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Erlass für den Bau
von
Mini-Windrädern soll wieder
gestrichen werden
Kiel (SHL/17.06.)
Innenminister Klaus Schlie (CDU) will den Erlass für den Bau und
Betrieb von Kleinwindanlagen ersatzlos streichen. Damit leiste sein
Haus einen „Beitrag zum Bürokratieabbau", so Schlie.
Hintergrund der Debatte sind die Klagen von Herstellern, wonach der
von der Landesregierung im Februar verhängte Erlass, den Bau und
Betrieb der Mini-Windräder verkompliziert habe. Zuvor hatte die
schwarz-gelbe Koalition die Forderung der Grünen nach einer
Überarbeitung des Erlasses zurückgewiesen. Das Thema sei im Plenum
bereits behandelt worden sei, hieß es zur Begründung.
Schleswig-Holstein
hat die Kleinwindanlagen als eines der ersten
Bundesländer rechtlich geregelt. Laut dem Erlass aus dem
Februar gelten Windanlagen bis zu einer Höhe von 30
Metern als Kleinanlagen, auch außerhalb der sogenannten
Windvorranggebiete. Kritiker bemängeln indes hohe
bürokratische Hürden – zum Beispiel, dass die
Abstandsregeln zu streng sind: So muss der Abstand zur
Grundstücksgrenze das Vierfache der Höhe des Windrades
betragen. Zudem wird moniert, dass teure Vogelflug- und
Lärmgutachten sowie eine Baugenehmigung für die Anlagen nötig seien.
Ebenfalls abgelehnt
wurde das Ansinnen der Grünen, eine Bundesratsinitiative
zur Einführung von Strombilanzzählern auf den Weg zu
bringen. Die Bundesregierung habe sich dieses Themas
bereits angenommen, sagte Schlie. Strombilanzzähler
verrechnen den selbst, etwa durch eigene Windräder,
erzeugten Strom mit der verbrauchten Energie aus der
Steckdose – und laufen „rückwärts", wenn das
eigene Mini-Kraftwerk Extra-Strom ins Netz einspeist.
Hauptredner:
Detlef Matthiessen (Grüne), Jens Magnussen (CDU), Olaf
Schulze (SPD), Oliver Kumbartzky (FDP), Ranka Prante
(Linke), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Die Grünen wollen den Bau von privaten
Kleinwindanlagen vereinfachen. Sie fordern die
Landesregierung auf, ihren „überkomplizierten"
Erlass, der Bau und Betrieb der Mini-Windräder regelt, zu
überarbeiten. Außerdem plädiert die Oppositionsfraktion
dafür, so genannte Strombilanzzähler bundesweit
einzuführen. Diese Zähler verrechnen den selbst, etwa
durch eigene Windräder, erzeugten Strom mit der
verbrauchten Energie aus der Steckdose – und laufen „rückwärts",
wenn das eigene Mini-Kraftwerk Extra-Strom ins Netz
einspeist.
Schleswig-Holstein
hat die Kleinwindanlagen als eines der ersten
Bundesländer rechtlich geregelt. Laut dem Erlass aus dem
Februar gelten Windanlagen bis zu einer Höhe von 30
Metern als Kleinanlagen, auch außerhalb der sogenannten
Windvorranggebiete.
Bundesverband Kleinwindanlagen hofft
auf 700.000 Anlagen
Kritiker,
wie der Bundesverband WindEnergie, bemängeln indes hohe
bürokratische Hürden – zum Beispiel, dass die
Abstandsregeln zu streng sind: So muss der Abstand zur
Grundstücksgrenze das Vierfache der Höhe des Windrades
betragen. Um eine zehn Meter hohe Anlage müsste also ein
Radius von 40 Metern zum Nachbargrundstück gezogen
werden. Zudem wird moniert, dass teure Vogelflug- und
Lärmgutachten sowie eine Baugenehmigung für das Windrad
nötig seien.
Der
Bundesverband Kleinwindanlagen hält es für möglich,
dass in Deutschland 700.000 dieser Anlagen entstehen. In
den USA gibt es Berichten zufolge bereits 24 Millionen.
Letzte Debatte zum Thema
Windenergie:
plenum-online Februar
2010
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