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Auf
dieser Seite: Polizeigesetz
– Luftsicherheit
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Top 11:
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung gefahrenabwehr- rechtlicher
und verwaltungsverfahrensrechtlicher Bestimmungen
Gesetzentwurf der Landesregierung |
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Top 18:
Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfung im
Luftsicherheitsgesetz
Antrag der Fraktion der FDP |
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Trotz scharfer Kritik am neuen
Polizeirecht:
Video-Überwachung
und Schleierfahndung sind auf dem Weg
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Die Polizei bekommen nicht nur neue Uniformen
–
auch ein neues Polizeirecht nimmt Konturen an
Kiel (SHL/23.03.)
Schleswig-Holsteins Polizei soll mit zusätzlichen Kompetenzen
ausgestattet werden. So sollen künftig Anhalte- und
Sichtkontrollen im Rahmen einer so genannten Schleierfahndung
sowie präventive Telefonüberwachungen möglich sein. Dies sei
nötig, um für die gewachsene Herausforderung der organisierten
Kriminalität und des internationalen Terrors gewappnet zu sein,
betonte Innenminister Ralf Stegner (SPD) bei der Ersten Lesung
seines Entwurfs zur Verschärfung des Polizeirechts. Während
die Koalitionsabgeordneten dem Minister Rückendeckung gaben,
erntete Stegner bei der Opposition heftige Kritik: Die Pläne
seien nicht verhältnismäßig und stellten bürgerliche
Freiheitsrechte zur Disposition. Auch der
Landesdatenschutz-Beauftragte und die Gewerkschaft der Polizei
hatten im Vorfeld Mängel ausgemacht.
Weitere Punkte des
Gesetzespakets: An Kriminalitäts- und Gefahrenbrennpunkten
sollen Videoaufzeichnungen erlaubt sein. Außerdem soll ein
automatisches Kennzeichen-Lesesystems für Kraftfahrzeuge in
einem zweijährigen Modellversuch zum Einsatz kommen. Damit
könnte die Polizei Autoschilder ablesen und elektronisch
abgleichen, ob sie zur Fahndung ausgeschrieben sind. Neben
kurzfristigen Verweisen von öffentlichen Plätzen sollen die
Ordnungskräfte zudem gegen Störenfriede auch längerfristige
Aufenthaltsverbote aussprechen können.
"Opferschutz geht vor
Täterschutz"
Mit dem Entwurf, so Stegner,
werde "rechtliche Klarheit" und ein "wirkungsvolles
und transparentes", aber auch "liberales und
bürgerfreundliches" Polizeirecht geschaffen. Zu den
Einwänden der Opposition sagte er: "Wir halten uns strikt
an die Spielräume, die das Bundesverfassungsgericht vorgegeben
hat." Im Einklang mit Stegner ergänzte Peter Lehnert
(CDU), die Änderungen seien notwendig, da die gültige
Rechtslage bereits 14 Jahre alt sei. Seitdem habe sich "viel
verändert". Er unterstrich, der Polizei müssten "alle
rechtstaatlich zulässigen Mittel" an die Hand gegeben
werden, um die Menschen zu schützen. Auch Thomas Rother (SPD)
stellte das Prinzip "Opferschutz geht vor
Täterschutz" ins Zentrum. Er räumte ein, das
Kfz-Screening stelle einen "geringfügigen Eingriff in die
informationelle Selbstbestimmung" dar – dies sei jedoch
hinnehmbar.
FDP sieht Elemente der
Verfassungswidrigkeit
Die Opposition sah dies anders:
Wolfgang Kubicki (FDP) hielt Teile des Papiers für "verfassungswidrig".
Es werde zu "immer mehr Kontrollen" kommen, ohne dass
die kontrollierte Person einen Anlass dazu gegeben habe. Dies
gelte vor allem für die präventive Telefonüberwachung. Das
"Verhältnismäßigkeitsprinzip", so Anne Lütkes
(Grüne), werde außer Kraft gesetzt. Sie verwies auf die
Situation in Großbritannien. Dort gebe es "zehnmal
mehr" Video-Überwachung, aber dennoch sei es zu den
Anschlägen vom 7. Juli 2005 in London gekommen. Stattdessen
regte sie einen verstärkten Dialog mit Migranten und die
Erforschung der Ursachen des Terrors an.
Anke Spoorendonk (SSW) sah
Schleswig-Holstein vor einer "Bewährungsprobe für die
Bürger- und Freiheitsrechte". So seien die öffentlichen
Video-Kameras "kein geeignetes Mittel" gegen den
Terror, sondern eine "Jedermann-Kontrolle ohne festgelegte
Kriterien". Wie Kubicki und Lütkes appellierte auch
Spoorendonk an die Sozialdemokraten, die Tradition der "liberalen
Innenpolitik" in Schleswig-Holstein nicht aufs Spiel zu
setzen.
In einem Kurzbeitrag machte sich
CDU-Fraktionschef Johann Wadephul für eine gesetzliche Regelung
zum polizeilichen Todesschuss stark. Ein solcher Passus ist im
Entwurf des Innenministeriums nicht enthalten, war aber auch von
der Polizei-Gewerkschaft gefordert worden. Vertreter von SPD,
FDP und Grünen wiesen Wadephuls Forderung zurück.
Der Gesetzentwurf wird im Innen-
und Rechtsausschuss weiter beraten.
Hintergrund:
Der Landtag berät in Erster Lesung einen
Entwurf der Landesregierung zur Änderung des
Polizeirechts. Künftig soll die Polizei die Möglichkeit
zu Anhalte- und Sichtkontrollen im Rahmen einer so
genannten Schleierfahndung sowie zur präventiven
Telefonüberwachung erhalten. An Kriminalitäts- und
Gefahrenbrennpunkten sollen Videoaufzeichnungen erlaubt
sein. Außerdem ist eine Rechtsgrundlage zur Erprobung
eines automatischen Kennzeichen-Lesesystems für
Kraftfahrzeuge vorgesehen. Damit könnte die Polizei
Autoschilder ablesen und elektronisch abgleichen, ob sie
zur Fahndung ausgeschrieben sind. Neben kurzfristigen
Platzverweisen sollen die Ordnungskräfte zudem gegen
Störer auch längerfristige Aufenthaltsverbote
aussprechen können.
Das Innenministerium begründet diese Maßnahmen
damit, dass die organisierte Kriminalität technisch
aufgerüstet habe und international vernetzt und
organisiert sei. Hiermit müsse die Polizei Schritt
halten. Die Opposition im Landtag wie auch Datenschützer
sehen hingegen bürgerliche Grundrechte in Gefahr.
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Zuverlässigkeitsprüfung
für Hobby-Piloten umstritten
Landtag sieht nur bedingt Erhöhung
der Luftsicherheit
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Kiel (SHL/23.03.)
Im Landtag herrscht weit gehende Einigkeit darüber, dass eine
Zuverlässigkeitsprüfung von Hobby-Piloten kleinerer
Sportflugzeuge nicht unbedingt zur Erhöhung der Luftsicherheit
beiträgt. Ob die Landesregierung in Berlin aktiv werden soll,
um auf eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zu drängen,
wird jetzt im Innen- und Rechtsausschuss sowie dem
Wirtschaftsausschuss beraten. Dorthin überwiesen die
Parlamentarier einen entsprechenden Antrag der FDP.
Nach Ansicht der Liberalen hilft
die Sicherheits-Check-Befreiung von Flugzeugführern mit einer
Zulassung für kleine Motor-Maschinen und Segelflieger auch
Bürokratie zu vermeiden. Zugleich wurde auf die
Verhältnismäßigkeit gepocht: "Wenn man Sportpiloten
einer solchen Prüfung unterzieht, dann muss man auch Fahrer von
Bussen und Tanklastern auf Zuverlässigkeit überprüfen",
argumentierte Wolfgang Kubicki. Er forderte dazu auf,
möglichst schnell mit diesem "Unfug" Schluss zu
machen. Auch Verkehrsminister Dietrich Austermann (CDU) stellte
den Sinn dieser Regelung in Frage.
In Schleswig-Holstein sind 3.000
Hobby-Piloten von der Regelung betroffen. Wenn sie sich nicht
freiwillig der Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen, laufen sie
Gefahr, ihre Fluglizenz zu verlieren.
Weitere Stimmen aus dem
Plenum:
Wilfried Wengler (CDU):
Die Logik der FDP ist absolut nachvollziehbar. Dennoch ist das
Thema sehr vielschichtig. Was wäre etwa, wenn man im Nachhinein
feststellt, dass der Irrflug des Cessna-Piloten von Frankfurt
durch eine solche Prüfung hätte vermieden werden können?
Thomas Rother (SPD): Wir
sollten uns um eine einheitliche Linie in Europa bemühen. Das
Gesetz legt nicht fest, ab wann ein Pilot als unzuverlässig
gilt. Und: Ausländische Piloten müssen sich nicht einer
solchen Prüfung unterziehen, sie können trotzdem leicht in den
deutschen Luftraum eindringen.
Anne Lütkes (Grüne): Das
Gesetz muss überprüft werden. Es stellt eine
Grundrechtseinschränkung dar.
Anke Spoorendonk (SSW):
Der Cessna-Flieger von Frankfurt hatte überhaupt keine
Fluglizenz. Die Zuverlässigkeitsprüfung bringt ein Mehr an
Bürokratie. Ob die Sicherheit der Bürger durch erhöht wird,
ist mehr als fraglich.
Hintergrund:
Die FDP fordert die Landesregierung auf, sich im
Bundesrat für die Abschaffung der
Zuverlässigkeitsprüfung im Luftsicherheitsgesetz für
Hobby-Piloten einzusetzen. Die Aufhebung der Prüfung soll
für Flugschein-Besitzer gelten, die kleine Motorflugzeuge
und Segelflugzeuge steuern dürfen.
Laut diesem Bundesgesetz vom Januar 2005 müssen
sich Piloten und Mitarbeiter von Flughäfen sowie von dort
tätigen Flugunternehmen einer Überprüfung durch die
zuständige Luftsicherheitsbehörde stellen. Dies soll dem
Schutz vor Terror-Anschlägen dienen. Die damalige
rot-grüne Bundesregierung hat das Gesetz so formuliert,
dass eine Zustimmung des Bundesrats nicht notwendig war.
Die Länder hatten sich zuvor geschlossen gegen das
Vorhaben ausgesprochen.
Paragraph 7 des Gesetzes gestattet der Behörde,
Informationen über diesen Personenkreis einzuholen. Dies
beinhaltet Anfragen bei Polizei, Justiz und Geheimdiensten
und einen unbeschränkten Zugriff auf das
Bundeszentralregister. Arbeitgeber sind verpflichtet,
über ihre Mitarbeiter Auskunft zu geben.
In Schleswig-Holstein sind nach Angaben des
Verkehrsministeriums 3.000 Personen einer solchen
Überprüfung unterzogen worden, darunter 2.000 Besitzer
eines Pilotenscheins. Die Betroffenen mussten Fragebögen
ausfüllen, in denen sie unter anderem ihre Aufenthalts-
und Wohnorte in den vergangenen zehn Jahren nachweisen
mussten.
Die Liberalen im Landtag kritisieren, dass
hierdurch kein Sicherheitsgewinn, sondern lediglich
Mehrarbeit für die Behörden entstanden sei.
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