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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/656

Landesverfassung: Oberstes Gericht und Pflege sollen verankert werden
Nach der Opposition legt die
Regierungskoalition eigenen Entwurf vor

Kiel (SHL/22.03.) Im Rahmen einer Reform der Landesverfassung soll Schleswig-Holstein als letztes Bundesland sein eigenes Verfassungsgericht bekommen. Dies ist Teil eines Änderungs-Pakets, das CDU und SPD dem Landtag zur Ersten Lesung vorgelegt haben. Auch die menschenwürdige Pflege soll nach Willen der Koalition als Staatsziel ins Landes-Grundgesetz aufgenommen werden. Sozialverbände fordern dies seit Jahren. Ein weiterer Punkt: Die Landesregierung soll das Parlament bei Gesetzesvorhaben oder Staatsverträgen rechtzeitig informieren. In diese Richtung zielt auch der Entwurf eines Parlamentsinformationsgesetz, den der Landtag ebenfalls am Mittwoch berät. Die Opposition signalisierte bei diesen Punkten Unterstützung, übte aber auch punktuell Kritik.

FDP, Grünen und SSW, die im Januar eigene Vorschläge zur Neugestaltung der 1990 verabschiedeten Landesverfassung vorgelegt haben, geht das Koalitions-Papier in einigen Punkten nicht weit genug: Sie beharren auf einem erweiterten Minderheitenschutz. Insbesondere Anke Spoorendonk (SSW) zeigte sich "enttäuscht", dass der Volksgruppe der Sinti und Roma "ihr gebührender Platz" verweigert werden solle. Zwar sei eine Verfassung "kein Bauchladen", der alle Wünsche erfüllen könne, sagte Wolfgang Kubicki (FDP). Dennoch sei es nicht nachzuvollziehen, warum etwa die von der Opposition angeregten Bereiche Tierschutz und Schutz von Kindern und Jugendliche bei der Koalition unter den Tisch gefallen seien.

Disput um Oppositionsrechte

Zudem kritisierte die Opposition, CDU und SPD wollten bewusst hohe Hürden zur Anrufung des Verfassungsgerichts festschreiben, um Verfassungsklagen gegen ihre Politik zu verhindern. Hier mahnte Anne Lütkes (Grüne) eine Lösung an, die die Oppositionsrechte garantiert. Hintergrund: Während nach Willen der Opposition die Stimmen "einer Fraktion oder der Abgeordneten, denen die Rechte einer Fraktion zustehen", ausreichen sollen, um das Verfassungsgericht einzuschalten, fordert Schwarz-Rot ein Quorum von "einem Drittel der Mitglieder des Landtages". Das würde die jetzige Opposition, die über lediglich zehn der 69 Mandate verfügt, von diesem Recht ausschließen.

Bei diesem Punkt gab sich Klaus-Peter Puls (SPD) kompromissbereit: Als Alternative sei auch ein Anrufungsrecht für zwei Fraktionen denkbar, auch wenn diese zusammen nicht das Drittel-Quorum erreichen. Auf diese Weise werde ein möglicher "inflationärer" Gebrauch der Verfassungsklage durch eventuell einmal im Parlament vertretene Extremisten verhindert.

Auch CDU mahnt Informationspflicht der Regierung an

Unterschiedliche Auffassungen über die Parlaments-Information durch die Regierung hatten CDU-Fraktionschef Johann Wadephul und Innenminister Ralf Stegner (SPD). Wadephul beklagte, das Parlament sei vielfach auf eine "Abnicker-Funktion" reduziert und stellte fest: "Das machen wir nicht länger mit". Stegner hingegen sah in der Informationspflicht "keine echte Neuregelung", da der Landtag in der Praxis bereits gut ins Bild gesetzt werde. Wadephul wiederholte zudem seine bereits in den Medien erklärte Vorliebe für Lübeck als Standort des Verfassungsgericht: "Es ist gute Tradition in Deutschland, dass Parlamente, Regierungen und höchste Gerichte nicht in der gleichen Stadt beheimatet werden", begründet er.

Alle Redner gaben der Hoffnung Ausdruck, in den anstehenden Beratungen im Innen- und Rechts sowie im Sozialausschuss eine hundertprozentige Zustimmung für die Verfassungsänderung zu erreichen. Nötig hierfür wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit.


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