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Auf dieser Seite: Verfassungsänderung  –  Parlaments-Informationsgesetz

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Top 09: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD

Drucksache: 16/656
-Plenarprotokoll-
  zum Text


Top 10: 
Entwurf eines Gesetzes über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung (Parlaments- Informationsgesetz - PIG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD
Drucksache: 16/657
-Plenarprotokoll-
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Landesverfassung: Oberstes Gericht und Pflege sollen verankert werden
Nach der Opposition legt die 
Regierungskoalition eigenen Entwurf vor

Kiel (SHL/22.03.) Im Rahmen einer Reform der Landesverfassung soll Schleswig-Holstein als letztes Bundesland sein eigenes Verfassungsgericht bekommen. Dies ist Teil eines Änderungs-Pakets, das CDU und SPD dem Landtag zur Ersten Lesung vorgelegt haben. Auch die menschenwürdige Pflege soll nach Willen der Koalition als Staatsziel ins Landes-Grundgesetz aufgenommen werden. Sozialverbände fordern dies seit Jahren. Ein weiterer Punkt: Die Landesregierung soll das Parlament bei Gesetzesvorhaben oder Staatsverträgen rechtzeitig informieren. In diese Richtung zielt auch der Entwurf eines Parlamentsinformationsgesetz, den der Landtag ebenfalls am Mittwoch berät (siehe Artikel unten auf dieser Seite). Die Opposition signalisierte bei diesen Punkten Unterstützung, übte aber auch punktuell Kritik.

FDP, Grünen und SSW, die im Januar eigene Vorschläge zur Neugestaltung der 1990 verabschiedeten Landesverfassung vorgelegt haben, geht das Koalitions-Papier in einigen Punkten nicht weit genug: Sie beharren auf einem erweiterten Minderheitenschutz. Insbesondere Anke Spoorendonk (SSW) zeigte sich "enttäuscht", dass der Volksgruppe der Sinti und Roma "ihr gebührender Platz" verweigert werden solle. Zwar sei eine Verfassung "kein Bauchladen", der alle Wünsche erfüllen könne, sagte Wolfgang Kubicki (FDP). Dennoch sei es nicht nachzuvollziehen, warum etwa die von der Opposition angeregten Bereiche Tierschutz und Schutz von Kindern und Jugendliche bei der Koalition unter den Tisch gefallen seien. 

Disput um Oppositionsrechte

Zudem kritisierte die Opposition, CDU und SPD wollten bewusst hohe Hürden zur Anrufung des Verfassungsgerichts festschreiben, um Verfassungsklagen gegen ihre Politik zu verhindern. Hier mahnte Anne Lütkes (Grüne) eine Lösung an, die die Oppositionsrechte garantiert. Hintergrund: Während nach Willen der Opposition die Stimmen "einer Fraktion oder der Abgeordneten, denen die Rechte einer Fraktion zustehen", ausreichen sollen, um das Verfassungsgericht einzuschalten, fordert Schwarz-Rot ein Quorum von "einem Drittel der Mitglieder des Landtages". Das würde die jetzige Opposition, die über lediglich zehn der 69 Mandate verfügt, von diesem Recht ausschließen.

Bei diesem Punkt gab sich Klaus-Peter Puls (SPD) kompromissbereit: Als Alternative sei auch ein Anrufungsrecht für zwei Fraktionen denkbar, auch wenn diese zusammen nicht das Drittel-Quorum erreichen. Auf diese Weise werde ein möglicher "inflationärer" Gebrauch der Verfassungsklage durch eventuell einmal im Parlament vertretene Extremisten verhindert.

Auch CDU mahnt Informationspflicht der Regierung an 

Unterschiedliche Auffassungen über die Parlaments-Information durch die Regierung hatten CDU-Fraktionschef Johann Wadephul und Innenminister Ralf Stegner (SPD). Wadephul beklagte, das Parlament sei vielfach auf eine "Abnicker-Funktion" reduziert und stellte fest: "Das machen wir nicht länger mit". Stegner hingegen sah in der Informationspflicht "keine echte Neuregelung", da der Landtag in der Praxis bereits gut ins Bild gesetzt werde. Wadephul wiederholte zudem seine bereits in den Medien erklärte Vorliebe für Lübeck als Standort des Verfassungsgericht: "Es ist gute Tradition in Deutschland, dass Parlamente, Regierungen und höchste Gerichte nicht in der gleichen Stadt beheimatet werden", begründet er.

Alle Redner gaben der Hoffnung Ausdruck, in den anstehenden Beratungen im Innen- und Rechts sowie im Sozialausschuss eine hundertprozentige Zustimmung für die Verfassungsänderung zu erreichen. Nötig hierfür wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

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Hintergrund:
  Nach dem Änderungspaket der drei Oppositionsparteien, das der Landtag im Januar beraten hat (
plenum-online, Januar 2006), legen nun auch die Fraktionen von CDU und SPD ihren Entwurf zur Ergänzung der schleswig-holsteinischen Landesverfassung vor. Beide Vorlagen greifen Punkte auf, die bereits seit Jahren in der politischen Diskussion stehen, setzen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte: Wie Liberale, Grüne und SSW schlägt auch die Koalition die Aufnahme des Grundrechts auf menschenwürdige Pflege in die Verfassung vor. Die Opposition will noch weiter gehen: In ihrem Entwurf sind auch die Rechte der Behinderten, der Kinder und Jugendlichen sowie der Minderheit der Sinti und Roma enthalten.
  Einigkeit zwischen Koalition und Opposition herrscht in Bezug auf die Einrichtung eines Landesverfassungsgerichts, das anstelle des bislang in Artikel 44 aufgeführten Bundesverfassungsgerichts als höchste juristische Instanz des Landesrechts fungieren soll. Das Gericht soll nach einhelliger Meinung aus sieben ehrenamtlichen Richtern bestehen, die vom Landtag für sechs beziehungsweise neun Jahre gewählt werden. Schleswig-Holstein ist bislang das einzige Bundesland ohne eigenes Verfassungsgericht, so dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diese Rolle ausfüllt.
  Unterschiede tun sich hier jedoch bei der Frage des Anrufungsrechts auf. Während nach Willen der Opposition die Stimmen "einer Fraktion oder der Abgeordneten, denen die Rechte einer Fraktion zustehen" ausreichen sollen, um das Verfassungsgericht einzuschalten, stellen CDU und SPD höhere Hürden auf: Sie fordern ein Quorum von "einem Drittel der Mitglieder des Landtages". Dies würde die jetzige Opposition, die über lediglich 10 der 69 Mandate verfügt, von diesem Recht ausschließen.
  Ein weiterer Aspekt des Koalitionsentwurfes ist eine Unterrichtungspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag bei Gesetzen, Staatsverträgen und Grundsatzentscheidungen der Landesplanung. Dies sieht auch der Entwurf eines Parlamentsinformationsgesetzes vor, den CDU und SPD in dieser Tagung in die Beratung einbringen.
  Außerdem will die Koalition die Regelung zur Bestimmung des Oppositionsführers präzisieren. Nach geltendem Recht stellt "die stärkste die Regierung nicht tragende Fraktion" die Oppositionsführerschaft. Hiermit ist das Recht verbunden, nach Regierungserklärungen auf den Ministerpräsidenten zu antworten. Diese Bestimmung führte zu Beginn der laufenden Wahlperiode zu Unklarheiten, weil sowohl die FDP als auch die Grünen über vier Mandate verfügen. Die Koalition will in diesem Fall die Anzahl der Wählerstimmen als Kriterium heranziehen und bestätigt damit die entsprechende Entscheidung des Innen- und Rechtsausschusses zugunsten der Liberalen vom letzten Sommer.

mehr Informationen: plenum-online, Januar 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2006/texte/02_verfassung.htm)

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Landtag soll zeitnaher
unterrichtet werden

Parlaments-Informationsgesetz nimmt Gestalt an

Kiel (SHL/22.03.) Einhellig haben Vertreter aller Landtagsparteien das von CDU und SPD vorgelegte Parlaments-Informationsgesetz begrüßt. Das Papier trage der Zunahme von Staatsverträgen und europaweiter Regelungen Rechnung, so die fraktionsübergreifende Begründung der Abgeordneten. Vor diesem Hintergrund benötige der Landtag noch zeitnaher Informationen, um rechtzeitig Einfluss auf das Regierungshandeln nehmen zu können.

Der Entwurf zu dem Informationsgesetz regelt unter anderem, ab welchem Zeitpunkt der Landtag über die Vorbereitung von Gesetzen und Staatsverträgen, Verwaltungsabkommen, Entscheidungen im Bundesrat und innerhalb der EU informiert werden muss. So sollen die Parlamentarier beispielsweise künftig vier Wochen vor Unterzeichnung eines Staatsvertrages durch die Landesregierung über dessen Inhalt im Bilde sein. Das Gesetz wurde in Erster Lesung an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Europaausschuss überwiesen.

Innenminister Ralf Stegner (SPD) zeigte Verständnis für das Ansinnen des Parlamentes: Die Landesregierung wolle nichts geheim halten. Offenheit und offensives Vortragen der Regierungspolitik gehören zur Demokratie dazu, sagte Stegner.

"Was lange währt, wird endlich gut", konstatierte die CDU-Abgeordnete Monika Schwalm und erinnerte an den vergeblichen Vorstoß ihrer Fraktion für ein Parlaments-Informationsgesetz im Februar 2004. Lob für die Hartnäckigkeit der Union kam auch von Seiten der Grünen: Es spreche für die CDU, dass sie – obwohl sie jetzt in der Regierung sei – an der Verabschiedung dieses Gesetzes festhalte und damit das Parlament stärken wolle, betonte Anne Lütkes. Klaus-Peter Puls (SPD) lud in diesem Zusammenhang die Oppositionsparteien zur Mitarbeit am Gesetz in den Ausschüssen ein. Ein Großteil der Regelungen orientierten sich am Informationsgesetz des Freistaates Bayern. Änderungen seien durchaus noch möglich, wie beispielsweise hinsichtlich einiger Begriffsdefinitionen.

Die Gesetzesvorlage sei erfreulich, befand auch Wolfgang Kubicki (FDP). Allerdings müsse es im Falle der Verabschiedung auch mit Leben gefüllt werden. In dieselbe Richtung argumentierte Anke Spoorendonk (SSW): Das Gesetz dürfe nicht zum "zahnlosen Tiger" werden.

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Hintergrund:
  Der Landtag berät in Erster Lesung einen Koalitionsentwurf für ein Parlamentsinformationsgesetz, das die Landesregierung verpflichten soll, das Parlament zeitnah über ihre Vorhaben zu unterrichten. Die Koalition greift damit einen Vorstoß der damaligen CDU-Opposition aus der vergangenen Wahlperiode in weiten Teilen wieder auf (plenum-online, Februar 2004).
  Unter anderem soll das Parlament vom zuständigen Ministerium zeitgleich mit den betroffenen Verbänden über Gesetzentwürfe in Kenntnis gesetzt werden. Gleiches soll für Staatsverträge, Verwaltungsabkommen und Vorhaben im Bereich Landesplanung gelten. Zudem soll das Parlament mindestens vier Wochen vor Unterzeichnung eines Staatsvertrags über dessen Inhalt unterrichtet werden. Bundesratsinitiativen sollen gleichzeitig mit ihrer Übermittlung an die Länderkammer dem Landtag zugeleitet werden. Ähnliches soll für andere Absprachen mit anderen Bundesländern, dem Bund oder der EU gelten.
  Die Informationspflicht der Regierung gegenüber dem Parlament ist auch Teil der von CDU und SPD in dieser Sitzungswoche eingebrachten Verfassungsänderung.

mehr Informationen: plenum-online, Februar 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2004/
texte/04_06_parlamentsinformatiun.htm.)

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ttt

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