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Auf dieser Seite: Schuldenbremse / Landesverfassung

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Top 12
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung 
des Landes Schleswig-Holstein (SHVerf)

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
   Aufruf gemeinsam mit: 
Top 29
Einbau einer Schuldenbremse in die Verfassung 
des Landes Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drs.: 16/2710


Haushaltssanierung: Moderate Töne bei der SPD vor dem Koalitionsgipfel

Lob für Grünen-Vorstoß für eine Schuldenbremse 
in der Landesverfassung

Kiel (SHL/19.06.) Zwei Tage vor dem entscheidenden schwarz-roten Koalitionsgipfel zeichnet sich in der Frage der Sanierung der Landesfinanzen eine Annäherung der Sozialdemokraten an ihren Koalitionspartner CDU ab. Das wurde in der Landtagsdebatte über die Verankerung einer Schuldenbremse in der Verfassung deutlich. SPD-Finanzexpertin Birgit Herdejürgen (Foto oben) stellte mehrfach heraus, ihre Fraktion werde „sich nicht verschließen, harte Einschnitte zu machen". So habe die SPD bereits den Bildungspakt mit einer Anpassung der Lehrerstellen an die demographische Entwicklung mitgetragen. Die Einschätzung des CDU-Finanzfachmanns Frank Sauter (Foto links), die christdemokratischen Vorstellungen würden „prägend" für die Koalitionslinie werden, ließ Herdejürgen unwidersprochen. Sie beharrte auch nicht auf den „Tabubereichen" Bildung, Justiz und Polizei, die die SPD bislang vertreten hatte.

Zwei Tage zuvor war das Koalitionstreffen über die Landesfinanzen ohne Ergebnis unterbrochen worden, und in den Medien wird über einen Bruch des Bündnisses spekuliert. In der Frage, ob ein Schuldenstopp in der Landesverfassung verankert werden soll, liegen die Koalitionäre allerdings nach wie vor auseinander. Während Herdejürgen für eine „flexiblere Regelung" plädierte, um politischen Spielraum zu erhalten, beharrt die CDU auf einem klaren Schuldenverbot ab 2020. Sauter (CDU) bezeichnete dies als „einzigen Weg der politischen Tugend" und als „Gerechtigkeitsthema". Das sah Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) genau so. „Es kann nur eine Grenze geben: keine neuen Schulden in normalen und guten Zeiten."

Grüne wollen den Regierenden Druck machen

Grundlage der Debatte war ein Entwurf der Grünen für ein Schuldenverbot in der Landesverfassung. Wie vor wenigen Wochen im Grundgesetz festgelegt, soll auch das Land demnach ab 2020 keine neuen Kredite mehr aufnehmen dürfen. Ausnahmen soll es nur bei Wirtschaftskrisen oder in Katastrophenfällen geben. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Neuverschuldung nach Vorstellung der Grünen ab 2011 jährlich um zehn Prozent abgebaut werden. Fraktionschef Karl-Martin Hentschel will mit diesem Vorstoß „Druck auf die Regierungsfraktionen machen".

Schwarz-Rot müsse den Bürgern noch vor der Wahl sagen, ob das Land die Vorgaben des Grundgesetzes erfüllen kann, so Hentschel weiter. Sollte eine Entschuldung aus eigener Kraft nicht möglich sein, müsse die Regierung mit dem Bund sowie den anderen Ländern über eine Aufstockung der Hilfszahlungen neu verhandeln. Bislang ist vorgesehen, dass der Norden ab 2011 jährlich 80 Millionen erhält. Mit ihrem Vorstoß trafen die Grüne im Grundsatz auf Zustimmung. Die Oppositionsfraktion gehe einen „anerkennenswerten Weg", bekannte Finanzminister Wiegard.

SSW klar gegen Schuldengrenze

FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki (FDP) rückte die vom Landtag ins Auge gefasste Klage gegen das im Grundgesetz verankerte Schuldenverbot für die Länder in den Blickpunkt. „Bei aller Zustimmung zu einer Schuldenbremse kann es nicht sein", so Kubicki, „dass der Bund das Haushaltsrecht, also das Königsrecht der Landesparlamente einschränkt." Deswegen verteidigte er erneut den Plan des Landtages, gegen die Grundgesetzänderung beim Verfassungsgericht in Karlsruhe vorzugehen. Allerdings unterstrich er: Zu einer Klage dürfe es erst kommen, wenn die Schuldenbremse in der Landesverfassung steht.

Als einzige Rednerin sprach sich Anke Spoorendonk, Vorsitzende des SSW im Landtag, vehement gegen die Schuldengrenze aus: „Nicht nur die finanzpolitischen Konsequenzen dieser rigorosen Schuldenbremse werden für Schleswig-Holstein katastrophale Folgen haben." Auch die strukturellen Konsequenzen, „wenn wir uns durch eine Grundgesetzänderung quasi entmündigen lassen", seien gewaltig. Die 80 Millionen Euro Entschuldungshilfen kritisierte Spoorendonk als „Tropfen auf dem heißen Stein".

Der Finanzausschuss und der Innen- und Rechtsausschuss beraten das Thema weiter.

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Hintergrund:
Die Grünen wollen in der schleswig-holsteinischen Landesverfassung ein Verschuldungsverbot von 2020 an verankern. Einen entsprechenden Entwurf legen sie dem Landtag vor. Ausnahmen soll es nur bei Wirtschaftskrisen oder bei Katastrophenfällen geben. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Neuverschuldung ab 2011 jährlich um zehn Prozent abgebaut werden. In einem zusätzlichen Antrag fordern die Grünen die Landesregierung auf, bis zum 1. Oktober ein Konzept vorzulegen, wie sie dieses Ziel erreichen will. Sollte eine Entschuldung aus eigener Kraft nicht möglich sein, müsse die Regierung noch vor der Landtagswahl mit dem Bund sowie den anderen Ländern über eine Entschuldung Schleswig-Holsteins verhandeln.

Hintergrund ist die desolate Haushaltslage. Das Land Schleswig-Holstein steht mit 23 Milliarden in der Kreide und muss pro Jahr rund eine Milliarde Euro Zinsen zahlen. Das strukturelle Defizit beträgt etwa 600 bis 800 Millionen Euro pro Jahr. Die bisherige Schuldenbegrenzung in Artikel 53 der Landesverfassung hat den Schuldenberg nicht verhindern können. Sie sieht vor, dass die Summe der neuen Schulden nicht über den Investitionen liegen darf, erlaubt aber Ausnahmen „zur Abwehr der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts". Auf diesen Passus haben sich die Landesregierungen in der Vergangenheit mehrfach berufen, um höhere Schulden zu rechtsfertigen.

  Verfassungsklage angedroht

Die Oppositionsfraktion nimmt mit ihrem Vorstoß die Vorgaben der Schuldenbremse auf, die Bundestag und Bundesrat in den vergangenen Wochen ins Grundgesetz geschrieben haben. Demnach hat der Bund ab 2016 noch einen Spielraum zur Aufnahme von Neuschulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Länder sollen ab 2020 gar keine neuen Schulden mehr machen dürfen. Ausnahmen sind nur in Notsituationen vorgesehen und sollen von einem Stabilitätsrat überwacht werden, dem die Finanzminister der Länder und des Bundes sowie der Bundeswirtschaftsminister angehören sollen.

Der Beschluss der Föderalismuskommission für einen Schuldenstopp per Grundgesetz ist im Landtag aus verschiedenen Gründen auf Kritik gestoßen. Zum einen beharren die Landtagsabgeordneten darauf, dass der Bund nicht per Verfassungsänderung in die Haushaltshoheit der Landesparlamente eingreifen darf. Der Landtag plant deshalb eine Klage gegen diese Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Zum anderen wird die Höhe der Unterstützungszahlungen für das Land bemängelt.

  Positive Reaktionen auf Grünen-Vorstoß

Um ab 2020 ohne neue Schulden auskommen zu können, sollen die ärmeren Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zwischen 2011 und 2019 jährlich 800 Millionen Euro Zinshilfen vom Bund und von den reicheren Ländern bekommen. Der Löwenanteil der Summe geht nach Bremen (300 Millionen) und ins Saarland (260 Millionen). Schleswig-Holstein und die beiden anderen betroffenen Bundesländer würden jeweils 80 Millionen Euro jährlich erhalten.

Die Zuwendungen seien so gering, dass eine Konsolidierung des schleswig-holsteinischen Haushalts äußerst schwer werde, heißt es im Norden. Vor diesem Hintergrund hat sich Schleswig-Holstein bei der Abstimmung über die Grundgesetzänderung am letzten Freitag im Bundesrat, genauso wie Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, der Stimme enthalten.

Die anderen Fraktionen haben in ersten Reaktionen im Grundsatz positiv auf den Grünen-Vorstoß reagiert. Allerdings mahnen sie eine ausführliche parlamentarische Beratung der gesamten Problematik an.

Letzte Debatte zum Thema: plenum-online März 2009

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde: - - -

Dringlichkeit: - - -

Außerdem notiert: 
Der Landtag trauert...
... um R. Bünemann
Der Landtag trauert
...
...um H.-J. Zimmermann

Sozialer Tag
...
...Melanie hilft im Landtag

Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur HSH Landesbank 

I n n e n  / R e c h t

2. Lesungen:

Telekommunikationsgesetz
Justizdolmetscher
(ohne Aussprache)
Wahlalter
(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
Schuldenbremse
Gerichtsorganisationsgesetz
(ohne Aussprache)
Wahl:
Datenschutzbeauftragter
(ohne Aussprache)
Antrag:
Ladenöffnungszeiten Kiel
Bericht:

Normenkontrollantrag
zur Amtsordnung

(ohne Aussprache)

F i n a n z e n

Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur HSH Landesbank 

2. Lesung:

E-Government
(ohne Aussprache)
Antrag:
Landesbanken-Struktur
Bericht:

Mehrwertsteuersätze
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

Anträge:
LKW-Maut
Fehmarnbelt-Querung
CCS-Gesetz
Danfoss-Werk Flensburg
Aufsichtsrat Flughafen Hamburg
(ohne Aussprache)
Berichte:

Konjunkturpaket II

Investitionen Mittelstand

Dt.-dän. Infrastruktur
(ohne Aussprache)

Flughafen Lübeck-
Blankensee

(ohne Aussprache)

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

2. Lesungen:

Hochschulzulassungsgesetz
Leibniz-Institut
(ohne Aussprache)
Anträge:
Lärmschutz in Bildungseinrichtungen
Politische Bildung
Sozialstaffel für KiTas
Science-Center Kiel
Bachelor / Master
Berichte:

Auslandsabschlüsse

Wissenschaftskonferenz

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

2. Lesung:

Pflegegesetzbuch
Anträge:
Alkoholkonsum Jugendliche
Qualitätskennzeichnung Lebensmittel u. Gaststätten
Berichte:

Barrierefreie Bauten

Pflegereform
(ohne Aussprache)

Bürgerbeauftragte
(ohne Aussprache)

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

Bericht:

Gentechnik
(ohne Aussprache)

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Anträge:
Parlamentsforum Nordsee
Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen
Seeverkehr
(ohne Aussprache)