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Neue Ära für
Sparkassen:
Breitere Kapitalbasis oder
Einfallstor für Private?
Neues
Sparkassengesetz nach heftigem
Schlagabtausch beschlossen
Kiel (SHL/18.06.)
Schleswig-Holsteins Sparkassen können künftig Anteile verkaufen
und so Investoren von außerhalb ins Boot holen. Das sieht die
schwarz-gelbe Reform des Sparkassengesetzes vor, die der Landtag
nach heftiger Debatte verabschiedet hat. In namentlicher Abstimmung
votierten alle 48 Koalitionsabgeordneten für die umstrittene
Neuregelung. Die Opposition war geschlossen dagegen. CDU und FDP
wollen den Instituten die Möglichkeit geben, ihre Kapitalbasis zu
verbreitern und so die Finanzkrise besser zu meistern. Kritiker
sehen hierin jedoch ein Einfallstor für private Rendite-Interessen,
die den Gemeinwohl-Charakter der Kassen verdrängen könnten.
Keine Sparkasse sei
gezwungen, ihre Anteile zu veräußern, stellte die FDP-Abgeordnete
Katharina Loedige klar: „Aber die, die es für richtig halten,
können einen Dritten aus der Sparkassenfamilie ins Haus
holen." Das sichere die Kreditversorgung der heimischen
Wirtschaft. Demgegenüber monierte Monika Heinold (Grüne), das neue
Gesetz biete „keine hundertprozentige Garantie" für den
öffentlich-rechtlichen Charakter der Institute. Sie beschwor „die
Gefahr, dass dieser Gesetzentwurf ein nicht wieder rückgängig zu
machender Einstieg in die Privatisierung der Sparkassen ist".
Diskussion um
Haspa und
"Einstiegsbremse" der Koalition
Die 15 Nord-Kassen mit
ihren 350 Filialen und 8.400 Mitarbeitern können nun aus ihren
Rücklagen Stammkapital bilden, das auch veräußert werden darf.
Damit steht der Weg für öffentlich-rechtliche Institute aus ganz
Deutschland offen, sich mit bis zu 25,1 Prozent an Sparkassen in
Schleswig-Holstein zu beteiligen. Die Neuregelung zielt insbesondere
auf die Hamburger Sparkasse (Haspa) ab, die an einigen Nord-Kassen
interessiert sein soll. Hieran entzündet sich die Hauptkritik.
Denn: Es sei unklar, ob die Haspa aufgrund ihres besonderen
rechtlichen Status ein öffentlich-rechtliches Institut sei. Falls
nicht, könnte ein Einstieg der Haspa zur Folge haben, dass sich
auch andere, private Geldhäuser vor EU-Gerichten bei den Sparkassen
einklagen.
Dem hat die Koalition
jedoch nach eigener Überzeugung einen Riegel vorgeschoben: So muss
das Innenministerium Verträge zur Übertragung von Stammkapital
genehmigen. Falls die Haspa oder ein anderer Investor im Nachhinein
als privater Träger eingestuft wird, muss die Übertragung der
Anteile rückgängig gemacht werden. Damit sei „jede Möglichkeit
einer Privatisierung ausgeschlossen", bekräftigte der
CDU-Finanzexperte Tobias Koch. Darüber hinaus darf das Ministerium
von den Träger-Kommunen nicht verlangen, ihre Anteile zu verkaufen
um so ihre Haushalte zu sanieren. Den Erlös aus einer
Anteilsübertragung müssen die Träger mindestens zehn Jahre lang
als stille Einlage in der Sparkasse belassen.
Opposition:
Wirtschaftliberale
sind bereits in Lauerstellung
Die Opposition schlug
trotz dieser Hürden Alarm. „Auf EU-Ebene lauern
Wirtschaftliberale nur auf einen Anlass, den öffentlich-rechtlichen
Charakter der deutschen Sparkassen endlich zu Fall zu bringen",
warnte der SPD-Abgeordnete Thomas Rother. Uli Schippels (Linke) ging
vor allem die FDP an. Es gehe den Liberalen „um die Durchsetzung
ihres falschen Dogmas, dass privat per se gut und öffentlich und
staatlich automatisch schlecht ist". Und Lars Harms (SSW)
befürchtete, dass bei einem Haspa-Einstieg die Gewinne der Kassen
„an anonyme Kapitalgeber in landesfremde Gebiete" abwandern.
Innenminister Klaus
Schlie (CDU) zeigte sich dagegen überzeigt, dass das neue Gesetz
die Sparkassen „noch zukunftssicherer" macht. Angesichts der
neuen Möglichkeiten würden die Kommunen „verantwortungsvoll und
mit Weitsicht agieren", so Schlie.
Hintergrund:
Die umstrittenen Pläne von CDU und FDP für die
Sparkassen in Schleswig-Holstein gehen mit einigen
Änderungen zur Entscheidung in den Landtag. Die Koalition
will damit besonders der Hamburger Sparkasse (Haspa) die
Möglichkeit geben, sich an öffentlich-rechtlichen
Instituten im Norden zu beteiligen – und so deren
Kapitalbasis vergrößern. Schwarz-Gelb geht auch davon
aus, dass die Vorlage so „europarechtssicher" wie
möglich ist. Hintergrund sind Befürchtungen der
Opposition wie auch der Sparkassenverbände, der
Gewerkschaften, der Handwerkskammern und der
Kommunalpolitik, die neue Öffnungsklausel könnte
letztlich auch Großbanken den Einstieg bei Sparkassen im
Land ermöglichen und damit zum Einfallstor für deren
Privatisierung werden.
Nach den
Plänen der Regierungsfraktionen sollen die Kassen aus
ihren Rücklagen Stammkapital bilden können, das auch
veräußert werden darf. Damit könnten sich künftig
öffentlich-rechtliche Institute aus ganz Deutschland mit
bis zu 25,1 Prozent an Sparkassen in Schleswig-Holstein
beteiligen. Auf diesem Wege wollen die Koalitionspartner
die Kapitalbasis der Sparkassen im Land stärken. Damit
könnte sich möglicherweise auch die Haspa nach
Schleswig-Holstein ausdehnen, die in der Vergangenheit
bereits Interesse an einigen Nord-Kassen bekundet haben
soll.
Status der Haspa umstritten
Hieran
entzündet sich die Hauptkritik. Denn: Es sei unklar, ob
die Haspa aufgrund ihres besonderen rechtlichen Status ein
öffentlich-rechtliches Institut sei. Falls nicht, könnte
ein Einstieg der Haspa zur Folge haben, dass sich auch
andere, private Geldhäuser vor EU-Gerichten bei den
Sparkassen einklagen. Hierdurch könnten
Rendite-Interessen den Gemeinwohlanspruch der Sparkassen
verdrängen, so die Befürchtung.
Die
Koalition teilt diese Bedenken nicht. Insbesondere für
Institute, die durch die Finanzkrise in Bedrängnis
geraten seien – laut Medienberichten zählen die
Sparkasse Südholstein und die Nospa in Flensburg hierzu
– biete die Neuregelung die Chance, frisches Kapital
aufzunehmen, ohne ihren öffentlich-rechtlichen Status,
ihre Eigenständigkeit und ihre regionale Verbundenheit zu
gefährden.
Koalition baut Privatisierungsgefahr vor
Zudem haben
CDU und FDP nach den intensiven Ausschussberatungen ihres
Gesetzentwurfs einige zusätzliche Hürden eingebaut.
Demnach muss das Innenministerium Verträge zur
Übertragung von Stammkapital genehmigen. Falls die Haspa
oder ein anderer Investor im Nachhinein als privater
Träger eingestuft wird, muss die Übertragung der Anteile
rückgängig gemacht werden.
Darüber
hinaus darf das Ministerium nicht einen Anteilsverkauf
verlangen, um die Kommunen zur Ausschöpfung von
Einnahmemöglichkeiten für ihren Haushalt zu zwingen. Den
Erlös aus einer Anteilsübertragung müssen die Träger
mindestens zehn Jahre lang als stille Einlage in der
Sparkasse belassen. Die Änderungen sehen auch vor, dass
mindestens ein Drittel des Jahresüberschusses den
Rücklagen der Sparkassen zugeführt werden muss.
Debatte zur 1. Lesung:
plenum-online Februar 2010
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