Gesetzeslücke
geschlossen: Vorratsdatenspeicherung jetzt Landesrecht
Oppositionsführer prüft
Verfassungsklage
Kiel (SHL/18.06.)
Die Große Koalition hat letzte rechtliche Hürden für die
umstrittene Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten und für den
Zugriff der Polizei hierauf beseitigt. Schleswig-Holstein passt
damit sein Landesverwaltungsgesetz an das Telekommunikationsgesetz
des Bundes an, das die Speicherung bereits seit Anfang letzten
Jahres vorsieht. Die Verankerung in dem Landesgesetz sei nötig,
hieß es bei CDU und SPD, weil ein Telefon-Anbieter sich mit
Hinweis auf eine Lücke im Landesrecht bisher geweigert habe,
Daten an die Behörden weiterzugeben. Nachdem das Landgericht
Lübeck diese Position gestärkt hatte, sei eine rechtliche
Klärung notwendig geworden. Heftige Kritik kam erneut von der
Opposition, die verfassungsrechtliche Bedenken hat.
Die so genannte Vorratsdatenspeicherung
verpflichtet Anbieterfirmen, Beginn und Ende von
Telefongesprächen, den Aufenthaltsort der Gesprächsteilnehmer
und deren Rufnummern sechs Monate lang vorzuhalten. Das gleiche gilt
für SMS, E-Mails und den Aufruf von Web-Seiten. Polizei und
Geheimdienste können hierauf zugreifen, wenn ein Richter
zustimmt. Dies soll der Terror-Abwehr dienen. Peter Lehnert (CDU)
vertrat die Koalitionslinie: Dies sei eine „wichtige
Rechtsgrundlage zur Abwehr krimineller Handlungen".
Wolfgang Kubicki (FDP) ging im Einklang mit
Grünen und SSW auf Gegenkurs. Es sei ein eklatanter Eingriff in
die Grundrechte, wenn die Verbindungsdaten der Bürger ohne Anlass
gespeichert werden. Er verwies darauf, dass das
Bundesverfassungsgericht erhebliche Bedenken gegen die
Vorratsdatenspeicherung geäußert hat, und kündigte an, selbst
eine Verfassungsklage gegen das neue Landesgesetz zu prüfen.
Weitere Redner:
Klaus-Peter Puls (SPD), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Anke
Spoorendonk (SSW), Innenminister Lothar Hay (SPD)