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Haushaltssanierung:
Moderate Töne bei der SPD vor dem Koalitionsgipfel
Lob für Grünen-Vorstoß für eine
Schuldenbremse
in der Landesverfassung
Kiel
(SHL/19.06.) Zwei Tage vor dem entscheidenden
schwarz-roten Koalitionsgipfel zeichnet sich in der Frage der
Sanierung der Landesfinanzen eine Annäherung der Sozialdemokraten
an ihren Koalitionspartner CDU ab. Das wurde in der Landtagsdebatte
über die Verankerung einer Schuldenbremse in der Verfassung
deutlich. SPD-Finanzexpertin Birgit Herdejürgen (Foto
oben) stellte mehrfach heraus, ihre Fraktion werde „sich
nicht verschließen, harte Einschnitte zu machen". So habe
die SPD bereits den Bildungspakt mit einer Anpassung der
Lehrerstellen an die demographische Entwicklung mitgetragen. Die
Einschätzung des CDU-Finanzfachmanns Frank Sauter (Foto
links), die christdemokratischen Vorstellungen würden „prägend"
für die Koalitionslinie werden, ließ Herdejürgen unwidersprochen.
Sie beharrte auch nicht auf den „Tabubereichen" Bildung,
Justiz und Polizei, die die SPD bislang vertreten hatte.
Zwei Tage zuvor war das Koalitionstreffen über die
Landesfinanzen ohne Ergebnis unterbrochen worden, und in den Medien
wird über einen Bruch des Bündnisses spekuliert. In der Frage, ob
ein Schuldenstopp in der Landesverfassung verankert werden soll,
liegen die Koalitionäre allerdings nach wie vor auseinander.
Während Herdejürgen für eine „flexiblere Regelung"
plädierte, um politischen Spielraum zu erhalten, beharrt die CDU
auf einem klaren Schuldenverbot ab 2020. Sauter (CDU) bezeichnete
dies als „einzigen Weg der politischen Tugend" und als „Gerechtigkeitsthema".
Das sah Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) genau so. „Es kann nur
eine Grenze geben: keine neuen Schulden in normalen und guten
Zeiten."
Grüne wollen den Regierenden Druck machen
Grundlage der Debatte war ein Entwurf der Grünen
für ein Schuldenverbot in der Landesverfassung. Wie vor wenigen
Wochen im Grundgesetz festgelegt, soll auch das Land demnach ab 2020
keine neuen Kredite mehr aufnehmen dürfen. Ausnahmen soll es nur
bei Wirtschaftskrisen oder in Katastrophenfällen geben. Um dieses
Ziel zu erreichen, soll die Neuverschuldung nach Vorstellung der
Grünen ab 2011 jährlich um zehn Prozent abgebaut werden.
Fraktionschef Karl-Martin Hentschel will mit diesem Vorstoß „Druck
auf die Regierungsfraktionen machen".
Schwarz-Rot müsse den Bürgern noch vor der Wahl
sagen, ob das Land die Vorgaben des Grundgesetzes erfüllen kann, so
Hentschel weiter. Sollte eine Entschuldung aus eigener Kraft nicht
möglich sein, müsse die Regierung mit dem Bund sowie den anderen
Ländern über eine Aufstockung der Hilfszahlungen neu verhandeln.
Bislang ist vorgesehen, dass der Norden ab 2011 jährlich 80
Millionen erhält. Mit ihrem Vorstoß trafen die Grüne im Grundsatz
auf Zustimmung. Die Oppositionsfraktion gehe einen „anerkennenswerten
Weg", bekannte Finanzminister Wiegard.
SSW klar gegen Schuldengrenze
FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki (FDP) rückte die
vom Landtag ins Auge gefasste Klage gegen das im Grundgesetz
verankerte Schuldenverbot für die Länder in den Blickpunkt. „Bei
aller Zustimmung zu einer Schuldenbremse kann es nicht sein",
so Kubicki, „dass der Bund das Haushaltsrecht, also das
Königsrecht der Landesparlamente einschränkt." Deswegen
verteidigte er erneut den Plan des Landtages, gegen die
Grundgesetzänderung beim Verfassungsgericht in Karlsruhe
vorzugehen. Allerdings unterstrich er: Zu einer Klage dürfe es erst
kommen, wenn die Schuldenbremse in der Landesverfassung steht.
Als einzige Rednerin sprach sich Anke Spoorendonk,
Vorsitzende des SSW im Landtag, vehement gegen die Schuldengrenze
aus: „Nicht nur die finanzpolitischen Konsequenzen dieser
rigorosen Schuldenbremse werden für Schleswig-Holstein
katastrophale Folgen haben." Auch die strukturellen
Konsequenzen, „wenn wir uns durch eine Grundgesetzänderung quasi
entmündigen lassen", seien gewaltig. Die 80 Millionen Euro
Entschuldungshilfen kritisierte Spoorendonk als „Tropfen auf dem
heißen Stein".
Der Finanzausschuss und der Innen- und
Rechtsausschuss beraten das Thema weiter.
Hintergrund:
Die
Grünen wollen in der schleswig-holsteinischen
Landesverfassung ein Verschuldungsverbot von 2020 an
verankern. Einen entsprechenden Entwurf legen sie dem
Landtag vor. Ausnahmen soll es nur bei Wirtschaftskrisen
oder bei Katastrophenfällen geben. Um dieses Ziel zu
erreichen, soll die Neuverschuldung ab 2011 jährlich um
zehn Prozent abgebaut werden. In einem zusätzlichen
Antrag fordern die Grünen die Landesregierung auf, bis
zum 1. Oktober ein Konzept vorzulegen, wie sie dieses Ziel
erreichen will. Sollte eine Entschuldung aus eigener Kraft
nicht möglich sein, müsse die Regierung noch vor der
Landtagswahl mit dem Bund sowie den anderen Ländern über
eine Entschuldung Schleswig-Holsteins verhandeln.
Hintergrund
ist die desolate Haushaltslage. Das Land
Schleswig-Holstein steht mit 23 Milliarden in der Kreide
und muss pro Jahr rund eine Milliarde Euro Zinsen zahlen.
Das strukturelle Defizit beträgt etwa 600 bis 800
Millionen Euro pro Jahr. Die bisherige Schuldenbegrenzung
in Artikel 53 der Landesverfassung hat den Schuldenberg
nicht verhindern können. Sie sieht vor, dass die Summe
der neuen Schulden nicht über den Investitionen liegen
darf, erlaubt aber Ausnahmen „zur Abwehr der Störung
des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts". Auf
diesen Passus haben sich die Landesregierungen in der
Vergangenheit mehrfach berufen, um höhere Schulden zu
rechtsfertigen.
Verfassungsklage angedroht
Die
Oppositionsfraktion nimmt mit ihrem Vorstoß die Vorgaben
der Schuldenbremse auf, die Bundestag und Bundesrat in den
vergangenen Wochen ins Grundgesetz geschrieben haben.
Demnach hat der Bund ab 2016 noch einen Spielraum zur
Aufnahme von Neuschulden in Höhe von 0,35 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts. Die Länder sollen ab 2020 gar
keine neuen Schulden mehr machen dürfen. Ausnahmen sind
nur in Notsituationen vorgesehen und sollen von einem
Stabilitätsrat überwacht werden, dem die Finanzminister
der Länder und des Bundes sowie der
Bundeswirtschaftsminister angehören sollen.
Der
Beschluss der Föderalismuskommission für einen
Schuldenstopp per Grundgesetz ist im Landtag aus
verschiedenen Gründen auf Kritik gestoßen. Zum einen
beharren die Landtagsabgeordneten darauf, dass der Bund
nicht per Verfassungsänderung in die Haushaltshoheit der
Landesparlamente eingreifen darf. Der Landtag plant
deshalb eine Klage gegen diese Regelung vor dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Zum anderen wird
die Höhe der Unterstützungszahlungen für das Land
bemängelt.
Positive Reaktionen auf Grünen-Vorstoß
Um ab 2020
ohne neue Schulden auskommen zu können, sollen die
ärmeren Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt
und Schleswig-Holstein zwischen 2011 und 2019 jährlich
800 Millionen Euro Zinshilfen vom Bund und von den
reicheren Ländern bekommen. Der Löwenanteil der Summe
geht nach Bremen (300 Millionen) und ins Saarland (260
Millionen). Schleswig-Holstein und die beiden anderen
betroffenen Bundesländer würden jeweils 80 Millionen
Euro jährlich erhalten.
Die
Zuwendungen seien so gering, dass eine Konsolidierung des
schleswig-holsteinischen Haushalts äußerst schwer werde,
heißt es im Norden. Vor diesem Hintergrund hat sich
Schleswig-Holstein bei der Abstimmung über die
Grundgesetzänderung am letzten Freitag im Bundesrat,
genauso wie Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, der Stimme
enthalten.
Die anderen
Fraktionen haben in ersten Reaktionen im Grundsatz positiv
auf den Grünen-Vorstoß reagiert. Allerdings mahnen sie
eine ausführliche parlamentarische Beratung der gesamten
Problematik an.
Letzte
Debatte zum Thema: plenum-online März
2009
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