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Auf dieser Seite: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 

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Top 13:
Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 
Kinder- und Jugendbeteiligung: Umsetzung des § 47 f Gemeindeordnung (GO) -
Drucksachen 16/2554, 16/2840
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drs. 17/448 
   Aufruf gemeinsam mit 
Top 41:
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Bericht der Landesregierung – Drucksache 17/583

Jugend wird immer stärker in kommunales Leben einbezogen

Kiel (SHL/16.06.) Kinder und Jugendliche haben in Schleswig-Holstein offenbar immer öfter Einfluss auf Planungen und Bauvorhaben in den Gemeinden. Dies zeige, so Jugendminister Heiner Garg (FDP) in einer Stellungnahme auf eine von den Grünen beantragten Großen Anfrage, die Resonanz auf eine von der Landesregierung initiierten Umfrage unter 1.116 Kommunen, an der sich 856 beteiligten. Demnach sind zwischen 2006 und 2008 vielerorts unter anderem Kinder- und Jugendbeiräte, -versammlungen und -parlamente eingerichtet worden, fanden Fragestunden in Stadtverordnetenversammlungen statt oder wurden Kinder und Jugendliche in die Arbeit der Stadtplanung mit einbezogen. Auf diese Weise konnten Schulhöfe und Spielplätze neu- oder umgestaltet, Jugendeinrichtungen geplant oder Skaterbahnen und Basketballfelder eingerichtet werden. Das Ergebnis, befand Garg, spiegele im Querschnitt die „vielfältigen Fortschritte" bei der Beteiligung des Nachwuchses auf kommunaler Ebene wider.

In der anschließenden Aussprache betonten Abgeordnete aller Couleur die Bedeutung des wachsenden Einflusses an kommunalpolitischen Entscheidungen. Die Grünen-Abgeordnete Marret Bohn stellte allerdings kritisch fest, dass die Beteiligung „in der Mehrzahl" der Kommunen nach wie vor nicht stattfindet. Die Linke mahnte die Ernennung eines Landeskinderbeauftragten an und der SSW stärkere Anstrengungen seitens der Landesregierung und der Kommunalpolitik.

Hintergrund der Debatte ist der Paragraph 47 f der Gemeindeordnung. Ursprünglich im Jahr 1996 als Kann-Bestimmung formuliert, wurde der Passus 2003 verpflichtend. Nun lautet er: „Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen." Dazu müsse sie „über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner […] hinaus geeignete Verfahren entwickeln". Die allgemeinen Teilhabemöglichkeiten von Bürgern gegenüber ihrer Gemeinde sind zum Beispiel Einwohnerversammlungen, Fragestunden oder auch die Unterrichtungs- und Beratungspflicht der Kommune gegenüber ihren Einwohnern.

Die Große Anfrage wurde zur Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Mit dem Bericht der Landesregierung zum Thema werden sich der Sozial- sowie der Innen- und Rechtsausschuss befassen.

Weitere Hauptredner: Mark-Oliver Potzahr (CDU), Serpil Midyatli (SPD), Anita Klahn (FDP), Antje Jansen (Linke), Flemming Meyer (SSW)

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Hintergrund:
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an öffentlichen Fragstellungen hat für die Landesregierung große Bedeutung. Das geht aus der Antwort auf eine Große Anfrage der Grünen und einen über 70 Seiten starken Bericht zum Thema hervor. Das Land habe „in den vergangenen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen, um sowohl die politische als auch die pädagogische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen selbstverständlicher werden zu lassen", heißt es in dem Bericht.

Kernpunkt der Beteiligung junger Bürger ist Paragraph 47 f der Gemeindeordnung. Ursprünglich im Jahr 1996 als Kann-Bestimmung formuliert, wurde der Passus 2003 verpflichtend. Nun lautet er: „Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen." Dazu müsse sie „über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner […] hinaus geeignete Verfahren entwickeln". Die allgemeinen Teilhabemöglichkeiten von Bürgern gegenüber ihrer Gemeinde sind zum Beispiel Einwohnerversammlungen, Fragestunden oder auch die Unterrichtungs- und Beratungspflicht der Kommune gegenüber ihren Einwohnern.

  In den Kommunen tut sich was

Die Landesregierung präsentiert Daten, die aus einer Umfrage unter den 1.116 Kommunen im Land stammen. Daran beteiligten sich 856 Gemeinden, das sind rund 77 Prozent. Im Zeitraum von 2006 bis 2008 sind demnach unter anderem Kinder- und Jugendbeiräte, -versammlungen und -parlamente eingerichtet worden, fanden Fragestunden in Stadtverordnetenversammlungen statt oder wurden Kinder und Jugendliche in die Arbeit der Stadtplanung mit einbezogen. So wurden Schulhöfe und Spielplätze neu- oder umgestaltet, Jugendeinrichtungen geplant oder Skaterbahnen und Basketballfelder eingerichtet.

Zielgruppen der Aktivitäten sind Kinder ab 4 Jahren und Jugendliche bis 23 Jahren. Allerdings beteiligten sich nicht in allen Kommunen Kinder und Jugendliche, entweder weil es keine aktuellen Projekte gab oder das Interesse der Jugend zu gering war. In den 856 Gemeinden, die an der Befragung teilnahmen, gab es 2008 in 416 Gemeinden keine Beteiligung.

Weitere Bereiche, wo die Einmischung der jungen Generation aktiv gefördert wird, sind den Regierungspapieren zufolge zum Beispiel die Partizipationsangebote an den KiTas und die Schülervertretungen von der Klassen- bis zur Landesebene.

Vorherige Debatten zum Thema:
plenum-online
Mai 2009 u. Juni 2009 (Wahlalter), 
Oktober 2008
(Jugend in Schleswig-Holstein)

Stichwort: Große Anfrage
Eine Fraktion oder mindestens 18 Abgeordnete können eine Große Anfrage an die Landesregierung stellen. An die Beantwortung soll sich eine Aussprache im Landtag anschließen. Kann eine Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantworten werden, so muss der Präsident die Große Anfrage auf Verlangen der Fragestellenden auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung setzen.

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde: - - -

Dringlichkeit: - - -

Außerdem notiert: 
Landtagspräsident Geerdts: „Der 17. Juni und seine Opfer dürfen nicht in Vergessenheit geraten"

I n n e n  / R e c h t

2. Lesungen:

Sparkassengesetz
Rettungsdienste / Fahrberechtigung
(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
JVA Glasmoor
Abgeordnetengesetz / Entschädigungen
(ohne Aussprache)
Zensusgesetz
(ohne Aussprache)
Wahl:
Wahl der Mitglieder zur 14. Bundesversammlung
(ohne Aussprache)
Sachanträge:
Kommunalverwaltung
Funknetz-Kartografie
Altersversorgung Minister
(ohne Aussprache)

F i n a n z e n

Regierungserklärung

Landesfinanzen
1. Lesung und Antrag:
Grunderwerbsteuer

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

Fragestunde:

Hochschulstandort Lübeck
Anträge:
Mittagessen an Schulen und in KiTas
Weiterbildung
Hochschulpolitik
Regierungsbericht:

Kulturwirtschaft

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

1. und 2. Lesung:

KiTa-Gesetz 
Sachanträge:
Medizinische Versorgung
Homophobie
Ausbildungsstatistik
Regierungsberichte:

Beteiligung von Jugendlichen

Hausärzte

Schweinegrippe
(ohne Aussprache)

sonstiger Bericht:

Bürgerbeauftragte
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  E n e r g i e

Sachanträge:
Betriebsräte
Flughafen Lübeck
(ohne Aussprache)
Offshore-Windkraft
(ohne Aussprache)
Berichtsanträge:
Elektromobilität
FA. Affeldt
Regierungsberichte:

Handwerk

Erneuerbare Energie

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
F o r s t e n

Sachantrag:
Kleinwindanlagen

 E u r o p a  / 
M i n d e r h e i t e n

Ausschussempfehlung:
Ostseestrategie
(ohne Aussprache)