Druckversion
zurück zur Textseite


Top 12
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung 
des Landes Schleswig-Holstein (SHVerf)

Gesetzentwurf der Fraktion B´90/GRÜNE – Drs. 16/2711
   Aufruf gemeinsam mit:
Top 29
Einbau einer Schuldenbremse in die Verfassung 
des Landes Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN – Drs. 16/2710

Haushaltssanierung: Moderate Töne bei der SPD vor dem Koalitionsgipfel

Lob für Grünen-Vorstoß für eine Schuldenbremse
in der Landesverfassung

Kiel (SHL/19.06.) Zwei Tage vor dem entscheidenden schwarz-roten Koalitionsgipfel zeichnet sich in der Frage der Sanierung der Landesfinanzen eine Annäherung der Sozialdemokraten an ihren Koalitionspartner CDU ab. Das wurde in der Landtagsdebatte über die Verankerung einer Schuldenbremse in der Verfassung deutlich. SPD-Finanzexpertin Birgit Herdejürgen stellte mehrfach heraus, ihre Fraktion werde „sich nicht verschließen, harte Einschnitte zu machen". So habe die SPD bereits den Bildungspakt mit einer Anpassung der Lehrerstellen an die demographische Entwicklung mitgetragen. Die Einschätzung des CDU-Finanzfachmanns Frank Sauter, die christdemokratischen Vorstellungen würden „prägend" für die Koalitionslinie werden, ließ Herdejürgen unwidersprochen. Sie beharrte auch nicht auf den „Tabubereichen" Bildung, Justiz und Polizei, die die SPD bislang vertreten hatte.

Zwei Tage zuvor war das Koalitionstreffen über die Landesfinanzen ohne Ergebnis unterbrochen worden, und in den Medien wird über einen Bruch des Bündnisses spekuliert. In der Frage, ob ein Schuldenstopp in der Landesverfassung verankert werden soll, liegen die Koalitionäre allerdings nach wie vor auseinander. Während Herdejürgen für eine „flexiblere Regelung" plädierte, um politischen Spielraum zu erhalten, beharrt die CDU auf einem klaren Schuldenverbot ab 2020. Sauter (CDU) bezeichnete dies als „einzigen Weg der politischen Tugend" und als „Gerechtigkeitsthema". Das sah Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) genau so. „Es kann nur eine Grenze geben: keine neuen Schulden in normalen und guten Zeiten."

Grüne wollen den Regierenden Druck machen

Grundlage der Debatte war ein Entwurf der Grünen für ein Schuldenverbot in der Landesverfassung. Wie vor wenigen Wochen im Grundgesetz festgelegt, soll auch das Land demnach ab 2020 keine neuen Kredite mehr aufnehmen dürfen. Ausnahmen soll es nur bei Wirtschaftskrisen oder in Katastrophenfällen geben. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Neuverschuldung nach Vorstellung der Grünen ab 2011 jährlich um zehn Prozent abgebaut werden. Fraktionschef Karl-Martin Hentschel will mit diesem Vorstoß „Druck auf die Regierungsfraktionen machen".

Schwarz-Rot müsse den Bürgern noch vor der Wahl sagen, ob das Land die Vorgaben des Grundgesetzes erfüllen kann, so Hentschel weiter. Sollte eine Entschuldung aus eigener Kraft nicht möglich sein, müsse die Regierung mit dem Bund sowie den anderen Ländern über eine Aufstockung der Hilfszahlungen neu verhandeln. Bislang ist vorgesehen, dass der Norden ab 2011 jährlich 80 Millionen erhält. Mit ihrem Vorstoß trafen die Grüne im Grundsatz auf Zustimmung. Die Oppositionsfraktion gehe einen „anerkennenswerten Weg", bekannte Finanzminister Wiegard.

SSW klar gegen Schuldengrenze

FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki (FDP) rückte die vom Landtag ins Auge gefasste Klage gegen das im Grundgesetz verankerte Schuldenverbot für die Länder in den Blickpunkt. „Bei aller Zustimmung zu einer Schuldenbremse kann es nicht sein", so Kubicki, „dass der Bund das Haushaltsrecht, also das Königsrecht der Landesparlamente einschränkt." Deswegen verteidigte er erneut den Plan des Landtages, gegen die Grundgesetzänderung beim Verfassungsgericht in Karlsruhe vorzugehen. Allerdings unterstrich er: Zu einer Klage dürfe es erst kommen, wenn die Schuldenbremse in der Landesverfassung steht.

Als einzige Rednerin sprach sich Anke Spoorendonk, Vorsitzende des SSW im Landtag, vehement gegen die Schuldengrenze aus: „Nicht nur die finanzpolitischen Konsequenzen dieser rigorosen Schuldenbremse werden für Schleswig-Holstein katastrophale Folgen haben." Auch die strukturellen Konsequenzen, „wenn wir uns durch eine Grundgesetzänderung quasi entmündigen lassen", seien gewaltig. Die 80 Millionen Euro Entschuldungshilfen kritisierte Spoorendonk als „Tropfen auf dem heißen Stein".

Der Finanzausschuss und der Innen- und Rechtsausschuss beraten das Thema weiter.


zurück zur Textseite

* * * * *