent an Top-Abiturienten gehen. Und ebenfalls nur noch höchstens 20 statt bisher 40 Prozent der Plätze sollen an Bewerber gehen, die auf eine lange Wartezeit verweisen können.

Zudem gelten künftig nicht mehr so starre Vorgaben für den Lehraufwand einer Uni pro Student, den so genannten Curriculum-Normwert. Die Hochschulen sollen diesen Wert innerhalb einer bestimmten Bandbreite selbst festlegen können.

Grundlage des Landesgesetzes ist ein Staatsvertrag zwischen den Bundesländern aus dem Jahr 2006, der die alte Regelung aus dem Jahr 1993 ersetzt hat.

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde: - - -

Dringlichkeit: - - -

Außerdem notiert: 
Der Landtag trauert...
... um R. Bünemann
Der Landtag trauert
...
...um H.-J. Zimmermann

Sozialer Tag
...
...Melanie hilft im Landtag

Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur HSH Landesbank 

I n n e n  / R e c h t

2. Lesungen:

Telekommunikationsgesetz
Justizdolmetscher
(ohne Aussprache)
Wahlalter
(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
Schuldenbremse
Gerichtsorganisationsgesetz
(ohne Aussprache)
Wahl:
Datenschutzbeauftragter
(ohne Aussprache)
Antrag:
Ladenöffnungszeiten Kiel
Bericht:

Normenkontrollantrag
zur Amtsordnung

(ohne Aussprache)

F i n a n z e n

Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur HSH Landesbank 

2. Lesung:

E-Government
(ohne Aussprache)
Antrag:
Landesbanken-Struktur
Bericht:

Mehrwertsteuersätze
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

Anträge:
LKW-Maut
Fehmarnbelt-Querung
CCS-Gesetz
Danfoss-Werk Flensburg
Aufsichtsrat Flughafen Hamburg
(ohne Aussprache)
Berichte:

Konjunkturpaket II

Investitionen Mittelstand

Dt.-dän. Infrastruktur
(ohne Aussprache)

Flughafen Lübeck-
Blankensee

(ohne Aussprache)

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

2. Lesungen:

Hochschulzulassungsgesetz
Leibniz-Institut
(ohne Aussprache)
Anträge:
Lärmschutz in Bildungseinrichtungen
Politische Bildung
Sozialstaffel für KiTas
Science-Center Kiel
Bachelor / Master
Berichte:

Auslandsabschlüsse

Wissenschaftskonferenz

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

2. Lesung:

Pflegegesetzbuch
Anträge:
Alkoholkonsum Jugendliche
Qualitätskennzeichnung Lebensmittel u. Gaststätten
Berichte:

Barrierefreie Bauten

Pflegereform
(ohne Aussprache)

Bürgerbeauftragte
(ohne Aussprache)

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

Bericht:

Gentechnik
(ohne Aussprache)

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Anträge:
Parlamentsforum Nordsee
Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen
Seeverkehr
(ohne Aussprache)