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Auf dieser
Seite: Hochschulzulassung
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Top 4:
Entwurf eines Hochschulzulassungsgesetzes
und eines Gesetzes zur Änderung des Zustimmungs- und
Ausfüh-
rungsgesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung
einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2524
(Ausschussüberweisung am 26. März 2009)
Bericht und Beschlussempfehlung des
Bildungsausschusses |
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Hochschulzulassungsgesetz verabschiedet:
Mehr Freiheiten für die Unis bei
der Auswahl ihrer Studenten
Kiel (SHL/19.06.) Mit den
Stimmen der Großen Koalition hat der Landtag das von der
Landesregierung vorgelegte Hochschulzulassungsgesetz
verabschiedet. Damit haben Schleswig-Holsteins Universitäten bei
der Auswahl ihrer Studenten ab dem Wintersemester 2010/2011
größere Freiheiten. Laut dem Gesetz können die Hochschulen
nunmehr 60 Prozent der Studienplätze über Bewerbungsgespräche
und Eignungstests vergeben. Dies sei „ein weiterer Schritt zur
Stärkung der Hochschulautonomie", konstatierte
Wissenschaftsminister Jörn Biel (CDU). Die neue Regelung betrifft
alle Studiengänge, die nicht über die Zentralstelle für die
Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund verteilt werden.
Während Niclas Herbst (CDU) und Jürgen Weber
(SPD) das Gesetz, dessen Ursprungsentwurf im Bildungsausschuss
geringfügig geändert worden war, grundsätzlich als Schritt in
die richtige Richtung begrüßten, setzte die Opposition zu
harscher Kritik an. Für Ekkehard Klug (FDP) werden die Studenten
nunmehr zu „Parallelbewerbungen" gezwungen, und Anke
Spoorendonk (SSW) monierte, dass das Gesetz das gesamte
Immatrikulationsverfahren auf den Kopf stelle, weil keiner mehr
nachvollziehen könne, warum jemand angenommen oder abgelehnt
werde. Angelika Birk (Grüne) kritisierte das zu schnelle Tempo
des parlamentarischen Beratungsverfahrens.
Hintergrund:
Schleswig-Holsteins Hochschulen haben voraussichtlich
ab dem Wintersemester 2010/2011 mehr Freiheiten bei der
Auswahl ihrer Studenten. Das sieht der Entwurf eines
Hochschulzulassungsgesetzes vor, den die Landesregierung
dem Parlament im März vorgelegt hat. Über die
endgültige Ausformulierung des Gesetzes berät der
Bildungsausschuss am Donnerstag, bevor am Freitag das
Plenum in Zweiter Lesung entscheidet.
Zentraler
Punkt: Die Unis können angehende Studenten in
Bewerbungsgesprächen oder Fähigkeitstests vorab prüfen.
Mindestens 60 Prozent der Studienplätze sollen künftig
auf diesem Wege vergeben werden. Die neue Regelung
betrifft alle Studiengänge, die nicht über die
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)
in Dortmund verteilt werden.
Demgegenüber
rücken die bisherigen Maßstäbe für den Erhalt eines
Studienplatzes in den Hintergrund: die Abi-Note und die
Anzahl der Wartesemester. Statt bislang 60 Prozent der
Plätze sollen nur noch maximal 20 Prozent an
Top-Abiturienten gehen. Und ebenfalls nur noch höchstens
20 statt bisher 40 Prozent der Plätze sollen an Bewerber
gehen, die auf eine lange Wartezeit verweisen können.
Zudem
gelten künftig nicht mehr so starre Vorgaben für den
Lehraufwand einer Uni pro Student, den so genannten
Curriculum-Normwert. Die Hochschulen sollen diesen Wert
innerhalb einer bestimmten Bandbreite selbst festlegen
können.
Grundlage
des Landesgesetzes ist ein Staatsvertrag zwischen den
Bundesländern aus dem Jahr 2006, der die alte Regelung
aus dem Jahr 1993 ersetzt hat.
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