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Auf dieser Seite: Behinderte Menschen: Gemeindeordnung – Integration

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Top 06: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung (GO)
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Drucksache: 16/623
-Plenarprotokoll-
  zum Text


Top 41: 
Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den Öffentlichen Dienst
Federführend ist das Innenministerium
       Von der Tagesordnung abgesetzt
Drucksache: 16/671
-Plenarprotokoll-
  zum Text
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Behinderte Menschen: Wenig Chancen für Beteiligungspflicht an kommunalen Planungen 

Kiel (SHL/22.03.). Mit Skepsis haben Union und SPD auf einen Vorstoß der Liberalen zur Änderung der Gemeindeordnung reagiert: Die FDP will eine Beteiligung für Menschen mit Behinderungen bei Bauvorhaben der Kommunen gesetzlich festschreiben. Im Gemeindeleben gebe es bereits umfassende Instrumente, wie etwa Einwohnerfragestunden, um auf Menschen mit Behinderungen Rücksicht zu nehmen, hieß es aus dem Lager der Regierungsfraktionen in der Ersten Lesung. Auch Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) sah keinen Handlungsbedarf: Sie traue den Kommunen zu, eine verantwortungsbewusste Behindertenpolitik zu betreiben. Weiterer Kritikpunkt des Regierungslagers: Der Gesetzentwurf widerspreche dem Ziel des Bürokratieabbaus.

Die FDP verteidigte ihr Ansinnen: Die behinderte Menschen würden bei Bauvorhaben vor Ort häufig vergessen und übergangen. Die Folge seien kostenintensive Nachbesserungen. Deshalb – so die Schlussfolgerung der Liberalen – solle der Paragraph 47, der bislang unter anderem die Beteiligungspflicht für Kinder und Jugendliche regelt, um einen entsprechenden Passus für Menschen mit Behinderungen erweitert werden. Grüne und SSW begrüßten den Gesetzentwurf: Ein solches Gesetz für die Kommunalpolitik sei notwendig, der vorliegende Entwurf ziele in die richtige Richtung.

Der Gesetzentwurf wurde in Erster Lesung federführend an den Sozialausschuss und mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Hauptredner: Heiner Garg (FDP), Werner Kalinka (CDU), Peter Eichstädt (SPD), Monika Heinold (Grüne), Lars Harms (SSW)

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Hintergrund:
  Die FDP will in der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung eine Beteiligungspflicht für Behinderte bei kommunalen Planungen festschreiben. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt dem Landtag zur Ersten Lesung vor. Nach Willen der Liberalen soll der Paragraph 47, der bislang unter anderem die Beteiligungspflicht für Kinder und Jugendliche regelt, um einen entsprechenden Passus erweitert werden.
  In Schleswig-Holstein leben nach Angaben des Behindertenbeauftragten der Landesregierung etwa 225.000 schwer behinderte Menschen. Aufgrund des demographischen Wandels mit einem größer werdenden Anteil älterer Menschen sei davon auszugehen, dass diese Zahl in den nächsten Jahren steigen wird.

mehr Informationen: plenum-online, Februar 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2006/
texte/10_26_prostitution__behinderte.htm)

mehr Informationen:
plenum-online,
Dezember 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember2005/
texte/24_22_weihnachtsgeldpflege_behinderte.htm)

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Integration

Von der Tagesordnung abgesetzt

Hauptredner:

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Hintergrund:
  Auf Antrag von CDU und SPD berichtet die Landesregierung über ihre Initiativen zur Integration von Behinderten im Öffentlichen Dienst. Dem Regierungspapier zufolge waren Ende 2004 insgesamt 2.686 Arbeitsplätze im Landesdienst durch schwerbehinderte Menschen besetzt. Das entspricht einem Anteil von 4,80 Prozent. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber 2001 (4,37 Prozent). Dennoch verfehlt das Land damit die gesetzlich vorgegeben Quote von fünf Prozent. Deswegen wurde eine Ausgleichabgabe von rund 40.000 Euro fällig.
  Folgende Gegenmaßnahmen führt das Innenministerium unter anderem auf:
  • Schwerbehinderte Bewerber werden in jedes Bewerbungsverfahren einbezogen. Zudem werden Initiativbewerbungen bei einer Erfassungsstelle im Innenministerium ausgewertet und bei Stellenbesetzungen ins Spiel gebracht. Auch die Bundesagentur für Arbeit wird bei Stellenbesetzungen gezielt angesprochen.
  • Ausbildungsplätze sollen zu 20 Prozent mit behinderten Bewerbern besetzt werden.
  • Spezielle Praktikumsplätze sollen Behinderte an die Arbeit im Landesdienst heranführen.
  • Führungskräfte werden auf Fortbildungsveranstaltungen auf die Belange behinderter Menschen aufmerksam gemacht.

Behinderte haben es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer. In Schleswig-Holstein lag die Arbeitslosenquote im Jahr 1999 bei behinderten Frauen bei 15 Prozent und bei behinderten Männern bei 16,7 Prozent. Mit 23,7 Prozent war die Beschäftigungslosigkeitsquote bei Menschen mit Behinderung im Alter zwischen 55 und 60 Jahren besonders hoch.

mehr Informationen: plenum-online, Februar 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2006/
texte/10_26_prostitution__behinderte.htm)

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