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Auf dieser Seite: Pflegegesetzbuch 

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Entwurf eines Pflegegesetzbuches Schleswig-Holstein – Zweites Buch (PGB II) – Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung

Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2290
(Ausschussüberweisung am 12. November 2008)
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
Änderungsantrag der Fraktion der FDP16/2721

Landtag beschließt Pflegegesetz für Schleswig-Holstein

Erstes von drei Gesetzbüchern verabschiedet

Kiel (SHL/18.06.) Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung können in Schleswig-Holstein künftig stärker über ihre Lebensbedingungen mitentscheiden. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Pflegeeinrichtungen. Dies sieht ein Gesetz der Landesregierung vor, das der Landtag in Zweiter Lesung einstimmig verabschiedete. FDP und Grünen gehen die neuen Bestimmungen aber noch nicht weit genug.

Das neue Gesetz sieht vor, dass es in Heimen einmal im Jahr unangemeldete Prüfungen geben soll, bei guten Einrichtungen kann der Rhythmus auf drei Jahre verlängert werden. Die Ergebnisse müssen veröffentlicht werden; zudem ist ein landesweites Gütesiegel in Planung. Selbstverantwortlich geführte Hausgemeinschaften sind von den Prüfungen ausgenommenen. Bei Mängeln kann die Aufsicht mit Beratung, Belegungsstopp oder auch Schließung einer Einrichtung eingreifen. Auf Druck der Liberalen wurde eingefügt, dass Behörden Heimen bei gravierenden Mängeln die Aufnahme weiterer Bewohner in der Regel nicht länger als drei Monate untersagen kann.

Weiterhin zielt das Gesetz auf so viel Selbstbestimmung wie möglich und so viel Schutz wie nötig. Unter die erweiterten Mitbestimmungsrechte fällt beispielsweise die Freizeitgestaltung oder die Speisepläne in Heimen. Und: Die Pflegeheime, die verstärkt von der stationären auf die ambulante Hilfe umschwenken sollen, müssen künftig Informationsmaterial in verständlicher Sprache – auch übers Internet – anbieten sowie über Beratungsstellen und Krisentelefone informieren. Betroffen sind landesweit 1.000 Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie besondere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen mit insgesamt 50.000 Bewohnern. 

„Unser Ziel ist die Stärkung der Selbstbestimmung und die volle Teilhabe der betreuten Menschen", sagte Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD). Gleichzeitig werde der notwendige Schutz gesichert, der sich am Grad der individuellen Abhängigkeit bei Wohnen, Pflege, Betreuung und hauswirtschaftlicher Versorgung ausrichte. 

Zwei weitere Gesetzbücher folgen

FDP und Grüne begrüßten im Grundsatz das Gesetz, forderten jedoch vergeblich weitere Nachbesserungen. So regten die Liberalen eine zentral vom Ministerium erstellte Internet-Plattform für das Betreute Wohnen an. Zudem sollten sich Heimträger, Krankenkassen und Heimaufsicht in einem Vertrag auf eine landesweit einheitliche Prüfqualität für die Einrichtungen festlegen. Die Grünen wollten unter anderem die Rechte der Hausgemeinschaften in ambulant betreuten Wohneinrichtungen stärken. Außerdem forderten sie, dass Krankenkassen, Einrichtungsträger und Organisationen von Heimbewohnern und Behinderten zusätzlich zu dem Gesetz einen Verbraucherschutzvertrag unterzeichnen.

Das Gesetz ist der erste Teil eines insgesamt dreistufigen Pflegegesetzbuches, das die Landesregierung plant. Die weiteren Teile sollen ein Pflegeinfrastrukturgesetz zur Stärkung der Angebotsvielfalt und ein Ausbildungsgesetz sein. Hiermit sollen Landesregelungen zur Ausbildung im Bereich Altenpflege getroffen werden. Mit der Föderalismusreform hatte der Bund die sogenannte Heimgesetzgebung auf die Länder übertragen.

Stimmen aus dem Plenum:

Heike Franzen (CDU): So verschieden wie die Menschen sind, so verschieden sollen auch die Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen sein. Die Grundsätze lauteten: soviel Überprüfung wie nötig und so wenig wie möglich; ambulante Angebote sollen vor der stationäre Hilfe in den Vordergrund treten.

Jutta Schümann (SPD): Im bundesweiten Vergleich sind mit diesem Gesetz vorbildliche Regelungen geschaffen, die einer fortschrittlichen, emanzipatorischen Lebenswirklichkeit von Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderung entsprechen.

Heiner Garg (FDP): Nicht vollständig umgesetzt wurde die Forderung nach weniger Bürokratie. Die noch ausstehenden Pflegegesetzbücher geben aber die Möglichkeit für weitere Veränderungen.

Angelika Birk (Grüne): Trotz der Einigkeit aller am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten in der Zielsetzung ist das Gesetz in einigen Punkten noch entscheidend zu verbessern.

Lars Harms (SSW): Das vorliegende Gesetz ist ein Meilenstein. Das klassische Heimrecht wird mutig reformiert. Pflege wird sowohl quantitativ als auch qualitativ stärker ins Bewusstsein rücken. Die Ergebnisse sollten in zwei Jahren überprüft werden.

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Hintergrund:
Der Landtag will verschiedene Änderungen und Ergänzungen am von der Landesregierung vorgelegten „Selbstbestimmungsstärkungsgesetz" vornehmen. Grundsätzliches Ziel ist es, den Schutz und die Selbstbestimmung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zu stärken. CDU und SPD stimmten im Sozialausschuss für den geänderten Regierungsentwurf, FDP und Grüne enthielten sich. Die beiden Oppositionsfraktionen legen dem Plenum eigene Änderungsanträge mit Nachbesserungsvorschlägen vor.

Der Regierungsentwurf sieht unter anderem vor, dass Pflegeheime künftig Informationsmaterial in verständlicher Sprache anbieten sowie über Beratungsstellen und Krisentelefone informieren müssen. Auch ein Beschwerdemanagement soll künftig zwingend vorgeschrieben werden. Anders als bisher sind zudem einmal jährlich unangemeldete Prüfungen geplant; die Ergebnisse müssen veröffentlicht werden. Weiterhin sollen Bedürftige stärker über ihre Lebensbedingungen mitentscheiden dürfen. Dabei geht es zum Beispiel um Freizeitgestaltung oder den Speiseplan in Heimen.

  Sozialausschuss fordert Gütesiegel

Nach dem Willen des Sozialausschusses sollen die Heimleitungen ihre Bewohner zudem detailliert im Vorhinein informieren, wenn sie die Gebühren erhöhen wollen. Anbieter aus dem Bereich Betreutes Wohnen sollen leicht verständliche Informationen über sich im Internet veröffentlichen. Zudem soll ein landesweites Gütesiegel für diesen Bereich eingerichtet werden. Und: Das Personal bekommt strenge Vorgaben für die Annahme von Geld und Geschenken von den Bewohnern.

In ihrem Änderungsantrag macht die FDP weitere Vorschläge. Sie regt eine vom Ministerium eingerichtete zentrale Internet-Plattform für das Betreute Wohnen an und fordert Heimträger, Krankenkassen und Heimaufsicht auf, sich in einem Vertrag auf eine landesweit einheitliche Prüfqualität für die Einrichtungen festzulegen. Die Grünen wollen unter anderem die Rechte der Hausgemeinschaften in ambulant betreuten Wohneinrichtungen stärken. Zudem fordern sie, dass Krankenkassen, Einrichtungsträger und Organisationen von Heimbewohnern und Behinderten zusätzlich zu dem Gesetz einen Verbraucherschutzvertrag unterzeichnen, um eine größtmögliche Transparenz für die Betroffenen zu erreichen.

  "Drei-Stufen-Gesetz"

Das Gesetz ist der erste Teil eines insgesamt dreistufigen Pflegegesetzbuches, das die Landesregierung plant. Die weiteren Teile sollen ein Pflegeinfrastrukturgesetz zur Stärkung der Angebotsvielfalt und ein Ausbildungsgesetz sein. Hiermit sollen Landesregelungen zur Ausbildung im Bereich Altenpflege getroffen werden.

Schleswig-Holstein ist nach Angaben des Sozialministeriums eines der ersten Bundesländer, die nach der Föderalismusreform I ein eigenes Gesetz in diesem Bereich auf den Weg bringen. Das vom Fürsorgegedanken geprägte alte Bundesgesetz wird um neue Wohn- und Betreuungsformen ergänzt und soll dem Motto folgen: „So viel Selbstbestimmung wie möglich und so viel Schutz wie nötig".

Mit dem Gesetz reagiert die Landesregierung auch auf die hervorgehobene Stellung der Pflege in der Landesverfassung. Den Schutz und die Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Menschen und ihre menschenwürdige Versorgung hatte der Landtag nach jahrelanger Diskussion vor drei Jahren im Landes-Grundgesetz verankert. Betroffen von dem Gesetz sind 1.000 Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie besondere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen mit insgesamt 50.000 Bewohnern.

1. Lesung: plenum-online November 2008

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde: - - -

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Außerdem notiert: 
Der Landtag trauert...
... um R. Bünemann
Der Landtag trauert
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...um H.-J. Zimmermann

Sozialer Tag
...
...Melanie hilft im Landtag

Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur HSH Landesbank 

I n n e n  / R e c h t

2. Lesungen:

Telekommunikationsgesetz
Justizdolmetscher
(ohne Aussprache)
Wahlalter
(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
Schuldenbremse
Gerichtsorganisationsgesetz
(ohne Aussprache)
Wahl:
Datenschutzbeauftragter
(ohne Aussprache)
Antrag:
Ladenöffnungszeiten Kiel
Bericht:

Normenkontrollantrag
zur Amtsordnung

(ohne Aussprache)

F i n a n z e n

Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur HSH Landesbank 

2. Lesung:

E-Government
(ohne Aussprache)
Antrag:
Landesbanken-Struktur
Bericht:

Mehrwertsteuersätze
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

Anträge:
LKW-Maut
Fehmarnbelt-Querung
CCS-Gesetz
Danfoss-Werk Flensburg
Aufsichtsrat Flughafen Hamburg
(ohne Aussprache)
Berichte:

Konjunkturpaket II

Investitionen Mittelstand

Dt.-dän. Infrastruktur
(ohne Aussprache)

Flughafen Lübeck-
Blankensee

(ohne Aussprache)

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

2. Lesungen:

Hochschulzulassungsgesetz
Leibniz-Institut
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Anträge:
Lärmschutz in Bildungseinrichtungen
Politische Bildung
Sozialstaffel für KiTas
Science-Center Kiel
Bachelor / Master
Berichte:

Auslandsabschlüsse

Wissenschaftskonferenz

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

2. Lesung:

Pflegegesetzbuch
Anträge:
Alkoholkonsum Jugendliche
Qualitätskennzeichnung Lebensmittel u. Gaststätten
Berichte:

Barrierefreie Bauten

Pflegereform
(ohne Aussprache)

Bürgerbeauftragte
(ohne Aussprache)

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

Bericht:

Gentechnik
(ohne Aussprache)

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Anträge:
Parlamentsforum Nordsee
Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen
Seeverkehr
(ohne Aussprache)