|
Landtag beschließt
Pflegegesetz für Schleswig-Holstein
Erstes von drei Gesetzbüchern verabschiedet
Kiel (SHL/18.06.)
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung können in
Schleswig-Holstein künftig stärker über ihre Lebensbedingungen
mitentscheiden. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an
Pflegeeinrichtungen. Dies sieht ein Gesetz der Landesregierung
vor, das der Landtag in Zweiter Lesung einstimmig verabschiedete.
FDP und Grünen gehen die neuen Bestimmungen aber noch nicht weit
genug.

Das neue Gesetz sieht vor, dass es in Heimen
einmal im Jahr unangemeldete Prüfungen geben soll, bei guten
Einrichtungen kann der Rhythmus auf drei Jahre verlängert werden.
Die Ergebnisse müssen veröffentlicht werden; zudem ist ein
landesweites Gütesiegel in Planung. Selbstverantwortlich
geführte Hausgemeinschaften sind von den Prüfungen
ausgenommenen. Bei Mängeln kann die Aufsicht mit Beratung,
Belegungsstopp oder auch Schließung einer Einrichtung eingreifen.
Auf Druck der Liberalen wurde eingefügt, dass Behörden Heimen
bei gravierenden Mängeln die Aufnahme weiterer Bewohner in der
Regel nicht länger als drei Monate untersagen kann.
Weiterhin zielt das Gesetz auf so viel
Selbstbestimmung wie möglich und so viel Schutz wie nötig. Unter
die erweiterten Mitbestimmungsrechte fällt beispielsweise die
Freizeitgestaltung oder die Speisepläne in Heimen. Und: Die
Pflegeheime, die verstärkt von der stationären auf die ambulante
Hilfe umschwenken sollen, müssen künftig Informationsmaterial in
verständlicher Sprache – auch übers Internet – anbieten
sowie über Beratungsstellen und Krisentelefone informieren.
Betroffen sind landesweit 1.000 Pflege- und
Behinderteneinrichtungen sowie besondere Wohn-, Pflege- und
Betreuungsformen mit insgesamt 50.000 Bewohnern.
„Unser Ziel
ist die Stärkung der Selbstbestimmung und die volle Teilhabe der
betreuten Menschen", sagte Sozialministerin Gitta Trauernicht
(SPD). Gleichzeitig werde der notwendige Schutz gesichert, der
sich am Grad der individuellen Abhängigkeit bei Wohnen, Pflege,
Betreuung und hauswirtschaftlicher Versorgung ausrichte.
Zwei weitere
Gesetzbücher folgen
FDP und Grüne begrüßten im Grundsatz das
Gesetz, forderten jedoch vergeblich weitere Nachbesserungen. So
regten die Liberalen eine zentral vom Ministerium erstellte
Internet-Plattform für das Betreute Wohnen an. Zudem sollten sich
Heimträger, Krankenkassen und Heimaufsicht in einem Vertrag auf
eine landesweit einheitliche Prüfqualität für die Einrichtungen
festlegen. Die Grünen wollten unter anderem die Rechte der
Hausgemeinschaften in ambulant betreuten Wohneinrichtungen
stärken. Außerdem forderten sie, dass Krankenkassen,
Einrichtungsträger und Organisationen von Heimbewohnern und
Behinderten zusätzlich zu dem Gesetz einen
Verbraucherschutzvertrag unterzeichnen.
Das Gesetz
ist der erste Teil eines insgesamt dreistufigen
Pflegegesetzbuches, das die Landesregierung plant. Die
weiteren Teile sollen ein Pflegeinfrastrukturgesetz zur
Stärkung der Angebotsvielfalt und ein Ausbildungsgesetz
sein. Hiermit sollen Landesregelungen zur Ausbildung im
Bereich Altenpflege getroffen werden.
Mit der Föderalismusreform hatte der Bund die sogenannte
Heimgesetzgebung auf die Länder übertragen.
Stimmen aus dem Plenum:
Heike Franzen (CDU):
So verschieden wie die Menschen sind, so verschieden sollen auch
die Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen sein. Die Grundsätze
lauteten: soviel Überprüfung wie nötig und so wenig wie
möglich; ambulante Angebote sollen vor der stationäre Hilfe in
den Vordergrund treten.
Jutta Schümann (SPD):
Im bundesweiten Vergleich sind mit diesem Gesetz vorbildliche
Regelungen geschaffen, die einer fortschrittlichen,
emanzipatorischen Lebenswirklichkeit von Menschen mit Pflegebedarf
und Menschen mit Behinderung entsprechen.
Heiner Garg (FDP):
Nicht vollständig umgesetzt wurde die Forderung nach weniger
Bürokratie. Die noch ausstehenden Pflegegesetzbücher geben aber
die Möglichkeit für weitere Veränderungen.
Angelika Birk
(Grüne): Trotz der Einigkeit aller am Gesetzgebungsverfahren
Beteiligten in der Zielsetzung ist das Gesetz in einigen Punkten
noch entscheidend zu verbessern.
Lars Harms (SSW): Das
vorliegende Gesetz ist ein Meilenstein. Das klassische Heimrecht
wird mutig reformiert. Pflege wird sowohl quantitativ als auch
qualitativ stärker ins Bewusstsein rücken. Die Ergebnisse
sollten in zwei Jahren überprüft werden.
Hintergrund:
Der Landtag will verschiedene Änderungen und
Ergänzungen am von der Landesregierung vorgelegten „Selbstbestimmungsstärkungsgesetz"
vornehmen. Grundsätzliches Ziel ist es, den Schutz und
die Selbstbestimmung von Pflegebedürftigen und Menschen
mit Behinderungen in ambulanten, teilstationären und
stationären Einrichtungen zu stärken. CDU und SPD
stimmten im Sozialausschuss für den geänderten
Regierungsentwurf, FDP und Grüne enthielten sich. Die
beiden Oppositionsfraktionen legen dem Plenum eigene
Änderungsanträge mit Nachbesserungsvorschlägen vor.
Der
Regierungsentwurf sieht unter anderem vor, dass
Pflegeheime künftig Informationsmaterial in
verständlicher Sprache anbieten sowie über
Beratungsstellen und Krisentelefone informieren müssen.
Auch ein Beschwerdemanagement soll künftig zwingend
vorgeschrieben werden. Anders als bisher sind zudem einmal
jährlich unangemeldete Prüfungen geplant; die Ergebnisse
müssen veröffentlicht werden. Weiterhin sollen
Bedürftige stärker über ihre Lebensbedingungen
mitentscheiden dürfen. Dabei geht es zum Beispiel um
Freizeitgestaltung oder den Speiseplan in Heimen.
Sozialausschuss fordert Gütesiegel
Nach dem
Willen des Sozialausschusses sollen die Heimleitungen ihre
Bewohner zudem detailliert im Vorhinein informieren, wenn
sie die Gebühren erhöhen wollen. Anbieter aus dem
Bereich Betreutes Wohnen sollen leicht verständliche
Informationen über sich im Internet veröffentlichen.
Zudem soll ein landesweites Gütesiegel für diesen
Bereich eingerichtet werden. Und: Das Personal bekommt
strenge Vorgaben für die Annahme von Geld und Geschenken
von den Bewohnern.
In ihrem
Änderungsantrag macht die FDP weitere Vorschläge. Sie
regt eine vom Ministerium eingerichtete zentrale
Internet-Plattform für das Betreute Wohnen an und fordert
Heimträger, Krankenkassen und Heimaufsicht auf, sich in
einem Vertrag auf eine landesweit einheitliche
Prüfqualität für die Einrichtungen festzulegen. Die
Grünen wollen unter anderem die Rechte der
Hausgemeinschaften in ambulant betreuten Wohneinrichtungen
stärken. Zudem fordern sie, dass Krankenkassen,
Einrichtungsträger und Organisationen von Heimbewohnern
und Behinderten zusätzlich zu dem Gesetz einen
Verbraucherschutzvertrag unterzeichnen, um eine
größtmögliche Transparenz für die Betroffenen zu
erreichen.
"Drei-Stufen-Gesetz"
Das Gesetz
ist der erste Teil eines insgesamt dreistufigen
Pflegegesetzbuches, das die Landesregierung plant. Die
weiteren Teile sollen ein Pflegeinfrastrukturgesetz zur
Stärkung der Angebotsvielfalt und ein Ausbildungsgesetz
sein. Hiermit sollen Landesregelungen zur Ausbildung im
Bereich Altenpflege getroffen werden.
Schleswig-Holstein
ist nach Angaben des Sozialministeriums eines der ersten
Bundesländer, die nach der Föderalismusreform I ein
eigenes Gesetz in diesem Bereich auf den Weg bringen. Das
vom Fürsorgegedanken geprägte alte Bundesgesetz wird um
neue Wohn- und Betreuungsformen ergänzt und soll dem
Motto folgen: „So viel Selbstbestimmung wie möglich und
so viel Schutz wie nötig".
Mit dem
Gesetz reagiert die Landesregierung auch auf die
hervorgehobene Stellung der Pflege in der
Landesverfassung. Den Schutz und die Selbstbestimmung der
pflegebedürftigen Menschen und ihre menschenwürdige
Versorgung hatte der Landtag nach jahrelanger Diskussion
vor drei Jahren im Landes-Grundgesetz verankert. Betroffen
von dem Gesetz sind 1.000 Pflege- und
Behinderteneinrichtungen sowie besondere Wohn-, Pflege-
und Betreuungsformen mit insgesamt 50.000 Bewohnern.
1. Lesung: plenum-online
November 2008
|
|