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Auf dieser Seite: Telekommunikationsgesetz 

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Top 10:
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesverwaltungsgesetzes an § 113b des Telekommunikationsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU u. SPD – Drs. 16/2637
(Ausschussüberweisung am 8. Mai 2009)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses

Gesetzeslücke geschlossen: Vorratsdatenspeicherung jetzt Landesrecht

Oppositionsführer prüft Verfassungsklage

Kiel (SHL/18.06.) Die Große Koalition hat letzte rechtliche Hürden für die umstrittene Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten und für den Zugriff der Polizei hierauf beseitigt. Schleswig-Holstein passt damit sein Landesverwaltungsgesetz an das Telekommunikationsgesetz des Bundes an, das die Speicherung bereits seit Anfang letzten Jahres vorsieht. Die Verankerung in dem Landesgesetz sei nötig, hieß es bei CDU und SPD, weil ein Telefon-Anbieter sich mit Hinweis auf eine Lücke im Landesrecht bisher geweigert habe, Daten an die Behörden weiterzugeben. Nachdem das Landgericht Lübeck diese Position gestärkt hatte, sei eine rechtliche Klärung notwendig geworden. Heftige Kritik kam erneut von der Opposition, die verfassungsrechtliche Bedenken hat.

Die so genannte Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Anbieterfirmen, Beginn und Ende von Telefongesprächen, den Aufenthaltsort der Gesprächsteilnehmer und deren Rufnummern sechs Monate lang vorzuhalten. Das gleiche gilt für SMS, E-Mails und den Aufruf von Web-Seiten. Polizei und Geheimdienste können hierauf zugreifen, wenn ein Richter zustimmt. Dies soll der Terror-Abwehr dienen. Peter Lehnert (CDU) vertrat die Koalitionslinie: Dies sei eine „wichtige Rechtsgrundlage zur Abwehr krimineller Handlungen".

Wolfgang Kubicki (FDP) ging im Einklang mit Grünen und SSW auf Gegenkurs. Es sei ein eklatanter Eingriff in die Grundrechte, wenn die Verbindungsdaten der Bürger ohne Anlass gespeichert werden. Er verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht erhebliche Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung geäußert hat, und kündigte an, selbst eine Verfassungsklage gegen das neue Landesgesetz zu prüfen.

Weitere Redner: Klaus-Peter Puls (SPD), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW), Innenminister Lothar Hay (SPD)

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Hintergrund:
Die Koalition will das Landesrecht ändern, um den Weg für die umstrittene Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten freizumachen. Hierbei können Polizei und Justiz auf die Daten von Telefon- und Internetverbindungen zugreifen. Dies soll der Terror-Abwehr dienen. CDU und SPD winkten im Innen- und Rechtsausschuss einen entsprechenden Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes durch. FDP und Grüne waren dagegen.

Damit passt Schleswig-Holstein voraussichtlich seine Vorschriften an das Telekommunikationsgesetz des Bundes an. Demnach sollen Telefonanbieter die Verbindungsdaten von Kunden – etwa Beginn und Ende des Gesprächs, Aufenthaltsort der Gesprächsteilnehmer und deren Rufnummern – sechs Monate lang speichern. Das gleiche gilt für SMS. Diese Regelung ist bereits zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Zum Beginn dieses Jahres kam das Internet dazu. Nun werden auch die Daten von E-Mails und der Aufruf von Web-Seiten gespeichert. Grundsätzlich werden nur die Verbindungsdaten, nicht aber die Inhalte festgehalten. Die Firmen sollen die Daten so vorhalten, „dass Auskunftsersuchen der berechtigten Stellen unverzüglich beantwortet werden können".

   Datenschützer protestieren

Diese Regelungen sind bei Juristen und Datenschützern auf heftige Kritik gestoßen. Die Speicherung sei unverhältnismäßig und bereite den Weg für Datenmissbrauch. Das Bundesverfassungsgericht hat den Kritikern im vergangenen Jahr in verschiedenen Urteilen teilweise recht gegeben. So legten die Karlsruher Richter in einer einstweiligen Anordnung gegen das bayrische und das thüringische Polizeigesetz fest, dass die Polizei nur auf die Daten zugreifen darf, wenn eine „dringende Gefahr für Leib, Leben und Freiheit der Person" drohe oder wenn die Sicherheit des Staates gefährdet sei.

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde: - - -

Dringlichkeit: - - -

Außerdem notiert: 
Der Landtag trauert...
... um R. Bünemann
Der Landtag trauert
...
...um H.-J. Zimmermann

Sozialer Tag
...
...Melanie hilft im Landtag

Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur HSH Landesbank 

I n n e n  / R e c h t

2. Lesungen:

Telekommunikationsgesetz
Justizdolmetscher
(ohne Aussprache)
Wahlalter
(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
Schuldenbremse
Gerichtsorganisationsgesetz
(ohne Aussprache)
Wahl:
Datenschutzbeauftragter
(ohne Aussprache)
Antrag:
Ladenöffnungszeiten Kiel
Bericht:

Normenkontrollantrag
zur Amtsordnung

(ohne Aussprache)

F i n a n z e n

Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur HSH Landesbank 

2. Lesung:

E-Government
(ohne Aussprache)
Antrag:
Landesbanken-Struktur
Bericht:

Mehrwertsteuersätze
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

Anträge:
LKW-Maut
Fehmarnbelt-Querung
CCS-Gesetz
Danfoss-Werk Flensburg
Aufsichtsrat Flughafen Hamburg
(ohne Aussprache)
Berichte:

Konjunkturpaket II

Investitionen Mittelstand

Dt.-dän. Infrastruktur
(ohne Aussprache)

Flughafen Lübeck-
Blankensee

(ohne Aussprache)

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

2. Lesungen:

Hochschulzulassungsgesetz
Leibniz-Institut
(ohne Aussprache)
Anträge:
Lärmschutz in Bildungseinrichtungen
Politische Bildung
Sozialstaffel für KiTas
Science-Center Kiel
Bachelor / Master
Berichte:

Auslandsabschlüsse

Wissenschaftskonferenz

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

2. Lesung:

Pflegegesetzbuch
Anträge:
Alkoholkonsum Jugendliche
Qualitätskennzeichnung Lebensmittel u. Gaststätten
Berichte:

Barrierefreie Bauten

Pflegereform
(ohne Aussprache)

Bürgerbeauftragte
(ohne Aussprache)

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

Bericht:

Gentechnik
(ohne Aussprache)

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Anträge:
Parlamentsforum Nordsee
Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen
Seeverkehr
(ohne Aussprache)