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Auf dieser
Seite: Weiterbildung
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Top 24:
Weiterbildungsgesetz
Antrag der Fraktion
der SPD – Drucksache 17/594
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zum
Plenarprotokoll
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"Lebenslanges
Lernen"
gesetzlich regeln
Kiel (SHL/17.06.) Die SPD
hat die Landesregierung aufgefordert, einen gesetzlichen Rahmen
für den Weiterbildungsbereich zu schaffen. Das neue Gesetz soll
die Aufgaben des Landes und der Kommunen festlegen, die
Anerkennung der Bildungsträger regeln sowie den Anspruch der
Arbeitnehmer auf Bildungsfreistellung bekräftigen. Die anderen
Fraktionen signalisierten überwiegend Sympathie für den Vorstoß
– lediglich die Liberalen und auch Wissenschaftsminister Jost de
Jager (CDU) waren skeptisch und wollen zunächst die bestehenden
Regelungen auf den Prüfstand stellen. Nun berät der
Bildungsausschuss.
"Lebenslanges Lernen" sei bedeutsam für
das berufliche Vorankommen wie auch für die persönliche
Entwicklung, so der Sozialdemokrat Hans Müller. Er verwies
darauf, dass bereits 14 Bundesländer entsprechende Gesetze
verabschiedet hätten. In Schleswig-Holstein gibt es seit 1990 ein
Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz, das den
Urlaubsanspruch für Fort- und Weiterbildung regelt. Allerdings
macht weniger als ein Prozent aller Beschäftigten im Lande von
dieser Möglichkeit Gebrauch.
Weitere Redner:
Marion Herdan (CDU), Christopher Vogt (FDP), Ines Strehlau
(Grüne), Ellen Streitbörger (Linke), Anke Spoorendonk (SSW)
Hintergrund:
Die SPD fordert die Landesregierung auf, einen
gesetzlichen Rahmen für die Weiterbildung zu schaffen.
Das neue Gesetz soll die Aufgaben des Landes und der
Kommunen in diesem Bereich festlegen, die Anerkennung der
Bildungsträger regeln sowie den Anspruch der Arbeitnehmer
auf Bildungsfreistellung bekräftigen.
Lebenslanges Lernen sei
bedeutsam für das berufliche Vorankommen wie auch für
die persönliche Entwicklung, so die Sozialdemokraten in
ihrem Antrag. Sie verweisen darauf, dass andere
Bundesländer bereits entsprechende Gesetze verabschiedet
hätten. In Schleswig-Holstein gibt es seit 1990 ein
Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz, das den
Urlaubsanspruch für Fort- und Weiterbildung regelt.
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