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Entwurf für neues
Denkmalschutzgesetz sorgt für emotionale Diskussion
Kiel (SHL/29.06.)
Regierungslager und Opposition haben sich einen heftigen
Schlagabtausch um die Zukunft der Denkmalpflege geliefert. Ein von
der Koalition vorgelegter Gesetzentwurf sieht vor, das
Paragrafenwerk von 41 auf 32 zu kürzen und die Rechte der
Eigentümer zu stärken. Unter anderem wollen CDU und FDP nach 1950
errichtete Gebäude vom Landesamt für Denkmalpflege sowie
zusätzlich vom Kultusministerium als oberste Denkmalschutzbehörde
prüfen lassen, ehe sie zum Denkmal erklärt werden. Die
Oppositionsparteien warfen den Regierungsfraktionen vor, den
Denkmalschutz vorwiegend an den wirtschaftlichen Interessen der
Eigentümer auszurichten.
Dem widersprach Wilfried Wingler
(CDU) in der Debatte. Das Gesetz sorge vielmehr für einen
notwendigen Interessenausgleich, sagte er und wurde von Kulturminister
Ekkehard Klug (FDP) unterstützt. Eigentümer könnten
beispielsweise den Denkmalschutz nur dann wahrnehmen, wenn ihnen
"keine unüberschaubaren Belastungen aufgebürdet werden",
so Klug.
Heinz-Werner Jezewski (Linke) sah dagegen "den
Anfang vom Ende für den Denkmalschutz" gekommen. Private
Eigentümer, so der Oppositionspolitiker, dürften nicht aus der
Verantwortung entlassen werden. Auf besonders harsche Kritik stieß
die anvisierte besondere Prüfung der nach Kriegsende fertig
gestellten Gebäude. Nach welchen Kriterien das erfolge, wollte
Robert Habeck (Grüne) von der Koalition wissen. Und: Wenn die
Entscheidung, ob ein solches Gebäude unter Denkmalschutz gestellt
werden soll oder nicht, letzten Endes bei Minister Klug liege, fehle
es seinem Haus derzeit an der Expertise. Das bedeute, er müsse
jemanden einstellen, argwöhnte Habeck und nannte dies "keinen
Beitrag zum Bürokratieabbau".
SSW: Schwarz-Gelb spricht der Oberen
Denkmalschutzbehörde "jegliche Kompetenz ab"
Eine Unterschutzstellung von Bauten nach 1950
bedürfe eines zweiten Blicks der obersten Denkmalschutzbehörde,
konstatierte dagegen Kirstin Funke (FDP). Sie verwies in diesem
Zusammenhang auf das häufig mangelhafte Baumaterial der
Nachkriegszeit. Diese Bauten müssten deshalb einer genauen
Abwägung zwischen der Unterschutzstellung von Kulturgütern und den
Anforderungen von Energieeffizienz, Arbeitschutzrichtlinien und
Gesundheitsschutz unterzogen werden.
Anke Spoorendonk (SSW) stieß sich insbesondere
daran, dass der Vollzug des Denkmalschutzgesetzes auf die Unteren
Denkmalschutzbehörden verlegt werde. Diese seien für diese Arbeit
"personell nicht ausgestattet". Obendrein spreche
Schwarz-Gelb der Oberen Denkmalschutzbehörde "auch noch
jegliche Kompetenz ihrer bisher hervorragenden Arbeit ab".
SPD plädiert erneut für deklaratorisches
Verfahren
Hans Müller (SPD) wiederum monierte, dass die
Koalition am konstitutiven Verfahren festhalten will. Damit sollen
Eigentümer auch in Zukunft von der Verwaltung vorab darüber
informiert werden, dass ihr Gebäude in die Liste der
denkmalgeschützten Gebäude aufgenommen werden soll, und ihnen
somit die Möglichkeit zum Widerspruch gegeben wird. Müller
wiederholte die Forderung der SPD nach Einführung des sogenannten
deklaratorischen Verfahrens. Dieses erlaubt den Behörden, ein
Kulturdenkmal im Denkmalbuch zu verankern, ohne dass ein Bescheid
verschickt wird. Eigentümer würden erst im Nachhinein informiert.
Hiervon erhofft sich die SPD beschleunigte Verfahren. Viele
Bundesländer arbeiten bereits nach diesem Muster.
Jetzt wird der Gesetzentwurf im Bildungsausschussweiter beraten.
Hintergrund:
Die schwarz-gelbe Koalition will das
Denkmalschutzgesetz ändern und die Rechte der Eigentümer
stärken: Bislang seien ihre wirtschaftlichen Belange in
Einzelfällen zu kurz gekommen, heißt es. Insgesamt werde
das Gesetz deutlich verschlankt - es soll verglichen mit
dem aktuellen Denkmalschutzgesetz statt 41 künftig nur
noch 32 Paragraphen haben. Das trage dem Grundsatz der
Entbürokratisierung und Deregulierung Rechnung.
Künftig
soll die Hürde, um Nachkriegsbauten unter Schutz zu
stellen, erhöht werden. Den Plänen von CDU und FDP
zufolge müssen nach 1950 errichtete Gebäude neben dem
Landesamt für Denkmalpflege zusätzlich vom
Kulturministerium als oberster Denkmalschutzbehörde
geprüft werden, bevor sie zum Denkmal erklärt werden.
Der Grund: Bauten der unmittelbaren Nachkriegszeit seien
oftmals mit knappen oder unzureichenden Baumaterialien
errichtet worden, sodass bei Mietwohnungen inzwischen
deutliche Mängel auftreten können. Um diese zu beheben,
solle im Zweifelsfall der Praktikabilität Vorrang
gewährt werden - Eigentümer sollen Wände dämmen oder
Rollstuhlrampen bauen können, ohne auf die Genehmigung
der Denkmalschützer warten zu müssen.
Schleswig-Holstein
will weiter am
konstitutiven Verfahren festhalten
Außerdem
hält die Koalition im Norden am sogenannten konstitutiven
Verfahren fest: Denkmäler werden per Verwaltungsakt in
eine Liste aufgenommen - im Unterschied zu allen anderen
Bundesländern außer Hamburg und Nordrhein-Westfalen.
Damit haben Eigentümer aus Sicht der Kieler
Regierungsfraktionen rechtzeitig die Möglichkeit, dagegen
vorzugehen. Bei dem in den anderen Ländern geltenden
deklaratorischen Verfahren werden die Denkmäler
eingetragen, ohne dass zuvor ein Bescheid verschickt wird.
Eigentümer können erst im Nachhinein dagegen Einspruch
erheben und juristisch vorgehen.
Neu ist
auch, dass Grabräuberei im Denkmalschutzgesetz zu einem
extra Straftatbestand erklärt werden soll. Wer etwa nach
einem Kulturdenkmal gräbt und es sich zueignet, dem
drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Das sei
notwendig, weil die bisherigen Regelungen im
Strafgesetzbuch dazu nicht ausreichten, begründet das die
Koalition. Sie bezögen sich nur auf öffentliche
Denkmäler, der Begriff sei jedoch unklar. Und: Auch nach
dem vorgelegten Gesetzentwurf behält Lübeck den
Sonderstatus als obere Denkmalschutzbehörde für die
Hansestadt - sonst hat das Landesamt für Denkmalpflege
diese Aufgabe.
Koalitionsinterne
Diskussion
über Ausmaß der Deregulierung
Bereits in
der vergangenen Wahlperiode hatte die schwarz-rote
Koalition eine Novellierung des Denkmalschutzes
angestrebt, doch das entsprechende Gesetz wurde vor dem
Ende der Wahlperiode nicht mehr verabschiedet. Auch jetzt
zogen sich die Beratungen in die Länge, weil es innerhalb
des Bündnisses dem Vernehmen nach unterschiedliche
Positionen gab, wie stark dereguliert werden soll. In
einer ersten Reaktion warf die SPD der Koalition
Wirtschaftsliberalismus vor. Die Interessen des
Denkmalschutzes spielten nur die zweite Geige.
Vorherige
Debatte zum Thema:
plenum-online Dezember
2009
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