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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung (GO)
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drs. 16/623

Behinderte Menschen: Wenig Chancen für Beteiligungspflicht an kommunalen Planungen 

Kiel (SHL/22.03.). Mit Skepsis haben Union und SPD auf einen Vorstoß der Liberalen zur Änderung der Gemeindeordnung reagiert: Die FDP will eine Beteiligung für Menschen mit Behinderungen bei Bauvorhaben der Kommunen gesetzlich festschreiben. Im Gemeindeleben gebe es bereits umfassende Instrumente, wie etwa Einwohnerfragestunden, um auf Menschen mit Behinderungen Rücksicht zu nehmen, hieß es aus dem Lager der Regierungsfraktionen in der Ersten Lesung. Auch Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) sah keinen Handlungsbedarf: Sie traue den Kommunen zu, eine verantwortungsbewusste Behindertenpolitik zu betreiben. Weiterer Kritikpunkt des Regierungslagers: Der Gesetzentwurf widerspreche dem Ziel des Bürokratieabbaus.

Die FDP verteidigte ihr Ansinnen: Die behinderte Menschen würden bei Bauvorhaben vor Ort häufig vergessen und übergangen. Die Folge seien kostenintensive Nachbesserungen. Deshalb – so die Schlussfolgerung der Liberalen – solle der Paragraph 47, der bislang unter anderem die Beteiligungspflicht für Kinder und Jugendliche regelt, um einen entsprechenden Passus für Menschen mit Behinderungen erweitert werden. Grüne und SSW begrüßten den Gesetzentwurf: Ein solches Gesetz für die Kommunalpolitik sei notwendig, der vorliegende Entwurf ziele in die richtige Richtung.

Der Gesetzentwurf wurde in Erster Lesung federführend an den Sozialausschuss und mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Hauptredner: Heiner Garg (FDP), Werner Kalinka (CDU), Peter Eichstädt (SPD), Monika Heinold (Grüne), Lars Harms (SSW)


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