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Top 4: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP – Drs. 17/250 (Ausschussüberweisung am 25. Februar 2010) Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 17/585 Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP – Drucksache 17/617 |
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Neue Ära für Sparkassen: Neues Sparkassengesetz
nach heftigem Kiel (SHL/18.06.) Schleswig-Holsteins Sparkassen können künftig Anteile verkaufen und so Investoren von außerhalb ins Boot holen. Das sieht die schwarz-gelbe Reform des Sparkassengesetzes vor, die der Landtag nach heftiger Debatte verabschiedet hat. In namentlicher Abstimmung votierten alle 48 Koalitionsabgeordneten für die umstrittene Neuregelung. Die Opposition war geschlossen dagegen. CDU und FDP wollen den Instituten die Möglichkeit geben, ihre Kapitalbasis zu verbreitern und so die Finanzkrise besser zu meistern. Kritiker sehen hierin jedoch ein Einfallstor für private Rendite-Interessen, die den Gemeinwohl-Charakter der Kassen verdrängen könnten. Keine Sparkasse sei gezwungen, ihre Anteile zu veräußern, stellte die FDP-Abgeordnete Katharina Loedige klar: „Aber die, die es für richtig halten, können einen Dritten aus der Sparkassenfamilie ins Haus holen." Das sichere die Kreditversorgung der heimischen Wirtschaft. Demgegenüber monierte Monika Heinold (Grüne), das neue Gesetz biete „keine hundertprozentige Garantie" für den öffentlich-rechtlichen Charakter der Institute. Sie beschwor „die Gefahr, dass dieser Gesetzentwurf ein nicht wieder rückgängig zu machender Einstieg in die Privatisierung der Sparkassen ist". Diskussion um Haspa
und Die 15 Nord-Kassen mit ihren 350 Filialen und 8.400 Mitarbeitern können nun aus ihren Rücklagen Stammkapital bilden, das auch veräußert werden darf. Damit steht der Weg für öffentlich-rechtliche Institute aus ganz Deutschland offen, sich mit bis zu 25,1 Prozent an Sparkassen in Schleswig-Holstein zu beteiligen. Die Neuregelung zielt insbesondere auf die Hamburger Sparkasse (Haspa) ab, die an einigen Nord-Kassen interessiert sein soll. Hieran entzündet sich die Hauptkritik. Denn: Es sei unklar, ob die Haspa aufgrund ihres besonderen rechtlichen Status ein öffentlich-rechtliches Institut sei. Falls nicht, könnte ein Einstieg der Haspa zur Folge haben, dass sich auch andere, private Geldhäuser vor EU-Gerichten bei den Sparkassen einklagen. Dem hat die Koalition jedoch nach eigener Überzeugung einen Riegel vorgeschoben: So muss das Innenministerium Verträge zur Übertragung von Stammkapital genehmigen. Falls die Haspa oder ein anderer Investor im Nachhinein als privater Träger eingestuft wird, muss die Übertragung der Anteile rückgängig gemacht werden. Damit sei „jede Möglichkeit einer Privatisierung ausgeschlossen", bekräftigte der CDU-Finanzexperte Tobias Koch. Darüber hinaus darf das Ministerium von den Träger-Kommunen nicht verlangen, ihre Anteile zu verkaufen um so ihre Haushalte zu sanieren. Den Erlös aus einer Anteilsübertragung müssen die Träger mindestens zehn Jahre lang als stille Einlage in der Sparkasse belassen. Opposition:
Wirtschaftliberale Die Opposition schlug trotz dieser Hürden Alarm. „Auf EU-Ebene lauern Wirtschaftliberale nur auf einen Anlass, den öffentlich-rechtlichen Charakter der deutschen Sparkassen endlich zu Fall zu bringen", warnte der SPD-Abgeordnete Thomas Rother. Uli Schippels (Linke) ging vor allem die FDP an. Es gehe den Liberalen „um die Durchsetzung ihres falschen Dogmas, dass privat per se gut und öffentlich und staatlich automatisch schlecht ist". Und Lars Harms (SSW) befürchtete, dass bei einem Haspa-Einstieg die Gewinne der Kassen „an anonyme Kapitalgeber in landesfremde Gebiete" abwandern. Innenminister Klaus Schlie (CDU) zeigte sich dagegen überzeigt, dass das neue Gesetz die Sparkassen „noch zukunftssicherer" macht. Angesichts der neuen Möglichkeiten würden die Kommunen „verantwortungsvoll und mit Weitsicht agieren", so Schlie. |
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