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Auf
dieser Seite: Behinderte
Menschen: Gemeindeordnung – Integration
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Top 06:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung
(GO)
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP |
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Top 41:
Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderungen in
den Öffentlichen Dienst
Federführend ist das Innenministerium
Von der Tagesordnung abgesetzt |
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Behinderte
Menschen: Wenig Chancen für Beteiligungspflicht
an kommunalen Planungen
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Kiel (SHL/22.03.).
Mit Skepsis haben Union und SPD auf einen Vorstoß der Liberalen
zur Änderung der Gemeindeordnung reagiert: Die FDP will eine Beteiligung
für Menschen mit Behinderungen bei Bauvorhaben der Kommunen
gesetzlich festschreiben. Im Gemeindeleben gebe es bereits umfassende
Instrumente, wie etwa Einwohnerfragestunden, um auf Menschen mit
Behinderungen Rücksicht zu nehmen, hieß es aus dem Lager der
Regierungsfraktionen in der Ersten Lesung. Auch Sozialministerin
Gitta Trauernicht (SPD) sah keinen Handlungsbedarf: Sie traue
den Kommunen zu, eine verantwortungsbewusste Behindertenpolitik
zu betreiben. Weiterer Kritikpunkt des Regierungslagers: Der
Gesetzentwurf widerspreche dem Ziel des Bürokratieabbaus.
Die FDP verteidigte ihr Ansinnen: Die behinderte
Menschen würden bei Bauvorhaben vor Ort häufig vergessen und
übergangen. Die Folge seien kostenintensive Nachbesserungen.
Deshalb – so die Schlussfolgerung der Liberalen – solle der
Paragraph 47, der bislang unter anderem die Beteiligungspflicht
für Kinder und Jugendliche regelt, um einen entsprechenden
Passus für Menschen mit Behinderungen erweitert werden. Grüne
und SSW begrüßten den Gesetzentwurf: Ein solches Gesetz für
die Kommunalpolitik sei notwendig, der vorliegende Entwurf ziele
in die richtige Richtung.
Der Gesetzentwurf wurde in Erster Lesung
federführend an den Sozialausschuss und mitberatend an den
Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Hauptredner:
Heiner Garg (FDP),
Werner Kalinka (CDU), Peter Eichstädt (SPD), Monika Heinold
(Grüne), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Die FDP will in der
schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung eine
Beteiligungspflicht für Behinderte bei kommunalen
Planungen festschreiben. Ein entsprechender Gesetzentwurf
liegt dem Landtag zur Ersten Lesung vor. Nach Willen der
Liberalen soll der Paragraph 47, der bislang unter anderem
die Beteiligungspflicht für Kinder und Jugendliche
regelt, um einen entsprechenden Passus erweitert werden.
In Schleswig-Holstein leben nach Angaben des
Behindertenbeauftragten der Landesregierung etwa 225.000
schwer behinderte Menschen. Aufgrund des demographischen
Wandels mit einem größer werdenden Anteil älterer
Menschen sei davon auszugehen, dass diese Zahl in den
nächsten Jahren steigen wird.
mehr
Informationen: plenum-online,
Februar
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2006/
texte/10_26_prostitution__behinderte.htm)
mehr
Informationen: plenum-online,
Dezember 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember2005/
texte/24_22_weihnachtsgeldpflege_behinderte.htm)
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Von der
Tagesordnung abgesetzt
Hauptredner:
Hintergrund:
Auf Antrag von CDU und SPD
berichtet die Landesregierung über ihre Initiativen zur
Integration von Behinderten im Öffentlichen Dienst. Dem
Regierungspapier zufolge waren Ende 2004 insgesamt 2.686
Arbeitsplätze im Landesdienst durch schwerbehinderte
Menschen besetzt. Das entspricht einem Anteil von 4,80
Prozent. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber 2001
(4,37 Prozent). Dennoch verfehlt das Land damit die
gesetzlich vorgegeben Quote von fünf Prozent. Deswegen
wurde eine Ausgleichabgabe von rund 40.000 Euro fällig.
Folgende Gegenmaßnahmen führt das
Innenministerium unter anderem auf:
- Schwerbehinderte
Bewerber werden in jedes Bewerbungsverfahren
einbezogen. Zudem werden Initiativbewerbungen bei
einer Erfassungsstelle im Innenministerium ausgewertet
und bei Stellenbesetzungen ins Spiel gebracht. Auch
die Bundesagentur für Arbeit wird bei
Stellenbesetzungen gezielt angesprochen.
- Ausbildungsplätze
sollen zu 20 Prozent mit behinderten Bewerbern besetzt
werden.
- Spezielle
Praktikumsplätze sollen Behinderte an die Arbeit im
Landesdienst heranführen.
- Führungskräfte
werden auf Fortbildungsveranstaltungen auf die Belange
behinderter Menschen aufmerksam gemacht.
Behinderte
haben es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer. In
Schleswig-Holstein lag die Arbeitslosenquote im Jahr 1999
bei behinderten Frauen bei 15 Prozent und bei behinderten
Männern bei 16,7 Prozent. Mit 23,7 Prozent war die
Beschäftigungslosigkeitsquote bei Menschen mit
Behinderung im Alter zwischen 55 und 60 Jahren besonders
hoch.
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Informationen: plenum-online,
Februar
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2006/
texte/10_26_prostitution__behinderte.htm)
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