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Aufwind für Kleinwindanlagen
Antrag der Fraktion B´ 90/DIE GRÜNEN – Drs. 17/535 

Erlass für den Bau von
Mini-Windrädern soll wieder
gestrichen werden

Kiel (SHL/17.06.) Innenminister Klaus Schlie (CDU) will den Erlass für den Bau und Betrieb von Kleinwindanlagen ersatzlos streichen. Damit leiste sein Haus einen „Beitrag zum Bürokratieabbau", so Schlie. Hintergrund der Debatte sind die Klagen von Herstellern, wonach der von der Landesregierung im Februar verhängte Erlass, den Bau und Betrieb der Mini-Windräder verkompliziert habe. Zuvor hatte die schwarz-gelbe Koalition die Forderung der Grünen nach einer Überarbeitung des Erlasses zurückgewiesen. Das Thema sei im Plenum bereits behandelt worden sei, hieß es zur Begründung.

Schleswig-Holstein hat die Kleinwindanlagen als eines der ersten Bundesländer rechtlich geregelt. Laut dem Erlass aus dem Februar gelten Windanlagen bis zu einer Höhe von 30 Metern als Kleinanlagen, auch außerhalb der sogenannten Windvorranggebiete. Kritiker bemängeln indes hohe bürokratische Hürden – zum Beispiel, dass die Abstandsregeln zu streng sind: So muss der Abstand zur Grundstücksgrenze das Vierfache der Höhe des Windrades betragen. Zudem wird moniert, dass teure Vogelflug- und Lärmgutachten sowie eine Baugenehmigung für die Anlagen nötig seien.

Ebenfalls abgelehnt wurde das Ansinnen der Grünen, eine Bundesratsinitiative zur Einführung von Strombilanzzählern auf den Weg zu bringen. Die Bundesregierung habe sich dieses Themas bereits angenommen, sagte Schlie. Strombilanzzähler verrechnen den selbst, etwa durch eigene Windräder, erzeugten Strom mit der verbrauchten Energie aus der Steckdose – und laufen „rückwärts", wenn das eigene Mini-Kraftwerk Extra-Strom ins Netz einspeist.

Hauptredner: Detlef Matthiessen (Grüne), Jens Magnussen (CDU), Olaf Schulze (SPD), Oliver Kumbartzky (FDP), Ranka Prante (Linke), Lars Harms (SSW)


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