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Auf dieser Seite: Kommunalreform  –  Verwaltungsregionen

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Top 02:
a. ) Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform kommunaler Verwaltungsstrukturen (Erstes Verwaltungs- Strukturreformgesetz)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/407
(Ausschussüberweisung am 14. Dezember 2005)
b.) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Amtsordnung
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD – Drucksache 16/106neu 2. Fassung -
Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 16/127
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(Ausschussüberweisung am 28. September 2005)

Drucksache: 16/659
-Plenarprotokoll-
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Top 17: 
Verwaltungsregionen in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache: 16/644
-Plenarprotokoll-
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       Aufruf gemeinsam mit 
Top 26: 
Erhalt und Stärkung der Kreise – Keine kommunalen Verwaltungsregionen
Antrag der Abgeordneten des SSW
Drucksache: 16/664
  zum Text
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Schwarz-Rot bringt größte Strukturreform seit 1974 auf den Weg

Kiel (SHL/24.03.) - Schleswig-Holsteins große Koalition hat die tief greifendste Reform der Kommunalverwaltung im Land seit mehr als 30 Jahren durch das Parlament gebracht. Nach monatelangem Tauziehen verabschiedeten CDU und SPD das Reformwerk der Landesregierung gegen den vehementen Protest der Opposition im Landtag. Das Gesetz sieht eine Mindestgröße von 8.000 Einwohnern für eine hauptamtliche Verwaltung vor. Und: Gemeinden mit weniger Bürgern sollen nur noch einen ehrenamtlichen Bürgermeister bestellen. Sie können aber – und das wird ihnen freigestellt – bei einer Größe ab 4.000 Einwohnern einen hauptamtlichen Dezernenten auf eigen Rechnung hinzuziehen. Diese Korrektur war auf Drängen der Christdemokraten erst vor zwei Tagen im Innen- und Rechtsausschuss zustande gekommen. In der Debatte beteuerten CDU und SPD, die Grenzen der Kreise und Gemeinden auch künftig nicht anzutasten.

Die Kritik der Opposition fiel harsch aus: Die Verwaltungsstrukturreform sei undurchsichtig und chaotisch. Es sei absehbar, dass das Gesetzeswerk weder zu mehr Effizienz in der Verwaltung, noch zu mehr Bürgerfreundlichkeit und zu einem Einspareffekt führen werde, hieß es unisono aus den Reihen von FDP, Grünen und SSW. Insbesondere die mögliche Einstellung hauptamtlicher Dezernenten durch die Gemeinde würde zu einem Kostenfaktor.

Stegner: "Schritt in die richtige Richtung"

Innenminister Ralf Stegner (SPD) wies die Kritik zurück und bezeichnete die das Ehrenamt stärkende Reform als einen "Schritt in die richtige Richtung". Künftig bräuchten sich die Gemeinden nicht mehr mit Verwaltungsaufgaben befassen und könnten sich stattdessen auf politische Entscheidungen konzentrieren, sagte er. Zudem seien größere Ämter in der Lage, die Verwaltungsaufgaben besser und kundenfreundlicher zu organisieren. Auch zusätzliche Kosten seien nicht zu erwarten: "Für Mehrkosten gibt es keinen Raum", so Stegner. Die Gemeinden müssten die Einstellung hauptamtlicher Dezernenten selbst bezahlen. Sie würden "klug genug sein, und diesen Schritt nicht machen".

SSW: Dezernenten – "Jobs für erdiente Parteifreunde"

Günther Hildebrand (FDP) stellte in diesem Zusammenhang die Frage in den Raum: "Was ist dieser Dezernent eigentlich?" Und: "Ein Wahlangestellter im besonderen Verhältnis zum Bürgermeister? Was passiert, wenn der Bürgermeister wechselt? Wechselt dann auch der Dezernent?" – sah der Liberale weitere Kosten auf die Kommunen durch mögliche Personal-Rochaden zukommen. Auch die Grünen meldeten erneut Zweifel an der Ausrichtung der Reform an: "Wir brauchen eine radikale Dezentralisierung und größere Ämter", forderte deshalb Karl-Martin Hentschel. Dann könnten die Kreise aufgelöst werden, erst dann würde das Land zu erheblichen Einsparungen kommen. "Was am Gemeindedezernenten professionell sein soll, wird wohl für immer ein Geheimnis der Männerbünde der Großen Koalition bleiben", befand Anke Spoorendonk (SSW). Um es "zumindest professionell" aussehen zu lassen", schlug sie vor, ihn nicht ´Gemeindedezernenten´, sondern ´kommunalen Dienstleistungsassistenten´ zu nennen. Das klinge modern und viel besser als das, was es eigentlich sei: "Nämlich eine Stelle für verdiente Parteifreunde", so Spoorendonk.

Puls: "Endlich werden Nägel mit Köpfen gemacht."

Lob für das Reformwerk kam von den Regierungsfraktionen: Mit dem Gesetz habe Schleswig-Holstein den ersten Schritt auf dem Weg zur Modernisierung seiner Verwaltung gemacht, konstatierte Johann Wadephul (CDU). Mit den vergrößerten Ämtern würde das Land künftig den Anforderungen der EU entsprechen können. Und Klaus-Peter Puls (SPD) befand: "Endlich werden Nägel mit Köpfen gemacht." Voraussetzung für das Gelingen der Reform bleibe allerdings die partnerschaftliche Durchführung bei den Verwaltungszusammenschlüssen. Das gelte auch für die anvisierte Übertragung von Landesaufgaben auf die Kreise. Diese dürften den Kreisen nicht mehr Kosten, so Puls

Für Zündstoff sorgte im Plenum auch die im Reformpaket festgeschriebene Berufung von Gleichstellungsbeauftragten ab einer Gemeinde- oder Amtsgröße von 15.000 Einwohnern. Die FDP lehnte dies angesichts der Finanzlage der öffentlichen Kassen strikt ab. Bislang liegt die Grenze bei 10.000. Die Grünen wiederum sprachen sich für die Beibehaltung der bestehenden Regelung aus.

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Hintergrund:
  Der Landtag berät in Zweiter Lesung den Regierungsentwurf zur Reform der kommunalen Verwaltungsstrukturen. Die entsprechende Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses liegt noch nicht vor – die Koalitionsfraktionen wollen sich zunächst noch einmal intern beraten und dann in der Plenar-Sitzungspause am Mittwoch ein gemeinsames Papier erarbeiten. Knackpunkt zwischen CDU und SPD ist die Frage, ob kleinere Gemeinden zwischen 4.000 und 8.000 Einwohnern künftig eine hauptamtliche Bürokraft beschäftigen dürfen. Dies schlagen die Christdemokraten vor. 
  Aktuell: In der Beratung des Innen- und Rechtsausschusses am Mittwoch hat sich die CDU beim Ringen um Einzelheiten der Verwaltungsstrukturreform gegen den Koalitions-Partner SPD durchgesetzt. Bei den Orten mit 4.000 bis 8.000 Einwohnern, die künftig nur noch Ehrenamt-Bürgermeister haben, können diese von hauptamtlichen Dezernenten entlastet werden – wenn das die Gemeinde-Vertretung beschließt. Der Innen- und Rechtsausschuss beschloss mit der Mehrheit von CDU und SPD am Mittwoch eine geänderte Fassung des "Vorschaltgesetzes". Am Freitag steht das Gesetz zur Abstimmung an.
    Der Ursprungsentwurf des Innenministeriums gab als Ziel eine Mindesteinwohnerzahl von 8.000 pro hauptamtlicher Verwaltung aus. Künftig sollte gelten: Kommunen ohne eigene Verwaltung haben einen ehrenamtlichen Bürgermeister, Kommunen mit eigener Verwaltung sollen von einem hauptamtlichen Bürgermeister geleitet werden. Die bisherigen Mischkonstruktionen will das Ministerium abschaffen. Dies soll bis Ende 2007 erreicht werden, damit die Kommunalwahl im Frühjahr 2008 bereits in den neuen Körperschaften abgehalten werden kann. Zudem war ehemals im Gespräch, das kleinen Gemeinden und Ämtern, die der Vorgabe nicht rechtzeitig nachkommen, eventuell Zwangsvereinigungen drohen könnten. Auf diese Weise sollte, so die Hoffnung, die Zahl der kommunalen Verwaltungen von derzeit rund 230 auf etwa 160 reduziert werden. Das Innenministerium erwartet dadurch jährliche Entlastungen in Höhe von zehn Millionen Euro.
  Trotz seiner geringen Größe von nur gut 15.700 Quadratkilometern und seiner Position als zweitkleinstes der deutschen Flächenländer weist Schleswig-Holstein eine vielschichtige Verwaltungsstruktur auf. Seit der letzten Gebietsreform 1974 gibt es elf Kreise sowie vier kreisfreie Städte (Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster). Die Kreise sind in 1.126 Gemeinden, darunter 58 kreisangehörige Städte, aufgeteilt. 1.024 kleine Gemeinden sind in 118 Ämtern zusammen geschlossen.
  Zugleich will Schwarz-Rot die Zahl der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Lande reduzieren. Eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung und der Amtsordnung steht ebenfalls zur Zweiten Lesung an. Künftig sollen Gemeinde- und Amtsverwaltungen nur noch ab einer Einwohnerzahl von 15.000 einen solchen Posten bereithalten. Bislang liegt die Grenze bei 10.000. Ein FDP-Antrag geht noch weiter: Die Liberalen fordern, auf eine landesrechtliche Regelung zur Gleichstellung zu verzichten und dies stattdessen der kommunalen Selbstverwaltung zu überlassen.
  Gleichstellungsbeauftragte gibt es in Schleswig-Holstein seit 1994. Ihre Aufgabe besteht darin, im Sinne des Gleichstellungsgebotes nach Grundgesetz-Artikel 3 Aufklärungsarbeit zu leisten und auf Veränderungen hinzuwirken. Von der neuen Regelung wären 33 hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte im Lande betroffen. Auch in diesem Punkt besteht noch Einigungsbedarf zwischen CDU und SPD. Es geht um die Frage, wann diese Regelung in Kraft treten soll.

mehr Informationen: plenum-online, Dezember 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember2005/
texte/14_verwaltungsstrukturen.htm)

mehr Informationen:
plenum-online, September 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2005/
texte/03_04_fernmelde_gemeindeordnung.htm)

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Gestalt der Verwaltungsregionen
ist noch unklar
Opposition kritisiert Minister

Kiel (SHL/24.03.) Wie genau die Ausgestaltung der so genannten kommunalen Verwaltungsregionen aussehen soll, wird die Regierung erst nach einer Kabinettsklausur am 25. April genauer darlegen. Dies erklärte Innenminister Ralf Stegner (SPD) in einem von der FDP beantragten Bericht. Stegner betonte jedoch schon jetzt, dass durch die geplante Verlagerung von Landesaufgaben auf die Kreise und kreisfreien Städte keine zusätzlichen Verwaltungsstrukturen aufgebaut werden sollen. Die Opposition, die die Auskunft des Innenministers als nicht zufrieden stellend bezeichnete, bezweifelte dies. Zudem befürchteten FDP, Grüne und SSW ein Mehr an Kosten sowie einen Kompetenzverlust der Kreise. Zur weiteren Beratung wurde der Bericht der Landesregierung mit einem Antrag des SSW zum Erhalt und zur Stärkung der Kreise einstimmig an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Der CDU-Abgeordnete Werner Kalinka gestand ein, dass über die Aufgabenübertragungen in den nächsten Monaten durchaus noch Diskussionsbedarf bestehe und unterstützte den Innenminister darin, dass derzeit "Details noch nicht erörtert werden" könnten. Sein Koalitionskollege in den Reihen der SPD, Klaus-Peter Puls, veranschaulichte grundsätzlich die Tendenz der anvisierten Strukturen und hob die "effektivere Erfüllung der Aufgaben auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte" durch die kommunalen Verwaltungsregionen hervor.

Hildebrand: "Trauerspiel der Landesregierung"

Zum Auftakt der massiven Oppositionskritik bezeichnete Günther Hildebrand (FDP) die Auskunft Stegners als "ein Trauerspiel der Landesregierung". Durch die Verwaltungsregionen würden zusätzliche Verwaltungsebenen entstehen, die "keine Einsparungen, sondern zusätzliche Kosten" mit sich brächten. Auch der Grünen-Politiker Karl-Martin Hentschel fand es "erstaunlich", dass in dem Bericht des Innenministers keine genauen Angaben stünden. Die geplante Entwicklung werde die Kreise überflüssig machen, da diese einen großen Teil der Aufgaben verlieren würden, so Hentschel. 

Für die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk, ist "das Konstrukt der Verwaltungsregionen weder Fisch noch Fleisch". Die Kreise haben sich bewährt und sind zudem effektiv", betonte sie. Vor diesem Hintergrund forderte der SSW eine Stärkung der "bewährten" Kreise – durch die Übertragung von Aufgaben, etwa im Bereich der Dorfentwicklung, des Immissionsschutzes, des Abwasserrechts und der Genehmigung von Windkraftanlagen.

Im Zuge der geplanten Verwaltungsstrukturreform will das Kabinett in Trägerschaft der Kreise und kreisfreien Städte vier bis fünf Verwaltungsregionen einrichten, die Landes- und Kreis-Aufgaben übernehmen sollen, wenn dies wirtschaftlich ist. Das Land hat im Rahmen einer Aufgabenanalyse bis Ende 2005 Teile seiner gegenwärtigen Aufgabenbereiche überprüft. Auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Prüfung will das Innenministerium im April sein Konzept zur Bildung der Kommunalen Verwaltungsregionen vorlegen.

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Hintergrund:
  Auf Antrag der FDP und des SSW berät der Landtag über die von der Landesregierung geplanten kommunalen Verwaltungsregionen. Grundlage soll ein entsprechender Regierungsbericht sein. Im Zuge der geplanten Verwaltungsstrukturreform (siehe TOP 02, oben auf dieser Seite) will das Kabinett in Trägerschaft der Kreise und kreisfreien Städte vier bis fünf Verwaltungsregionen einrichten, die Landes- und Kreis-Aufgaben übernehmen sollen, wenn dies wirtschaftlich ist. Das Land hat im Rahmen einer Aufgabenanalyse bis Ende 2005 Teile seiner gegenwärtigen Aufgabenbereiche überprüft. Auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Prüfung will das Innenministerium im April ein Konzept zur Bildung der Kommunalen Verwaltungsregionen vorlegen.
  Dies wird seitens des SSW kritisiert. Die Partei der dänischen Minderheit befürchtet , dass hierdurch eine zusätzliche Verwaltungsebene entstehen könnte. Stattdessen wird eine Stärkung der "bewährten" Kreise gefordert – durch die Übertragung von Aufgaben, etwa im Bereich der Dorfentwicklung, des Immissionsschutzes, des Abwasserrechts und der Genehmigung von Windkraftanlagen.

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