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Sonntags-"Shopping":
Keine Ausnahme für die Landeshauptstadt
Kiel (SHL/17.06.)
Fährpassagiere und Kreuzfahrer, die wochenends in Kiel anlanden,
werden an den meisten Sonntagen weiterhin vor verschlossenen
Geschäften stehen. Die Landesregierung sieht keine Möglichkeit,
die geltenden Regelungen zur Sonntagsöffnung auszuweiten und den
City-Bereich der Landeshauptstadt in die so genannte
Bäderverordnung aufzunehmen. Das teilte Wirtschaftsminister Jörn
Biel (CDU) in einem von den Grünen geforderten Bericht mit.
Der Wirtschaftsminister stellte klar, dass die
Bäderregelung nur für Gemeinden gilt, in denen der
Urlaubstourismus mit Übernachtung von herausragender Bedeutung ist.
In diesen Orten dürfen sonntags die Geschäfte öffnen. „Fähr-
und Kreuzfahrer sind aber Tagestouristen, die nicht auf eine
Versorgung mit Artikeln des täglichen Bedarfs angewiesen
sind", so Biel. Er riet der Stadt, die derzeit gesetzlich
erlaubten vier Sonntagsöffnungen in den Kreuzfahrt-Zeitraum zu
legen.
Monika Heinold von den Grünen begründete ihren
Antrag mit dem wachsenden „Zustrom von Kunden" durch die
Fähr- und Kreuzfahrtschiffe. Diese Gäste könnten für
zusätzlichen Umsatz sorgen. Sie berief sich dabei auf ein Gutachten
der Beratungsgesellschaft CIMA. Das Lübecker Unternehmen empfiehlt,
die Geschäfte zwischen Altstadtinsel und Hauptbahnhof an zwölf
Sonntagen von Juni bis August zu öffnen, weil die Kreuzfahrtschiffe
an Sonntagen etwa 54.000 Passagiere in die Stadt bringen – die
Fährgäste noch nicht mitgerechnet. Im Schnitt, so die Gutachter,
lassen Fährpassagiere pro Person 50 Euro in Kiels Mitte, ein
Kreuzfahrtpassagier 70 Euro. Im vergangenen Jahr haben insgesamt 126
Kreuzfahrer mit 220.000 Passagieren die Fördestadt angelaufen.
Der Wirtschaftsausschuss diskutiert das Thema
weiter.
Weitere
Redner: Johannes Callsen (CDU), Peter Eichstädt (SPD), Heiner
Garg (FDP), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Die Grünen wollen erreichen, dass die Geschäfte in
der Kieler Innenstadt an Sonntagen häufiger als bislang
möglich öffnen können. Sie versprechen sich dadurch
einen Zustrom von Kunden durch die Fähr- und
Kreuzfahrtschiffe, die insbesondere zwischen April und
September die Landeshauptstadt anlaufen. Vor diesem
Hintergrund fordert die Oppositionsfraktion die
Landesregierung auf, ihre Position zu diesem Thema
darzulegen. Dabei geht es auch um die Frage, ob die
Innenstadt ein Tourismusgebiet gemäß der so genannten
Bäderregelung ist. In solchen Orten können Läden fast
das ganze Jahr hindurch sonntags öffnen.
Anlass des
Grünen-Vorstoßes ist ein Gutachten der
Beratungsgesellschaft CIMA. Das Lübecker Unternehmen
empfiehlt, die Geschäfte an den zwölf Sonntagen von Juni
bis August zu öffnen. Es wird darauf verwiesen, dass die
Kreuzfahrtschiffe an Sonntagen etwa 54.000 Passagiere in
die Stadt bringen - die Fährgäste noch nicht
mitgerechnet. Im Schnitt, so die Gutachter, lassen
Fährpassagiere pro Person 50 Euro in Kiels Mitte, ein
Kreuzfahrtpassagier 70 Euro. Im vergangene Jahr haben
insgesamt 126 Kreuzfahrer mit 220.000 Passagieren die
Fördestadt angelaufen.
Diskussion um Übernachtungs-Regelung
Um den Sonntagsschutz
wurde seit Verabschiedung des Ladenschlussgesetzes im
November 2006 (plenum-online November/Dezember
2006) gerade in Kiel heftig gestritten, da die
Stadt versuchte, möglichst viele Termine durchzusetzen.
Nach lautstarken Protesten von Kirchen und Gewerkschaften
einigte man sich am Runden Tisch auf einen Kompromiss. Die
diesjährige Stadtverordnung erlaubt den Einkauf an sieben
Sonntagen, davon drei Termine in der Innenstadt.
Die von den
Grünen ins Spiel gebrachte Bäderregelung gilt für 72
Kur- und Tourismusorte im Lande. Hier dürfen Geschäfte
vom 1. Januar bis zum 31. Oktober sowie vom 15. bis zum
31. Dezember sonntags von 11 bis 19 Uhr öffnen. Es
bestehen Zweifel, ob diese Bestimmung auf die Kieler City
übertragen werden kann, weil sie für Orte gedacht ist,
in denen die Feriengäste auch übernachten.
vorherige
Debatte zum Thema Ladenöffnungsgesetz:
plenum-online November/Dezember
2006;
Juni 2005 (Bäderregelung)
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