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Auf
dieser Seite: Verfassungsänderung
– Parlaments-Informationsgesetz
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Top 09:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes
Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD |
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Top 10:
Entwurf eines Gesetzes über die Unterrichtung des Landtags
durch die Landesregierung (Parlaments- Informationsgesetz - PIG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD |
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Landesverfassung:
Oberstes Gericht und Pflege sollen verankert werden
Nach der Opposition legt
die
Regierungskoalition eigenen Entwurf vor
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Kiel (SHL/22.03.) Im
Rahmen einer Reform der Landesverfassung soll Schleswig-Holstein
als letztes Bundesland sein eigenes Verfassungsgericht bekommen.
Dies ist Teil eines Änderungs-Pakets, das CDU und SPD dem
Landtag zur Ersten Lesung vorgelegt haben. Auch die
menschenwürdige Pflege soll nach Willen der Koalition als
Staatsziel ins Landes-Grundgesetz aufgenommen werden.
Sozialverbände fordern dies seit Jahren. Ein weiterer Punkt:
Die Landesregierung soll das Parlament bei Gesetzesvorhaben oder
Staatsverträgen rechtzeitig informieren. In diese Richtung
zielt auch der Entwurf eines Parlamentsinformationsgesetz, den
der Landtag ebenfalls am Mittwoch berät (siehe
Artikel unten auf dieser Seite). Die Opposition
signalisierte bei diesen Punkten Unterstützung, übte aber auch
punktuell Kritik.
FDP, Grünen und SSW, die im Januar eigene
Vorschläge zur Neugestaltung der 1990 verabschiedeten
Landesverfassung vorgelegt haben, geht das Koalitions-Papier in
einigen Punkten nicht weit genug: Sie beharren auf einem
erweiterten Minderheitenschutz. Insbesondere Anke Spoorendonk
(SSW) zeigte sich "enttäuscht", dass der Volksgruppe
der Sinti und Roma "ihr gebührender Platz" verweigert
werden solle. Zwar sei eine Verfassung "kein
Bauchladen", der alle Wünsche erfüllen könne, sagte
Wolfgang Kubicki (FDP). Dennoch sei es nicht nachzuvollziehen,
warum etwa die von der Opposition angeregten Bereiche Tierschutz
und Schutz von Kindern und Jugendliche bei der Koalition unter
den Tisch gefallen seien.
Disput um Oppositionsrechte
Zudem kritisierte die Opposition, CDU und SPD
wollten bewusst hohe Hürden zur Anrufung des
Verfassungsgerichts festschreiben, um Verfassungsklagen gegen
ihre Politik zu verhindern. Hier mahnte Anne Lütkes (Grüne)
eine Lösung an, die die Oppositionsrechte garantiert.
Hintergrund: Während nach Willen der Opposition die Stimmen
"einer Fraktion oder der Abgeordneten, denen die Rechte
einer Fraktion zustehen", ausreichen sollen, um das
Verfassungsgericht einzuschalten, fordert Schwarz-Rot ein Quorum
von "einem Drittel der Mitglieder des Landtages". Das
würde die jetzige Opposition, die über lediglich zehn der 69
Mandate verfügt, von diesem Recht ausschließen.
Bei diesem Punkt gab sich Klaus-Peter Puls (SPD)
kompromissbereit: Als Alternative sei auch ein Anrufungsrecht
für zwei Fraktionen denkbar, auch wenn diese zusammen nicht das
Drittel-Quorum erreichen. Auf diese Weise werde ein möglicher
"inflationärer" Gebrauch der Verfassungsklage durch
eventuell einmal im Parlament vertretene Extremisten verhindert.
Auch CDU mahnt Informationspflicht der
Regierung an
Unterschiedliche Auffassungen über die
Parlaments-Information durch die Regierung hatten
CDU-Fraktionschef Johann Wadephul und Innenminister Ralf Stegner
(SPD). Wadephul beklagte, das Parlament sei vielfach auf eine
"Abnicker-Funktion" reduziert und stellte fest: "Das
machen wir nicht länger mit". Stegner hingegen sah in der
Informationspflicht "keine echte Neuregelung", da der
Landtag in der Praxis bereits gut ins Bild gesetzt werde.
Wadephul wiederholte zudem seine bereits in den Medien erklärte
Vorliebe für Lübeck als Standort des Verfassungsgericht:
"Es ist gute Tradition in Deutschland, dass Parlamente, Regierungen und höchste Gerichte nicht in der gleichen
Stadt beheimatet werden", begründet er.
Alle Redner gaben der
Hoffnung Ausdruck, in den anstehenden Beratungen im Innen- und
Rechts sowie im Sozialausschuss eine hundertprozentige
Zustimmung für die Verfassungsänderung zu erreichen. Nötig
hierfür wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
Hintergrund:
Nach dem Änderungspaket der drei
Oppositionsparteien, das der Landtag im Januar beraten hat
(plenum-online,
Januar
2006), legen nun auch die
Fraktionen von CDU und SPD ihren Entwurf zur Ergänzung
der schleswig-holsteinischen Landesverfassung vor. Beide
Vorlagen greifen Punkte auf, die bereits seit Jahren in
der politischen Diskussion stehen, setzen jedoch
unterschiedliche Schwerpunkte: Wie Liberale, Grüne und
SSW schlägt auch die Koalition die Aufnahme des
Grundrechts auf menschenwürdige Pflege in die Verfassung
vor. Die Opposition will noch weiter gehen: In ihrem
Entwurf sind auch die Rechte der Behinderten, der Kinder
und Jugendlichen sowie der Minderheit der Sinti und Roma
enthalten.
Einigkeit zwischen Koalition und Opposition
herrscht in Bezug auf die Einrichtung eines
Landesverfassungsgerichts, das anstelle des bislang in
Artikel 44 aufgeführten Bundesverfassungsgerichts als
höchste juristische Instanz des Landesrechts fungieren
soll. Das Gericht soll nach einhelliger Meinung aus sieben
ehrenamtlichen Richtern bestehen, die vom Landtag für
sechs beziehungsweise neun Jahre gewählt werden.
Schleswig-Holstein ist bislang das einzige Bundesland ohne
eigenes Verfassungsgericht, so dass das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diese Rolle
ausfüllt.
Unterschiede tun sich hier jedoch bei der Frage des
Anrufungsrechts auf. Während nach Willen der Opposition
die Stimmen "einer Fraktion oder der Abgeordneten,
denen die Rechte einer Fraktion zustehen" ausreichen
sollen, um das Verfassungsgericht einzuschalten, stellen
CDU und SPD höhere Hürden auf: Sie fordern ein Quorum
von "einem Drittel der Mitglieder des
Landtages". Dies würde die jetzige Opposition, die
über lediglich 10 der 69 Mandate verfügt, von diesem
Recht ausschließen.
Ein weiterer Aspekt des Koalitionsentwurfes ist
eine Unterrichtungspflicht der Landesregierung gegenüber
dem Landtag bei Gesetzen, Staatsverträgen und
Grundsatzentscheidungen der Landesplanung. Dies sieht auch
der Entwurf eines Parlamentsinformationsgesetzes vor, den
CDU und SPD in dieser Tagung in die Beratung einbringen.
Außerdem will die Koalition die Regelung zur
Bestimmung des Oppositionsführers präzisieren. Nach
geltendem Recht stellt "die stärkste die Regierung
nicht tragende Fraktion" die
Oppositionsführerschaft. Hiermit ist das Recht verbunden,
nach Regierungserklärungen auf den Ministerpräsidenten
zu antworten. Diese Bestimmung führte zu Beginn der
laufenden Wahlperiode zu Unklarheiten, weil sowohl die FDP
als auch die Grünen über vier Mandate verfügen. Die
Koalition will in diesem Fall die Anzahl der
Wählerstimmen als Kriterium heranziehen und bestätigt
damit die entsprechende Entscheidung des Innen- und
Rechtsausschusses zugunsten der Liberalen vom letzten
Sommer.
mehr
Informationen: plenum-online,
Januar
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2006/texte/02_verfassung.htm)
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Landtag
soll zeitnaher
unterrichtet werden
Parlaments-Informationsgesetz
nimmt Gestalt an
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Kiel (SHL/22.03.)
Einhellig haben Vertreter aller Landtagsparteien das von CDU und
SPD vorgelegte Parlaments-Informationsgesetz begrüßt. Das
Papier trage der Zunahme von Staatsverträgen und europaweiter
Regelungen Rechnung, so die fraktionsübergreifende Begründung
der Abgeordneten. Vor diesem Hintergrund benötige der Landtag
noch zeitnaher Informationen, um rechtzeitig Einfluss auf das
Regierungshandeln nehmen zu können.
Der Entwurf zu dem Informationsgesetz regelt
unter anderem, ab welchem Zeitpunkt der Landtag über die
Vorbereitung von Gesetzen und Staatsverträgen,
Verwaltungsabkommen, Entscheidungen im Bundesrat und innerhalb
der EU informiert werden muss. So sollen die Parlamentarier
beispielsweise künftig vier Wochen vor Unterzeichnung eines
Staatsvertrages durch die Landesregierung über dessen Inhalt im
Bilde sein. Das Gesetz wurde in Erster Lesung an den Innen- und
Rechtsausschuss und mitberatend an den Europaausschuss
überwiesen.
Innenminister Ralf Stegner (SPD) zeigte
Verständnis für das Ansinnen des Parlamentes: Die
Landesregierung wolle nichts geheim halten. Offenheit und
offensives Vortragen der Regierungspolitik gehören zur
Demokratie dazu, sagte Stegner.
"Was lange währt, wird endlich gut",
konstatierte die CDU-Abgeordnete Monika Schwalm und erinnerte an
den vergeblichen Vorstoß ihrer Fraktion für ein Parlaments-Informationsgesetz
im Februar 2004. Lob für die Hartnäckigkeit der Union kam auch
von Seiten der Grünen: Es spreche für die CDU, dass sie –
obwohl sie jetzt in der Regierung sei – an der Verabschiedung
dieses Gesetzes festhalte und damit das Parlament stärken
wolle, betonte Anne Lütkes. Klaus-Peter
Puls (SPD) lud in diesem Zusammenhang die Oppositionsparteien
zur Mitarbeit am Gesetz in den Ausschüssen ein. Ein Großteil
der Regelungen orientierten sich am Informationsgesetz des
Freistaates Bayern. Änderungen seien durchaus noch möglich,
wie beispielsweise hinsichtlich einiger Begriffsdefinitionen.
Die Gesetzesvorlage sei erfreulich, befand auch
Wolfgang Kubicki (FDP). Allerdings müsse es im Falle der
Verabschiedung auch mit Leben gefüllt werden. In dieselbe
Richtung argumentierte Anke Spoorendonk (SSW): Das Gesetz dürfe
nicht zum "zahnlosen Tiger" werden.
Hintergrund:
Der Landtag berät in Erster Lesung einen
Koalitionsentwurf für ein Parlamentsinformationsgesetz,
das die Landesregierung verpflichten soll, das Parlament
zeitnah über ihre Vorhaben zu unterrichten. Die Koalition
greift damit einen Vorstoß der damaligen CDU-Opposition
aus der vergangenen Wahlperiode in weiten Teilen wieder
auf (plenum-online, Februar
2004).
Unter anderem soll das Parlament vom zuständigen
Ministerium zeitgleich mit den betroffenen Verbänden
über Gesetzentwürfe in Kenntnis gesetzt werden. Gleiches
soll für Staatsverträge, Verwaltungsabkommen und
Vorhaben im Bereich Landesplanung gelten. Zudem soll das
Parlament mindestens vier Wochen vor Unterzeichnung eines
Staatsvertrags über dessen Inhalt unterrichtet werden.
Bundesratsinitiativen sollen gleichzeitig mit ihrer
Übermittlung an die Länderkammer dem Landtag zugeleitet
werden. Ähnliches soll für andere Absprachen mit anderen
Bundesländern, dem Bund oder der EU gelten.
Die Informationspflicht der Regierung
gegenüber dem Parlament ist auch Teil der von CDU und SPD
in dieser Sitzungswoche eingebrachten
Verfassungsänderung.
mehr
Informationen: plenum-online,
Februar
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2004/
texte/04_06_parlamentsinformatiun.htm.)
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