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Top 13: Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Kinder- und Jugendbeteiligung: Umsetzung des § 47 f Gemeindeordnung (GO) Drs. 16/2554, 16/2840 Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN – Drs. 17/448 Aufruf gemeinsam mit Top 41: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Bericht der Landesregierung – Drs.17/583 |
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Jugend wird immer stärker in kommunales Leben einbezogen Kiel (SHL/16.06.) Kinder und Jugendliche haben in Schleswig-Holstein offenbar immer öfter Einfluss auf Planungen und Bauvorhaben in den Gemeinden. Dies zeige, so Jugendminister Heiner Garg (FDP) in einer Stellungnahme auf eine von den Grünen beantragten Großen Anfrage, die Resonanz auf eine von der Landesregierung initiierten Umfrage unter 1.116 Kommunen, an der sich 856 beteiligten. Demnach sind zwischen 2006 und 2008 vielerorts unter anderem Kinder- und Jugendbeiräte, -versammlungen und -parlamente eingerichtet worden, fanden Fragestunden in Stadtverordnetenversammlungen statt oder wurden Kinder und Jugendliche in die Arbeit der Stadtplanung mit einbezogen. Auf diese Weise konnten Schulhöfe und Spielplätze neu- oder umgestaltet, Jugendeinrichtungen geplant oder Skaterbahnen und Basketballfelder eingerichtet werden. Das Ergebnis, befand Garg, spiegele im Querschnitt die „vielfältigen Fortschritte" bei der Beteiligung des Nachwuchses auf kommunaler Ebene wider. In der anschließenden Aussprache betonten Abgeordnete aller Couleur die Bedeutung des wachsenden Einflusses an kommunalpolitischen Entscheidungen. Die Grünen-Abgeordnete Marret Bohn stellte allerdings kritisch fest, dass die Beteiligung „in der Mehrzahl" der Kommunen nach wie vor nicht stattfindet. Die Linke mahnte die Ernennung eines Landeskinderbeauftragten an und der SSW stärkere Anstrengungen seitens der Landesregierung und der Kommunalpolitik. Hintergrund der Debatte ist der Paragraph 47 f der Gemeindeordnung. Ursprünglich im Jahr 1996 als Kann-Bestimmung formuliert, wurde der Passus 2003 verpflichtend. Nun lautet er: „Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen." Dazu müsse sie „über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner […] hinaus geeignete Verfahren entwickeln". Die allgemeinen Teilhabemöglichkeiten von Bürgern gegenüber ihrer Gemeinde sind zum Beispiel Einwohnerversammlungen, Fragestunden oder auch die Unterrichtungs- und Beratungspflicht der Kommune gegenüber ihren Einwohnern. Die Große Anfrage wurde zur Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Mit dem Bericht der Landesregierung zum Thema werden sich der Sozial- sowie der Innen- und Rechtsausschuss befassen. Weitere Hauptredner: Mark-Oliver Potzahr (CDU), Serpil Midyatli (SPD), Anita Klahn (FDP), Antje Jansen (Linke), Flemming Meyer (SSW) |
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