|
plenum-online
wird während der Tagung ständig aktualisiert. Betätigen Sie bitte bei
Aufruf einer Seite die Funktion "Neu laden" ,
"Aktualisieren" oder "reload", um ggf. die
neueste Fassung zu erhalten.
|
|
Auf dieser
Seite: Mittelstansförderung
/ Tariftreue
|
xxx
|
Top 4
Entwurf
eines Gesetzes zur Förderung des Mittelstandes
(Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz)
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache
17/1159
Änderungsantrag der Fraktion B90/GRÜNE - Drs.
17/1227
(Ausschussüberweisung am 27. Januar 2011)
Bericht und
Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses - Drucksache
17/1604
Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/1646
|
|
Aufruf gemeinsam mit
|
Top 7
Entwurf
eines Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und
Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Vergabe- und Tariftreuegesetz)
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache
17/889
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache
17/919
(Ausschussüberweisung am 8. Oktober 2010)
Bericht und
Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses - Drucksache
17/1607
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 17/1645
|
|
Aufruf gemeinsam mit
|
Top 33
Bundesratsinitiative
Mindestlohn zur Flankierung
von Länder- und
Tariftreueregelungen
Antrag der
Fraktion der SPD - Drucksache 17/1616
|
|
|
Kleine Betriebe sollen
leichter an Großaufträge herankommen - Erneut
Streit um Tariftreue und Mindestlohn
Kiel (SHL/30.06.) Die
Koalition will die 120.000 kleinen und mittleren Betriebe in
Schleswig-Holstein stärker fördern und lehnt zugleich gesetzliche
vorgegebene Mindestlöhne ab. Das wurde bei der Debatte über das
neue Mittelstands-Förderungsgesetz deutlich, das CDU und FDP gegen
das Votum der Opposition beschlossen haben. Ein Kernpunkt:
Großaufträge der öffentlichen Hand, etwa bei der Sanierung des
Uni-Klinikums, werden künftig in mehrere Lose zerlegt. Dadurch
sollen auch kleine Unternehmen mit geringeren Kapazitäten eine
Chance haben. Damit beschreite Schleswig-Holstein einen weiteren
Schritt zu dem "Ziel das mittelstandsfreundlichste Bundesland
zu werden", so Christopher Vogt (FDP).
SPD, Grüne, Linke und SSW votierten gegen das
Regelwerk, vor allem mit Blick auf die ihrer Meinung nach
mangelhafte Tariftreue-Regelung. Denn Union und Liberale haben zwar
die tarifliche Bezahlung der Beschäftigten als Voraussetzung für
die Auftragsvergabe verankert. Dies ist aber an die Bedingung
geknüpft, dass es in der Branche "allgemeinverbindliche"
Tarifverträge gibt. Die SPD verlangte hingegen eine umfangreichere
Tariftreue-Verpflichtung für die Bereiche Bau, Transport sowie
Personen- und Schienennahverkehr - wie es im alten
Tariftreuegesetz bis Ende 2010 geregelt war. Es sollten nur
Unternehmen den Zuschlag erhalten, die den am Ort der
Leistungserbringung üblichen Tariflohn zahlen, forderten die
Sozialdemokraten.
Wirtschaftsminister de Jager: "Der Staat
ist nicht der bessere Unternehmer"
"Es darf nicht sein, dass hierzulande Behörden
weniger Geld für Waren bezahlen, die anderswo durch Zwangsarbeit
hergestellt wurden", mahnte die SPD-Abgeordnete Regina Poersch.
Diese Forderungen verstießen gegen Europarecht, hielt die Koalition
dagegen und lehnte den Vorstoß der SPD ab. Hintergrund ist ein
Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2008. Zudem, so
Johannes Callsen (CDU), sei es "nicht Aufgabe des Staates,
Löhne am grünen Risch festzulegen". Dies sei die
Verantwortung der Tarifpartner. "Der Staat ist nicht der
bessere Unternehmer", befand auch Wirtschaftsminister Jost de
Jager (CDU). Diese Haltung sei "nicht im Sinne der
Beschäftigten", kritisierte Lars Harms (SSW). Nach der
Landtagswahl im nächsten Mai sei es die "dringende
Aufgabe" einer möglichen neuen Regierung, diesen
"tariftreuelosen Zustand zu beenden".
Linke pochen vergeblich auf einen
Mindestlohn von zehn Euro
Die Linken wollten öffentliche Aufträge nur an
solche Firmen vergeben, die ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von
zehn Euro pro Stunde zahlen. Björn Thoroe (Linke) wies darauf hin,
"dass in Schleswig-Holstein 23,7 Prozent der
Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnsektor arbeiten". Und:
"Über 100.000 Menschen in Schleswig-Holstein würden von einem
allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in ausreichender Höhe
profitieren", argumentierte Thoroe vergeblich. Auch dieser
Antrage wurde abgelehnt.
Andreas Tietze (Grüne) sprach sich für einen
Mindestlohn von 7,50 Euro aus und verwies darauf, dass auch der bei
der Debatte nicht anwesende Sozialminister Heiner Garg (FDP) sich
jüngst in den Medien für eine Mindestlohn-Diskussion ausgesprochen
habe.
Hintergrund:
Das schwarz-gelbe Mittelstandförderungs- und
Vergabegesetz steht im Landtag vor der Verabschiedung.
Drei Gegenentwürfe von Grünen, SPD und Linken für eine
schärfere Tariftreue-Regelung scheiterten im
Wirtschaftsausschuss hingegen an der Mehrheit von CDU und
FDP. Die Sozialdemokraten bringen zudem das Dauerthema
gesetzlicher Mindestlohn erneut zur Sprache.
CDU
und FDP
wollen, dass die 120.000 kleinen und mittleren Betriebe in
Schleswig-Holstein leichter an öffentliche Großaufträge
kommen. Es ist vorgesehen, Millionenaufträge so zu
zerlegen, dass auch kleine Unternehmen mit geringeren
Kapazitäten eine Chance haben. Ein Beispiel seien
Aufträge zur Sanierung des Universitätsklinikums.
Ausnahmen davon sind nur unter ganz engen Voraussetzungen
möglich.
Zugleich
soll eine europarechtskonforme Regelung für eine
tariftreue Bezahlung der Beschäftigten verankert werden.
Betriebe, die sich um öffentliche Aufträge bewerben,
müssen nur dann Tariftreueerklärungen abgeben, wenn es
in dem Bereich "allgemeinverbindliche"
Tarifverträge gibt. Hintergrund: Der Europäische
Gerichtshof hat im April 2008 eine dem
schleswig-holsteinischen Tariftreuegesetz entsprechende
Regelung aus Niedersachsen kassiert, weil sie gegen die
Dienstleistungsfreiheit in der EU verstoße.
Die Vorgabe
soll für Aufträge des Landes gelten, die Kommunen
können sich anschließen. Schwarz-Gelb ist
zuversichtlich, dass damit erhalte das Land "ein
rechtssicheres und zukunftsfähiges Vergabegesetz"
erhalte, das nicht Gefahr laufe, erneut vor Gericht zu
scheitern. Aufgrund der Nähe und der wirtschaftlichen
Verflechtung mit Hamburg hat sich die Landesregierung laut
Wirtschaftsministerium im Wesentlichen an den Hamburger
Tariftreueregelungen orientiert, die sich dort bislang
bewährt hätten.
Die
Grünen
wollen "soziale und ökologische Standards"
durchsetzen, indem sie die "Tariftreue, Mindestlohn
und ökologische Beschaffung" als "tragende
Säulen" der öffentlichen Auftragsvergabe
festschreiben.
Auch
die SPD
will eine umfangreiche Verpflichtung durchsetzen, dass bei
Ausschreibungen in den Bereichen Bau, Transport und
Personennahverkehr nur Unternehmen den Zuschlag erhalten,
die den am Ort der Leistungserbringung üblichen Tariflohn
zahlen. Gelten mehrere Verträge nebeneinander, so soll
nach Willen der Sozialdemokraten der
"repräsentative" Tarif berücksichtigt werden.
Die Landesregierung soll festlegen, welcher Tarif dies
ist. Damit wollen die Sozialdemokraten das
schleswig-holsteinische Tariftreuegesetz wieder aufleben
lassen, das Ende letzten Jahres ausgelaufen ist.
Die
Linken
gehen noch einen Schritt weiter: Nach ihrer Vorstellung
sollen nur solche Firmen öffentliche Aufträge erhalten,
die ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von zehn Euro pro
Stunde zahlen.
Thema Mindestlohn:
Die SPD fordert die Landesregierung auf, sich per
Bundesratsinitiative für einen gesetzlichen Mindestlohn
einzusetzen. Er soll in allen Branchen
ein"existenz-sicherndes Einkommen"
gewährleisten. Eine unabhängige Kommission soll nach
Willen der Sozialdemokraten jährliche die Höhe des
Mindestlohns überprüfen. Mitte Juni hat sich auch
Sozialminister Heiner Garg (FDP) öffentlich für
Mindestlöhne ausgesprochen.
1. Lesungen:
plenum-online Januar 2011
(Mittelstand), Oktober
2010 (Tariftreue)
|
|
|
* * * * *
| |
|