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Top 11: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung gefahrenabwehr- rechtlicher und verwaltungsverfahrensrechtlicher Bestimmungen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 16/670 |
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Kiel (SHL/23.03.) Schleswig-Holsteins Polizei soll mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet werden. So sollen künftig Anhalte- und Sichtkontrollen im Rahmen einer so genannten Schleierfahndung sowie präventive Telefonüberwachungen möglich sein. Dies sei nötig, um für die gewachsene Herausforderung der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrors gewappnet zu sein, betonte Innenminister Ralf Stegner (SPD) bei der Ersten Lesung seines Entwurfs zur Verschärfung des Polizeirechts. Während die Koalitionsabgeordneten dem Minister Rückendeckung gaben, erntete Stegner bei der Opposition heftige Kritik: Die Pläne seien nicht verhältnismäßig und stellten bürgerliche Freiheitsrechte zur Disposition. Auch der Landesdatenschutz-Beauftragte und die Gewerkschaft der Polizei hatten im Vorfeld Mängel ausgemacht. Weitere Punkte des Gesetzespakets: An Kriminalitäts- und Gefahrenbrennpunkten sollen Videoaufzeichnungen erlaubt sein. Außerdem soll ein automatisches Kennzeichen-Lesesystems für Kraftfahrzeuge in einem zweijährigen Modellversuch zum Einsatz kommen. Damit könnte die Polizei Autoschilder ablesen und elektronisch abgleichen, ob sie zur Fahndung ausgeschrieben sind. Neben kurzfristigen Verweisen von öffentlichen Plätzen sollen die Ordnungskräfte zudem gegen Störenfriede auch längerfristige Aufenthaltsverbote aussprechen können. "Opferschutz geht vor Täterschutz" Mit dem Entwurf, so Stegner, werde "rechtliche Klarheit" und ein "wirkungsvolles und transparentes", aber auch "liberales und bürgerfreundliches" Polizeirecht geschaffen. Zu den Einwänden der Opposition sagte er: "Wir halten uns strikt an die Spielräume, die das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat." Im Einklang mit Stegner ergänzte Peter Lehnert (CDU), die Änderungen seien notwendig, da die gültige Rechtslage bereits 14 Jahre alt sei. Seitdem habe sich "viel verändert". Er unterstrich, der Polizei müssten "alle rechtstaatlich zulässigen Mittel" an die Hand gegeben werden, um die Menschen zu schützen. Auch Thomas Rother (SPD) stellte das Prinzip "Opferschutz geht vor Täterschutz" ins Zentrum. Er räumte ein, das Kfz-Screening stelle einen "geringfügigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung" dar – dies sei jedoch hinnehmbar. FDP sieht Elemente der Verfassungswidrigkeit Die Opposition sah dies anders: Wolfgang Kubicki (FDP) hielt Teile des Papiers für "verfassungswidrig". Es werde zu "immer mehr Kontrollen" kommen, ohne dass die kontrollierte Person einen Anlass dazu gegeben habe. Dies gelte vor allem für die präventive Telefonüberwachung. Das "Verhältnismäßigkeitsprinzip", so Anne Lütkes (Grüne), werde außer Kraft gesetzt. Sie verwies auf die Situation in Großbritannien. Dort gebe es "zehnmal mehr" Video-Überwachung, aber dennoch sei es zu den Anschlägen vom 7. Juli 2005 in London gekommen. Stattdessen regte sie einen verstärkten Dialog mit Migranten und die Erforschung der Ursachen des Terrors an. Anke Spoorendonk (SSW) sah Schleswig-Holstein vor einer "Bewährungsprobe für die Bürger- und Freiheitsrechte". So seien die öffentlichen Video-Kameras "kein geeignetes Mittel" gegen den Terror, sondern eine "Jedermann-Kontrolle ohne festgelegte Kriterien". Wie Kubicki und Lütkes appellierte auch Spoorendonk an die Sozialdemokraten, die Tradition der "liberalen Innenpolitik" in Schleswig-Holstein nicht aufs Spiel zu setzen. In einem Kurzbeitrag machte sich CDU-Fraktionschef Johann Wadephul für eine gesetzliche Regelung zum polizeilichen Todesschuss stark. Ein solcher Passus ist im Entwurf des Innenministeriums nicht enthalten, war aber auch von der Polizei-Gewerkschaft gefordert worden. Vertreter von SPD, FDP und Grünen wiesen Wadephuls Forderung zurück. Der Gesetzentwurf wird im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.
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