|
Rechtssicherheit für
Hamburger Gefängnis
auf schleswig-holsteinischem Boden
Kiel (SHL/18.06.)
Hamburg unterhält in Norderstedt (Kreis Segeberg) seine
Justizvollzugsanstalt Glasmoor. Nun soll festgeschrieben werden,
dass hier das Hamburger Strafvollzugsrecht gilt – auch wenn die
JVA auf schleswig-holsteinischen Boden liegt, etwa zwei Kilometer
außerhalb der Hamburger Stadtgrenze. Die beiden Bundesländer haben
hierüber im vergangenen Dezember Einvernehmen erzielt, nun muss der
Landtag dem Abkommen zustimmen. Der Landtag hat das Thema zur
Vorbereitung der Zweiten Lesung ohne Aussprache an den Innen- und
Rechtsausschuss übersandt.
Hintergrund:
Hamburg unterhält in Norderstedt (Kreis Segeberg)
seine Justizvollzugsanstalt Glasmoor. Nun soll
festgeschrieben werden, dass hier das Hamburger
Strafvollzugsrecht gilt – auch wenn die JVA auf
schleswig-holsteinischen Boden liegt, etwa zwei Kilometer
außerhalb der Hamburger Stadtgrenze. Die beiden
Bundesländer haben hierüber im vergangenen Dezember
Einvernehmen erzielt, nun muss der Landtag dem Abkommen
zustimmen. Die Verständigung zwischen den beiden
Bundesländern war nötig geworden, nachdem der
Strafvollzug im Rahmen der ersten Föderalismusreform 2006
in Länderhoheit übergegangen ist. Inzwischen hat die
Hansestadt ein eigenes Gesetz in diesem Bereich
beschlossen.
|
|