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Top 10: Entwurf eines Gesetzes über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung (Parlamentsinformationsgesetz - PIG) Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/657 |
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Landtag
soll zeitnaher Kiel (SHL/22.03.) Einhellig haben Vertreter aller Landtagsparteien das von CDU und SPD vorgelegte Parlaments-Informationsgesetz begrüßt. Das Papier trage der Zunahme von Staatsverträgen und europaweiter Regelungen Rechnung, so die fraktionsübergreifende Begründung der Abgeordneten. Vor diesem Hintergrund benötige der Landtag noch zeitnaher Informationen, um rechtzeitig Einfluss auf das Regierungshandeln nehmen zu können. Der Entwurf zu dem Informationsgesetz regelt unter anderem, ab welchem Zeitpunkt der Landtag über die Vorbereitung von Gesetzen und Staatsverträgen, Verwaltungsabkommen, Entscheidungen im Bundesrat und innerhalb der EU informiert werden muss. So sollen die Parlamentarier beispielsweise künftig vier Wochen vor Unterzeichnung eines Staatsvertrages durch die Landesregierung über dessen Inhalt im Bilde sein. Das Gesetz wurde in Erster Lesung an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Europaausschuss überwiesen. Innenminister Ralf Stegner (SPD) zeigte Verständnis für das Ansinnen des Parlamentes: Die Landesregierung wolle nichts geheim halten. Offenheit und offensives Vortragen der Regierungspolitik gehören zur Demokratie dazu, sagte Stegner. "Was lange währt, wird endlich gut", konstatierte die CDU-Abgeordnete Monika Schwalm und erinnerte an den vergeblichen Vorstoß ihrer Fraktion für ein Parlaments-Informationsgesetz im Februar 2004. Lob für die Hartnäckigkeit der Union kam auch von Seiten der Grünen: Es spreche für die CDU, dass sie – obwohl sie jetzt in der Regierung sei – an der Verabschiedung dieses Gesetzes festhalte und damit das Parlament stärken wolle, betonte Anne Lütkes. Klaus-Peter Puls (SPD) lud in diesem Zusammenhang die Oppositionsparteien zur Mitarbeit am Gesetz in den Ausschüssen ein. Ein Großteil der Regelungen orientierten sich am Informationsgesetz des Freistaates Bayern. Änderungen seien durchaus noch möglich, wie beispielsweise hinsichtlich einiger Begriffsdefinitionen. Die Gesetzesvorlage sei erfreulich, befand auch Wolfgang Kubicki (FDP). Allerdings müsse es im Falle der Verabschiedung auch mit Leben gefüllt werden. In dieselbe Richtung argumentierte Anke Spoorendonk (SSW): Das Gesetz dürfe nicht zum "zahnlosen Tiger" werden. |
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