|
Mel1
Rettungsdienste /
Fahrberechtigung
– Drs. 17/531 ,
17/586
Mitglieder von Freiwilligen
Feuerwehren, des Rettungsdienstes, der technischen Hilfsdienste und des
Katastrophenschutzes, die einen Führerschein Klasse B besitzen, dürfen
künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch schwerere
Einsatzfahrzeuge lenken. Die "Freie Fahrt" für Retter in der
Not hat der Landtag mit der Änderung des „Fahrberechtigungszuständigkeitsgesetz"
in die Wege geleitet. Hintergrund der von der Landesregierung
eingebrachten Regelung: Im Zuge der Einführung neuer
Führerscheinklassen haben die Hilfsdienste Probleme, genügend Fahrer
für ihre schweren Einsatzfahrzeuge zu bekommen.
1. Lesung (ohne Aussprache):
plenum-online Mai
2010
zurück zum Seitenanfang
Mel2
Zensusgesetz – Drucksache 17/596
Im Jahr 2011 steht der Bundesrepublik eine
Volkszählung ins Haus. Dabei soll herausgefunden werden, wie viele
Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und wie sie arbeiten. Für
die Durchführung in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung nun ein
Zensusgesetz vorgelegt, mit dem die Kreise und kreisfreien Städte
ermächtigt werden, die statistische Erhebung vorzunehmen. Denn im
Gegensatz zu einer herkömmlichen Volkszählung, bei der alle Haushalte
befragt werden, sollen die in den Registern der Verwaltungen
gespeicherten Daten genutzt werden.
Da der Bundesgesetzgeber aus verfassungsrechtlichen
Gründen keine verfahrensrechtlichen Bestimmungen in den Ländern
treffen darf, ist ein eigenständiger Gesetzentwurf zur Ausführung des
Zensusgesetzes unerlässlich. Das Gesetzespaket wurde zur Beratung an
den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Mel3
Abgeordnetengesetz
– Drucksachen 17/608 ,
17/621
Neu: Das Thema
wird
mit Aussprache behandelt
(...gehe
zur Textseite)
zurück zum Seitenanfang
Mel4
Altersversorgung Minister
– Drucksache 17/464
Die Mitglieder der Landesregierung sollen
nach dem Willen der Grünen künftig ihre Altersvorsorge selbst
tragen. Ein entsprechender Antrag, der an den Finanzausschuss überwiesen
wurde, sieht vor, Ministerpräsident, Minister und
Staatssekretäre vom Dienstrecht für Beamte abzukoppeln. Wie die
Landtagsabgeordneten sollen die Spitzen der Regierung während
ihrer Amtszeit einen Monatsbetrag bekommen, den sie in die
Altersversorgung geben müssen. Im Gegenzug wollen die Grünen das
Altersruhegeld ebenso abschaffen wie die Möglichkeit,
Staatssekretäre in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Die
Regelung soll für Kabinettsmitglieder gelten, die ab Anfang 2011
ins Amt kommen.
zurück zum Seitenanfang
|