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Auf dieser
Seite: Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen
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Top 13:
Antwort der
Landesregierung auf die Große Anfrage
Kinder- und Jugendbeteiligung: Umsetzung des § 47 f
Gemeindeordnung (GO) - Drucksachen 16/2554 ,
16/2840
Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drs. 17/448
Aufruf
gemeinsam mit
Top 41:
Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen
Bericht der
Landesregierung – Drucksache 17/583
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Jugend wird immer
stärker in kommunales Leben einbezogen
Kiel (SHL/16.06.) Kinder und
Jugendliche haben in Schleswig-Holstein offenbar immer öfter
Einfluss auf Planungen und Bauvorhaben in den Gemeinden. Dies
zeige, so Jugendminister Heiner Garg (FDP) in einer Stellungnahme
auf eine von den Grünen beantragten Großen Anfrage, die Resonanz
auf eine von der Landesregierung initiierten Umfrage unter 1.116
Kommunen, an der sich 856 beteiligten. Demnach sind zwischen 2006
und 2008 vielerorts unter anderem Kinder- und Jugendbeiräte,
-versammlungen und -parlamente eingerichtet worden, fanden
Fragestunden in Stadtverordnetenversammlungen statt oder wurden
Kinder und Jugendliche in die Arbeit der Stadtplanung mit
einbezogen. Auf diese Weise konnten Schulhöfe und Spielplätze
neu- oder umgestaltet, Jugendeinrichtungen geplant oder
Skaterbahnen und Basketballfelder eingerichtet werden. Das
Ergebnis, befand Garg, spiegele im Querschnitt die „vielfältigen
Fortschritte" bei der Beteiligung des Nachwuchses auf
kommunaler Ebene wider.
In der
anschließenden Aussprache betonten Abgeordnete aller Couleur die
Bedeutung des wachsenden Einflusses an kommunalpolitischen
Entscheidungen. Die Grünen-Abgeordnete Marret Bohn stellte
allerdings kritisch fest, dass die Beteiligung „in der
Mehrzahl" der Kommunen nach wie vor nicht stattfindet. Die
Linke mahnte die Ernennung eines Landeskinderbeauftragten an und
der SSW stärkere Anstrengungen seitens der Landesregierung und
der Kommunalpolitik.
Hintergrund der Debatte ist der Paragraph 47 f der
Gemeindeordnung. Ursprünglich im Jahr 1996 als Kann-Bestimmung
formuliert, wurde der Passus 2003 verpflichtend. Nun lautet er:
„Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die
Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in
angemessener Weise beteiligen." Dazu müsse sie „über die
Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner […] hinaus
geeignete Verfahren entwickeln". Die allgemeinen
Teilhabemöglichkeiten von Bürgern gegenüber ihrer Gemeinde sind
zum Beispiel Einwohnerversammlungen, Fragestunden oder auch die
Unterrichtungs- und Beratungspflicht der Kommune gegenüber ihren
Einwohnern.
Die Große Anfrage wurde zur Beratung an den
Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Mit dem Bericht der
Landesregierung zum Thema werden sich der Sozial- sowie der Innen-
und Rechtsausschuss befassen.
Weitere
Hauptredner: Mark-Oliver Potzahr (CDU), Serpil Midyatli (SPD),
Anita Klahn (FDP), Antje Jansen (Linke), Flemming Meyer (SSW)
Hintergrund:
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an
öffentlichen Fragstellungen hat für die Landesregierung
große Bedeutung. Das geht aus der Antwort auf eine Große
Anfrage der Grünen und einen über 70 Seiten starken
Bericht zum Thema hervor. Das Land habe „in den
vergangenen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen,
um sowohl die politische als auch die pädagogische
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
selbstverständlicher werden zu lassen", heißt es in
dem Bericht.
Kernpunkt
der Beteiligung junger Bürger ist Paragraph 47 f der
Gemeindeordnung. Ursprünglich im Jahr 1996 als
Kann-Bestimmung formuliert, wurde der Passus 2003
verpflichtend. Nun lautet er: „Die Gemeinde muss bei
Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und
Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise
beteiligen." Dazu müsse sie „über die Beteiligung
der Einwohnerinnen und Einwohner […] hinaus geeignete
Verfahren entwickeln". Die allgemeinen
Teilhabemöglichkeiten von Bürgern gegenüber ihrer
Gemeinde sind zum Beispiel Einwohnerversammlungen,
Fragestunden oder auch die Unterrichtungs- und
Beratungspflicht der Kommune gegenüber ihren Einwohnern.
In
den Kommunen tut sich was
Die
Landesregierung präsentiert Daten, die aus einer Umfrage
unter den 1.116 Kommunen im Land stammen. Daran
beteiligten sich 856 Gemeinden, das sind rund 77 Prozent.
Im Zeitraum von 2006 bis 2008 sind demnach unter anderem
Kinder- und Jugendbeiräte, -versammlungen und -parlamente
eingerichtet worden, fanden Fragestunden in
Stadtverordnetenversammlungen statt oder wurden Kinder und
Jugendliche in die Arbeit der Stadtplanung mit einbezogen.
So wurden Schulhöfe und Spielplätze neu- oder
umgestaltet, Jugendeinrichtungen geplant oder Skaterbahnen
und Basketballfelder eingerichtet.
Zielgruppen
der Aktivitäten sind Kinder ab 4 Jahren und Jugendliche
bis 23 Jahren. Allerdings beteiligten sich nicht in allen
Kommunen Kinder und Jugendliche, entweder weil es keine
aktuellen Projekte gab oder das Interesse der Jugend zu
gering war. In den 856 Gemeinden, die an der Befragung
teilnahmen, gab es 2008 in 416 Gemeinden keine
Beteiligung.
Weitere Bereiche, wo die
Einmischung der jungen Generation aktiv gefördert wird,
sind den Regierungspapieren zufolge zum Beispiel die
Partizipationsangebote an den KiTas und die
Schülervertretungen von der Klassen- bis zur Landesebene.
Vorherige
Debatten zum Thema:
plenum-online Mai
2009 u. Juni
2009 (Wahlalter),
Oktober 2008 (Jugend in Schleswig-Holstein)
Stichwort:
Große Anfrage
Eine Fraktion oder mindestens 18 Abgeordnete können
eine Große Anfrage an die Landesregierung stellen. An die
Beantwortung soll sich eine Aussprache im Landtag anschließen.
Kann eine Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantworten
werden, so muss der Präsident die Große Anfrage auf
Verlangen der Fragestellenden auf die Tagesordnung der nächsten
Plenarsitzung setzen.
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