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Auf
dieser Seite: Kommunalreform
– Verwaltungsregionen
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Top 02:
a. ) Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform kommunaler
Verwaltungsstrukturen (Erstes Verwaltungs- Strukturreformgesetz)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/407
(Ausschussüberweisung am 14. Dezember 2005)
b.) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und
der Amtsordnung
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD – Drucksache 16/106neu
2. Fassung -
Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 16/127
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(Ausschussüberweisung am 28. September 2005) |
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Top 17:
Verwaltungsregionen in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der FDP |
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Aufruf gemeinsam mit |
Top 26:
Erhalt und Stärkung der Kreise – Keine kommunalen
Verwaltungsregionen
Antrag der Abgeordneten des SSW |
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Schwarz-Rot
bringt größte Strukturreform seit 1974 auf den Weg
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Kiel (SHL/24.03.) -
Schleswig-Holsteins große Koalition hat die tief greifendste
Reform der Kommunalverwaltung im Land seit mehr als 30 Jahren
durch das Parlament gebracht. Nach monatelangem Tauziehen
verabschiedeten CDU und SPD das Reformwerk der Landesregierung
gegen den vehementen Protest der Opposition im Landtag. Das
Gesetz sieht eine Mindestgröße von 8.000 Einwohnern für eine
hauptamtliche Verwaltung vor. Und: Gemeinden mit weniger
Bürgern sollen nur noch einen ehrenamtlichen Bürgermeister
bestellen. Sie können aber – und das wird ihnen freigestellt
– bei einer Größe ab 4.000 Einwohnern einen hauptamtlichen
Dezernenten auf eigen Rechnung hinzuziehen. Diese Korrektur war auf Drängen der
Christdemokraten erst vor zwei Tagen im Innen- und
Rechtsausschuss zustande gekommen. In der Debatte beteuerten CDU
und SPD, die Grenzen der Kreise und Gemeinden auch künftig
nicht anzutasten.
Die Kritik der Opposition fiel harsch aus: Die
Verwaltungsstrukturreform sei undurchsichtig und chaotisch. Es
sei absehbar, dass das Gesetzeswerk weder zu mehr Effizienz in
der Verwaltung, noch zu mehr Bürgerfreundlichkeit und zu einem
Einspareffekt führen werde, hieß es unisono aus den Reihen von
FDP, Grünen und SSW. Insbesondere die mögliche Einstellung
hauptamtlicher Dezernenten durch die Gemeinde würde zu einem
Kostenfaktor.
Stegner: "Schritt in die richtige
Richtung"
Innenminister Ralf Stegner (SPD) wies die Kritik
zurück und bezeichnete die das Ehrenamt stärkende Reform als
einen "Schritt in die richtige Richtung". Künftig
bräuchten sich die Gemeinden nicht mehr mit Verwaltungsaufgaben
befassen und könnten sich stattdessen auf politische
Entscheidungen konzentrieren, sagte er. Zudem seien größere
Ämter in der Lage, die Verwaltungsaufgaben besser und
kundenfreundlicher zu organisieren. Auch zusätzliche Kosten
seien nicht zu erwarten: "Für Mehrkosten gibt es keinen
Raum", so Stegner. Die Gemeinden müssten die Einstellung
hauptamtlicher Dezernenten selbst bezahlen. Sie würden
"klug genug sein, und diesen Schritt nicht machen".
SSW: Dezernenten – "Jobs für erdiente
Parteifreunde"
Günther Hildebrand (FDP) stellte in diesem
Zusammenhang die Frage in den Raum: "Was ist dieser
Dezernent eigentlich?" Und: "Ein Wahlangestellter im
besonderen Verhältnis zum Bürgermeister? Was passiert, wenn
der Bürgermeister wechselt? Wechselt dann auch der
Dezernent?" – sah der Liberale weitere Kosten auf die
Kommunen durch mögliche Personal-Rochaden zukommen. Auch die
Grünen meldeten erneut Zweifel an der Ausrichtung der Reform
an: "Wir brauchen eine radikale Dezentralisierung und
größere Ämter", forderte deshalb Karl-Martin Hentschel.
Dann könnten die Kreise aufgelöst werden, erst dann würde das
Land zu erheblichen Einsparungen kommen. "Was am
Gemeindedezernenten professionell sein soll, wird wohl für
immer ein Geheimnis der Männerbünde der Großen Koalition
bleiben", befand Anke Spoorendonk (SSW). Um es "zumindest
professionell" aussehen zu lassen", schlug sie vor,
ihn nicht ´Gemeindedezernenten´, sondern ´kommunalen
Dienstleistungsassistenten´ zu nennen. Das klinge modern und
viel besser als das, was es eigentlich sei: "Nämlich eine
Stelle für verdiente Parteifreunde", so Spoorendonk.
Puls: "Endlich
werden Nägel mit Köpfen gemacht."
Lob für das Reformwerk kam von den
Regierungsfraktionen: Mit dem Gesetz habe Schleswig-Holstein den
ersten Schritt auf dem Weg zur Modernisierung seiner Verwaltung
gemacht, konstatierte Johann Wadephul (CDU). Mit den
vergrößerten Ämtern würde das Land künftig den
Anforderungen der EU entsprechen können. Und Klaus-Peter Puls
(SPD) befand: "Endlich werden Nägel mit Köpfen
gemacht." Voraussetzung für das Gelingen der Reform bleibe
allerdings die partnerschaftliche Durchführung bei den
Verwaltungszusammenschlüssen. Das gelte auch für die
anvisierte Übertragung von Landesaufgaben auf die Kreise. Diese
dürften den Kreisen nicht mehr Kosten, so Puls
Für Zündstoff sorgte im Plenum auch die im
Reformpaket festgeschriebene Berufung von
Gleichstellungsbeauftragten ab einer Gemeinde- oder Amtsgröße
von 15.000 Einwohnern. Die FDP lehnte dies angesichts der
Finanzlage der öffentlichen Kassen strikt ab. Bislang liegt die
Grenze bei 10.000. Die Grünen wiederum sprachen sich für die
Beibehaltung der bestehenden Regelung aus.
Hintergrund:
Der Landtag berät in Zweiter Lesung den
Regierungsentwurf zur Reform der kommunalen
Verwaltungsstrukturen. Die entsprechende
Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses liegt
noch nicht vor – die Koalitionsfraktionen wollen sich
zunächst noch einmal intern beraten und dann in der
Plenar-Sitzungspause am Mittwoch ein gemeinsames Papier
erarbeiten. Knackpunkt zwischen CDU und SPD ist die Frage,
ob kleinere Gemeinden zwischen 4.000 und 8.000 Einwohnern
künftig eine hauptamtliche Bürokraft beschäftigen
dürfen. Dies schlagen die Christdemokraten vor.
Aktuell: In der
Beratung des Innen- und Rechtsausschusses am Mittwoch hat
sich die CDU beim Ringen um Einzelheiten der Verwaltungsstrukturreform
gegen den Koalitions-Partner SPD durchgesetzt. Bei den Orten mit
4.000 bis 8.000 Einwohnern, die künftig nur noch Ehrenamt-Bürgermeister haben, können diese von
hauptamtlichen Dezernenten entlastet werden – wenn das die Gemeinde-Vertretung beschließt. Der Innen- und Rechtsausschuss beschloss mit
der Mehrheit von CDU und SPD am Mittwoch eine geänderte Fassung des
"Vorschaltgesetzes". Am Freitag steht das Gesetz zur Abstimmung an.
Der Ursprungsentwurf des Innenministeriums gab als Ziel eine Mindesteinwohnerzahl von 8.000 pro
hauptamtlicher Verwaltung aus. Künftig sollte gelten:
Kommunen ohne eigene Verwaltung haben einen ehrenamtlichen
Bürgermeister, Kommunen mit eigener Verwaltung sollen von
einem hauptamtlichen Bürgermeister geleitet werden. Die
bisherigen Mischkonstruktionen will das Ministerium
abschaffen. Dies soll bis Ende 2007 erreicht werden, damit
die Kommunalwahl im Frühjahr 2008 bereits in den neuen
Körperschaften abgehalten werden kann. Zudem war ehemals
im Gespräch, das kleinen Gemeinden
und Ämtern, die der Vorgabe nicht rechtzeitig nachkommen,
eventuell Zwangsvereinigungen drohen könnten. Auf diese Weise
sollte, so die Hoffnung, die Zahl der kommunalen Verwaltungen von derzeit rund
230 auf etwa 160 reduziert werden. Das Innenministerium
erwartet dadurch jährliche Entlastungen in Höhe von zehn
Millionen Euro.
Trotz seiner geringen Größe von nur gut 15.700
Quadratkilometern und seiner Position als zweitkleinstes
der deutschen Flächenländer weist Schleswig-Holstein
eine vielschichtige Verwaltungsstruktur auf. Seit der
letzten Gebietsreform 1974 gibt es elf Kreise sowie vier
kreisfreie Städte (Kiel, Lübeck, Flensburg,
Neumünster). Die Kreise sind in 1.126 Gemeinden, darunter
58 kreisangehörige Städte, aufgeteilt. 1.024 kleine
Gemeinden sind in 118 Ämtern zusammen geschlossen.
Zugleich will Schwarz-Rot die Zahl der
hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Lande
reduzieren. Eine entsprechende Änderung der
Gemeindeordnung und der Amtsordnung steht ebenfalls zur
Zweiten Lesung an. Künftig sollen Gemeinde- und
Amtsverwaltungen nur noch ab einer Einwohnerzahl von
15.000 einen solchen Posten bereithalten. Bislang liegt
die Grenze bei 10.000. Ein FDP-Antrag geht noch weiter:
Die Liberalen fordern, auf eine landesrechtliche Regelung
zur Gleichstellung zu verzichten und dies stattdessen der
kommunalen Selbstverwaltung zu überlassen.
Gleichstellungsbeauftragte
gibt es in Schleswig-Holstein seit 1994. Ihre Aufgabe
besteht darin, im Sinne des Gleichstellungsgebotes nach
Grundgesetz-Artikel 3 Aufklärungsarbeit zu leisten und
auf Veränderungen hinzuwirken. Von der neuen Regelung
wären 33 hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte im
Lande betroffen. Auch in diesem Punkt besteht noch
Einigungsbedarf zwischen CDU und SPD. Es geht um die
Frage, wann diese Regelung in Kraft treten soll.
mehr
Informationen: plenum-online,
Dezember
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember2005/
texte/14_verwaltungsstrukturen.htm)
mehr
Informationen: plenum-online,
September
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2005/
texte/03_04_fernmelde_gemeindeordnung.htm)
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Gestalt der
Verwaltungsregionen
ist noch unklar
Opposition
kritisiert Minister
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Kiel (SHL/24.03.)
Wie genau die Ausgestaltung der so genannten kommunalen
Verwaltungsregionen aussehen soll, wird die Regierung erst nach
einer Kabinettsklausur am 25. April genauer darlegen. Dies
erklärte Innenminister Ralf Stegner (SPD) in einem von der FDP
beantragten Bericht. Stegner betonte jedoch schon jetzt, dass
durch die geplante Verlagerung von Landesaufgaben auf die Kreise
und kreisfreien Städte keine zusätzlichen
Verwaltungsstrukturen aufgebaut werden sollen. Die Opposition,
die die Auskunft des Innenministers als nicht zufrieden stellend
bezeichnete, bezweifelte dies. Zudem befürchteten FDP, Grüne
und SSW ein Mehr an Kosten sowie einen Kompetenzverlust der
Kreise. Zur weiteren Beratung wurde der Bericht der
Landesregierung mit einem Antrag des SSW zum Erhalt und zur
Stärkung der Kreise einstimmig an den Innen- und
Rechtsausschuss überwiesen.
Der CDU-Abgeordnete
Werner Kalinka gestand ein, dass über die
Aufgabenübertragungen in den nächsten Monaten durchaus noch
Diskussionsbedarf bestehe und unterstützte den Innenminister
darin, dass derzeit "Details noch nicht erörtert
werden" könnten. Sein Koalitionskollege in den Reihen der
SPD, Klaus-Peter Puls, veranschaulichte grundsätzlich die
Tendenz der anvisierten Strukturen und hob die "effektivere
Erfüllung der Aufgaben auf der Ebene der Kreise und kreisfreien
Städte" durch die kommunalen Verwaltungsregionen hervor.
Hildebrand:
"Trauerspiel der Landesregierung"
Zum Auftakt der
massiven Oppositionskritik bezeichnete Günther Hildebrand (FDP)
die Auskunft Stegners als "ein Trauerspiel der
Landesregierung". Durch die Verwaltungsregionen würden
zusätzliche Verwaltungsebenen entstehen, die "keine
Einsparungen, sondern zusätzliche Kosten" mit sich
brächten. Auch der Grünen-Politiker Karl-Martin Hentschel fand
es "erstaunlich", dass in dem Bericht des
Innenministers keine genauen Angaben stünden. Die geplante
Entwicklung werde die Kreise überflüssig machen, da diese
einen großen Teil der Aufgaben verlieren würden, so Hentschel.
Für die
Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk, ist "das
Konstrukt der Verwaltungsregionen weder Fisch noch
Fleisch". Die Kreise haben sich bewährt und sind zudem
effektiv", betonte sie. Vor diesem Hintergrund forderte der
SSW eine Stärkung der "bewährten" Kreise –
durch die Übertragung von Aufgaben, etwa im Bereich der
Dorfentwicklung, des Immissionsschutzes, des Abwasserrechts und
der Genehmigung von Windkraftanlagen.
Im Zuge der
geplanten Verwaltungsstrukturreform will das Kabinett in
Trägerschaft der Kreise und kreisfreien Städte vier bis fünf
Verwaltungsregionen einrichten, die Landes- und Kreis-Aufgaben
übernehmen sollen, wenn dies wirtschaftlich ist. Das Land hat
im Rahmen einer Aufgabenanalyse bis Ende 2005 Teile seiner
gegenwärtigen Aufgabenbereiche überprüft. Auf der Grundlage
des Ergebnisses dieser Prüfung will das Innenministerium im
April sein Konzept zur Bildung der Kommunalen
Verwaltungsregionen vorlegen.
Hintergrund:
Auf Antrag der FDP und des SSW berät der
Landtag über die von der Landesregierung geplanten
kommunalen Verwaltungsregionen. Grundlage soll ein
entsprechender Regierungsbericht sein. Im Zuge der
geplanten Verwaltungsstrukturreform (siehe TOP 02, oben
auf dieser Seite) will das Kabinett in Trägerschaft
der Kreise und kreisfreien Städte vier bis fünf
Verwaltungsregionen einrichten, die Landes- und
Kreis-Aufgaben übernehmen sollen, wenn dies
wirtschaftlich ist. Das Land hat im Rahmen einer
Aufgabenanalyse bis Ende 2005 Teile seiner gegenwärtigen
Aufgabenbereiche überprüft. Auf der Grundlage des
Ergebnisses dieser Prüfung will das Innenministerium im
April ein Konzept zur Bildung der Kommunalen
Verwaltungsregionen vorlegen.
Dies wird seitens des SSW kritisiert. Die Partei
der dänischen Minderheit befürchtet , dass hierdurch
eine zusätzliche Verwaltungsebene entstehen könnte.
Stattdessen wird eine Stärkung der "bewährten"
Kreise gefordert – durch die Übertragung von Aufgaben,
etwa im Bereich der Dorfentwicklung, des
Immissionsschutzes, des Abwasserrechts und der Genehmigung
von Windkraftanlagen.
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