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Auf dieser Seite: Polizeigesetz  –  Luftsicherheit

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Top 11:
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung gefahrenabwehr- rechtlicher und verwaltungsverfahrensrechtlicher Bestimmungen
Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache: 16/670
-Plenarprotokoll-
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Top 18: 
Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfung im Luftsicherheitsgesetz
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache16/645neu 
-Plenarprotokoll-
  zum Text
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Trotz scharfer Kritik am neuen Polizeirecht:

 Video-Überwachung und Schleierfahndung sind auf dem Weg


Die Polizei bekommen nicht nur neue Uniformen –
auch ein neues Polizeirecht nimmt Konturen an 

Kiel (SHL/23.03.) Schleswig-Holsteins Polizei soll mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet werden. So sollen künftig Anhalte- und Sichtkontrollen im Rahmen einer so genannten Schleierfahndung sowie präventive Telefonüberwachungen möglich sein. Dies sei nötig, um für die gewachsene Herausforderung der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrors gewappnet zu sein, betonte Innenminister Ralf Stegner (SPD) bei der Ersten Lesung seines Entwurfs zur Verschärfung des Polizeirechts. Während die Koalitionsabgeordneten dem Minister Rückendeckung gaben, erntete Stegner bei der Opposition heftige Kritik: Die Pläne seien nicht verhältnismäßig und stellten bürgerliche Freiheitsrechte zur Disposition. Auch der Landesdatenschutz-Beauftragte und die Gewerkschaft der Polizei hatten im Vorfeld Mängel ausgemacht.

Weitere Punkte des Gesetzespakets: An Kriminalitäts- und Gefahrenbrennpunkten sollen Videoaufzeichnungen erlaubt sein. Außerdem soll ein automatisches Kennzeichen-Lesesystems für Kraftfahrzeuge in einem zweijährigen Modellversuch zum Einsatz kommen. Damit könnte die Polizei Autoschilder ablesen und elektronisch abgleichen, ob sie zur Fahndung ausgeschrieben sind. Neben kurzfristigen Verweisen von öffentlichen Plätzen sollen die Ordnungskräfte zudem gegen Störenfriede auch längerfristige Aufenthaltsverbote aussprechen können.

"Opferschutz geht vor Täterschutz"

Mit dem Entwurf, so Stegner, werde "rechtliche Klarheit" und ein "wirkungsvolles und transparentes", aber auch "liberales und bürgerfreundliches" Polizeirecht geschaffen. Zu den Einwänden der Opposition sagte er: "Wir halten uns strikt an die Spielräume, die das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat." Im Einklang mit Stegner ergänzte Peter Lehnert (CDU), die Änderungen seien notwendig, da die gültige Rechtslage bereits 14 Jahre alt sei. Seitdem habe sich "viel verändert". Er unterstrich, der Polizei müssten "alle rechtstaatlich zulässigen Mittel" an die Hand gegeben werden, um die Menschen zu schützen. Auch Thomas Rother (SPD) stellte das Prinzip "Opferschutz geht vor Täterschutz" ins Zentrum. Er räumte ein, das Kfz-Screening stelle einen "geringfügigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung" dar – dies sei jedoch hinnehmbar.

FDP sieht Elemente der Verfassungswidrigkeit

Die Opposition sah dies anders: Wolfgang Kubicki (FDP) hielt Teile des Papiers für "verfassungswidrig". Es werde zu "immer mehr Kontrollen" kommen, ohne dass die kontrollierte Person einen Anlass dazu gegeben habe. Dies gelte vor allem für die präventive Telefonüberwachung. Das "Verhältnismäßigkeitsprinzip", so Anne Lütkes (Grüne), werde außer Kraft gesetzt. Sie verwies auf die Situation in Großbritannien. Dort gebe es "zehnmal mehr" Video-Überwachung, aber dennoch sei es zu den Anschlägen vom 7. Juli 2005 in London gekommen. Stattdessen regte sie einen verstärkten Dialog mit Migranten und die Erforschung der Ursachen des Terrors an.

Anke Spoorendonk (SSW) sah Schleswig-Holstein vor einer "Bewährungsprobe für die Bürger- und Freiheitsrechte". So seien die öffentlichen Video-Kameras "kein geeignetes Mittel" gegen den Terror, sondern eine "Jedermann-Kontrolle ohne festgelegte Kriterien". Wie Kubicki und Lütkes appellierte auch Spoorendonk an die Sozialdemokraten, die Tradition der "liberalen Innenpolitik" in Schleswig-Holstein nicht aufs Spiel zu setzen.

In einem Kurzbeitrag machte sich CDU-Fraktionschef Johann Wadephul für eine gesetzliche Regelung zum polizeilichen Todesschuss stark. Ein solcher Passus ist im Entwurf des Innenministeriums nicht enthalten, war aber auch von der Polizei-Gewerkschaft gefordert worden. Vertreter von SPD, FDP und Grünen wiesen Wadephuls Forderung zurück.

Der Gesetzentwurf wird im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.

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Hintergrund:
  Der Landtag berät in Erster Lesung einen Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Polizeirechts. Künftig soll die Polizei die Möglichkeit zu Anhalte- und Sichtkontrollen im Rahmen einer so genannten Schleierfahndung sowie zur präventiven Telefonüberwachung erhalten. An Kriminalitäts- und Gefahrenbrennpunkten sollen Videoaufzeichnungen erlaubt sein. Außerdem ist eine Rechtsgrundlage zur Erprobung eines automatischen Kennzeichen-Lesesystems für Kraftfahrzeuge vorgesehen. Damit könnte die Polizei Autoschilder ablesen und elektronisch abgleichen, ob sie zur Fahndung ausgeschrieben sind. Neben kurzfristigen Platzverweisen sollen die Ordnungskräfte zudem gegen Störer auch längerfristige Aufenthaltsverbote aussprechen können.
  Das Innenministerium begründet diese Maßnahmen damit, dass die organisierte Kriminalität technisch aufgerüstet habe und international vernetzt und organisiert sei. Hiermit müsse die Polizei Schritt halten. Die Opposition im Landtag wie auch Datenschützer sehen hingegen bürgerliche Grundrechte in Gefahr.

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Zuverlässigkeitsprüfung für Hobby-Piloten umstritten
Landtag sieht nur bedingt Erhöhung der Luftsicherheit

Kiel (SHL/23.03.) Im Landtag herrscht weit gehende Einigkeit darüber, dass eine Zuverlässigkeitsprüfung von Hobby-Piloten kleinerer Sportflugzeuge nicht unbedingt zur Erhöhung der Luftsicherheit beiträgt. Ob die Landesregierung in Berlin aktiv werden soll, um auf eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zu drängen, wird jetzt im Innen- und Rechtsausschuss sowie dem Wirtschaftsausschuss beraten. Dorthin überwiesen die Parlamentarier einen entsprechenden Antrag der FDP.

Nach Ansicht der Liberalen hilft die Sicherheits-Check-Befreiung von Flugzeugführern mit einer Zulassung für kleine Motor-Maschinen und Segelflieger auch Bürokratie zu vermeiden. Zugleich wurde auf die Verhältnismäßigkeit gepocht: "Wenn man Sportpiloten einer solchen Prüfung unterzieht, dann muss man auch Fahrer von Bussen und Tanklastern auf Zuverlässigkeit überprüfen", argumentierte Wolfgang Kubicki.  Er forderte dazu auf, möglichst schnell mit diesem "Unfug" Schluss zu machen. Auch Verkehrsminister Dietrich Austermann (CDU) stellte den Sinn dieser Regelung in Frage.

In Schleswig-Holstein sind 3.000 Hobby-Piloten von der Regelung betroffen. Wenn sie sich nicht freiwillig der Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen, laufen sie Gefahr, ihre Fluglizenz zu verlieren.

Weitere Stimmen aus dem Plenum:

Wilfried Wengler (CDU): Die Logik der FDP ist absolut nachvollziehbar. Dennoch ist das Thema sehr vielschichtig. Was wäre etwa, wenn man im Nachhinein feststellt, dass der Irrflug des Cessna-Piloten von Frankfurt durch eine solche Prüfung hätte vermieden werden können?

Thomas Rother (SPD): Wir sollten uns um eine einheitliche Linie in Europa bemühen. Das Gesetz legt nicht fest, ab wann ein Pilot als unzuverlässig gilt. Und: Ausländische Piloten müssen sich nicht einer solchen Prüfung unterziehen, sie können trotzdem leicht in den deutschen Luftraum eindringen.

Anne Lütkes (Grüne): Das Gesetz muss überprüft werden. Es stellt eine Grundrechtseinschränkung dar.

Anke Spoorendonk (SSW): Der Cessna-Flieger von Frankfurt hatte überhaupt keine Fluglizenz. Die Zuverlässigkeitsprüfung bringt ein Mehr an Bürokratie. Ob die Sicherheit der Bürger durch erhöht wird, ist mehr als fraglich.

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Hintergrund:
  Die FDP fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die Abschaffung der Zuverlässigkeitsprüfung im Luftsicherheitsgesetz für Hobby-Piloten einzusetzen. Die Aufhebung der Prüfung soll für Flugschein-Besitzer gelten, die kleine Motorflugzeuge und Segelflugzeuge steuern dürfen.
  Laut diesem Bundesgesetz vom Januar 2005 müssen sich Piloten und Mitarbeiter von Flughäfen sowie von dort tätigen Flugunternehmen einer Überprüfung durch die zuständige Luftsicherheitsbehörde stellen. Dies soll dem Schutz vor Terror-Anschlägen dienen. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hat das Gesetz so formuliert, dass eine Zustimmung des Bundesrats nicht notwendig war. Die Länder hatten sich zuvor geschlossen gegen das Vorhaben ausgesprochen.
  Paragraph 7 des Gesetzes gestattet der Behörde, Informationen über diesen Personenkreis einzuholen. Dies beinhaltet Anfragen bei Polizei, Justiz und Geheimdiensten und einen unbeschränkten Zugriff auf das Bundeszentralregister. Arbeitgeber sind verpflichtet, über ihre Mitarbeiter Auskunft zu geben.
  In Schleswig-Holstein sind nach Angaben des Verkehrsministeriums 3.000 Personen einer solchen Überprüfung unterzogen worden, darunter 2.000 Besitzer eines Pilotenscheins. Die Betroffenen mussten Fragebögen ausfüllen, in denen sie unter anderem ihre Aufenthalts- und Wohnorte in den vergangenen zehn Jahren nachweisen mussten.
  Die Liberalen im Landtag kritisieren, dass hierdurch kein Sicherheitsgewinn, sondern lediglich Mehrarbeit für die Behörden entstanden sei.

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ttt

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